Abrufen von Zahlungsbeträgen
|
|
||
schau' dir ahlt die threads zur "bankgarantie" und auch zu - "gewährleistung und zurückbehaltungsrecht" an. dann kommst recht schnell drauf, dass der richtige weg a bissl anders ist... sprich: es ist nix mit abrufen durch den bauausführer. grundsätzliches mantra: geld folgt leistung. ganzer leistung, ned irgendwelchen teilleistungen nach baufortschritt. das erhöht das risiko und schränkt deine möglichkeiten, mängel zu sehen und wirksam zu rügen ein. die leistung muss also ordentlich erfüllt und dir "übergeben" werden - und du musst das, was dir da angeboten wurde, auch gutheißen, sprich "abnehmen". ned mit husch-pfusch hingekritzelter unterschrift auf einem zettel, sondern nach eingehender prüfung, ob alles mängelfrei ist (zu 99% nicht). dann anhand der mängel verbesserungsfrist setzen oder preisminderung aushandeln. dann erst wieder prüfen und ggf. bank anweisen, zu zahlen. nix damit, dass der baumeister zur bank sagen kann, wann er wieviel geld haben möchte (anweisung lt bankgarantie). |
||
|
||
fehler dienen der belustigung - bei einem sehr ernsten thema... warum kann man die kopfzeile nie editieren....? |
||
|
||
creator, - den flüchtigkeitsfehler wird niemand belächeln. und wenn ja, dann bitteschön :) grüsse, alex |
||
|
||
|
||
solange man über sich selber lachen kann ist die welt - noch in ordnung^^
(übrigens - das nicht editieren können der kopfzeile hab ich auch schon mal bekrittelt *gg*) |
||
|
||
Editieren der Kopfzeile - wurde ohnehin bereits vor einiger Zeit nachgerüstet, die Anregung ist also bereits umgesetzt. |
||
|
||
aaaaaahhhh - hatte es seither nicht mehr probiert - aber anscheinend hats bei creator ja nicht gefunkt - bzw war er so voreingenommen wie ich und hats auch nicht probiert... *gg*
________________ jups - funkt ![]() |

Nächstes Thema: Baukonto neuer Vertrag?