Grundgrenze TBO Mindestabstandsfläche
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Mindestabstand - Wenn ich das richtig verstehe, muss bei Euch ein Mindestabstand von 4m eingehalten werden. Das ist aber dann auch zwingend einzuhalten, d.h. du kannst keinen Deal mit dem Nachbarn machen.
Üblicherweise regelt das ein Bebauungsplan. Wenn es keinen gibt, gilt das jeweilige Gesetz des betreffenden Bundeslandes. Für OÖ ist das §5 Bautechnikgesetz. Du schreibst von einer Mindestabstandsfläche. Was meinst du damit? Wenn der Nachbar rechtlich begründete Einwendungen erhoben hat, wirst du jedenfalls keine Chance haben. Viel Erfolg! |
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