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Wohnungsverkauf Notar Fragen [Stmk]

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11.5.2011 0
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Ich habe meine Eigentumswohnung verkauft und den Erlös als
Zwischenfinanzierung für unser, seit 2 Wochen bezogenens Haus
genommen.

Der Kaufvertrag wurde Ende Jänner bei einem Notar unterschrieben.
die Käuferin hat den Kaufbetrag Ende März auf das Treuhandkonto
vom Notar überwiesen.

Am 1. Mai (sogar ein paar Tage früher) wurden gemäss Vertrag
die Schlüsselübergabe der Wohnung durchgeführt.
Beide Seiten (Käufer sowie auch Verkäufer) haben den Notar
schriftlich darüber informiert.

Meine Fragen dazu:

Wie lange hat der Notar rechtlich Zeit mir die Kaufsumme
zu übermitteln?
Wie lange hat der Notar Zeit einen bestätigten Kaufvertrag
an beide Seiten zu übermitteln?
Ist der Notar rechtlich dazu verpflichtet die Wohnbaugenossenschaft den Besitzerwechsel bekanntzugeben?
(Die Betriebskosten werden weiterhin von meinem Konto
abgebucht, da die Genossenschaft offiziell keinen Besitzerwechsel kennt)
Der Notar ist telefonisch nicht erreichbar und reagiert
nicht auf meine schriftlichen Anfragen (4ter Reminder)


EDIT:
Es hat sich erledigt.
Endlich einen Rückruf vom Notar erhalten.
Die Kaufsumme wird diese Woche übermittelt.
Der Kaufvertrag wurde soeben per e-mail vorab gesendet.
Die Wohnbaugenossenschaft wurde per heutigem Tag über den
Verkauf informiert.
Falls ich die abgebuchten Betriebskosten nicht von der Käuferin
rücküberwiesen bekommen, würde der Notar die Eintreibung veranlassen.


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