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Bebauungsdichte Frage

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  •  jessyblue
15.8. - 18.8.2010
22 Antworten 22
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Möchte ein Baugrundstück kaufen, das 1200 m² hat.
Das geplante Haus hat eine Wohnfläche von 180m² Ein Doppelcarport mit 7x6 m ist auch geplant. Würde das von der Grösse ausreichen ?

  •  croy
15.8.2010  (#1)
und wieviel ist umbauter raum - wenn du eine 30 cm aussenwand nimmst, und dann auf 180 m2 umbauter raum kommst, hast du eine dichte von 0,15 (180/1200=0,15).
keller teils heraussen (hanglage) - dachgeschosse (bis kniestockhöhe von 1,5m)

wennst mir deinen plan schickst, rechne ich dir gerne die dichte aus.

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  •  croy
15.8.2010  (#2)
ach ja ganz vergessen - carpot zählt nicht, da nicht geschlossener umbauter raum -also garage 7*6=42m2 dazu =180+42=222m2 = Baudichte 0,185



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  •  jessyblue
16.8.2010  (#3)
aua das wird eng -
habe ein flachdach geplant - da schaffe ich die vorgeschriebene grösse nicht emoji
bitte um die mail adresse cropy ! danke schon mal im voraus !

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
16.8.2010  (#4)
wovon redet ihr da?? - Was ist die "vorgeschriebene Größe"?? hat da schon einer eine Zahl genannt? Die Bebauungsdichte ist normalerweise eine Beschränkung nach oben, d.h. ich darf sie nicht überschreiten. Was hat Bebaungsdichte mit dem umbauten Raum zu tun ( "umbauter Raum" sind Kubikmeter und nicht Quadratmeter!!)?
Zuerst sagt croy "carport zählt nicht", dann rechnet er es aber dazu!!

Was schreibt ihr da für einen Unsinn??? Ist das wirklich ernst gemeint??

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  •  jessyblue
16.8.2010  (#5)
sehr ernst !!! - soweit ich informiert bin darf man die bebauungsdichte weder unter- noch überschreiten. habe eine vorgabe von 0,2 - 0,4 !!


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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
16.8.2010  (#6)
.aah, und nach Adam Riese darfst du dann 240 - 480m² verbauen. ;)

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
16.8.2010  (#7)
..... BAchManiac war jetzt schneller und hats schon gesagt.

Wenn der Bebauungsplan tatsächlich minimum 20% und maximum 40% vorschreibt, dann brauchts nicht mal einen Taschenrechner und du hast deine Antwort!!!

Jetzt wär noch das Bundesland interessant:
Für NÖ gilt bei der Berechnung der Bebauungsdichte die "Grundrissfläche" aller "Gebäude". D.h. das Carport (falls es wirklich eines ist) zählt nicht. Die Grundrissfläche der Gebäude ergibt sich aus der Fläche innerhalb der äußeren Begrenzungen des Gebäudes.



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  •  mikee
  •   Silber-Award
16.8.2010  (#8)
.Ich kann mir das auch nicht ganz vorstellen... Warum sollte eine bestimmte Mindestbebauungsdichte vorgeschrieben sein? Angenommen, jemand kauft ein Grundstück mit 2000 m2 - muss er dann eine 400 m2-Bude hinstellen? Und vor allem: Zählt da die Wohnfläche, oder die bebaute Fläche? Fragen über Fragen...

Ich würde sehr empfehlen, das "soweit ich informiert bin..." bei der Baubehörde (Bürgermeister) genauestens zu hinterfragen bzw. sich die Baurichtlinien aushändigen zu lassen. Kostet normalerweise nur einen 5-minütigen Anruf, dann WEISS man es genau und vor allem aus erster Hand! Alles andere sind Spekulationen und meist umsonst...

Gruss
mikee

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
16.8.2010  (#9)
.Die Wohnfläche zählt definitiv nicht, nur die Bebauungsfläche, sprich Haus-Aussenkanten.

Eine Mindestbebaudichte? Gute Frage. Gegenfrage: wer setzt diese fest? Die Gemeinde / Magistrat? Ev. kann man mit denen ja auch nochmal darüber reden?

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#10)
wer die bebauungsdichte festsetzt??? - Na, der Bebauungsplan; und der ist verbindlich!!

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  •  BachManiac
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#11)
.den Sinn der minimalen Bebauungsfläche kann ich mir nur insoweit erklären, dass es nicht schön zum Ortsbild passen würden, wenn in einer Siedlung plötzlich eine 1500m²-Parzelle mit nem 100² Stockhaus steht und der riesen Garten dann als Golfplatz ect. verwendet wird.

Analog dazu eine 450m²-Parzelle mit nem 350m²- Haus.

fazit, für den threadersteller wäre ein 900m²-Grund gesser.

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  •  jessyblue
17.8.2010  (#12)
na toll ...damit wird man schon wieder anständig eingeschränkt.
haus soll also in der steiermark gebaut werden.
bebauungsdichte ist 0,2 - 0,4
keller: 100m²
erdgeschoss: 118m²
obergeschoss: 70m² (der rest ist terasse)
dach: flachdach
carport: 42m²
Wandstärke 25er Ziegel + 15 dämmung

wie gross darf das baugrundstück dafür sein ? und welche möglichkeit hat man, wenn man doch ein grösseres grundstück kaufen möchte ?



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  •  baer72
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#13)
weitere Möglichkeiten - zB Parzellen teilen lassen, für eine Parzelle Planung Einreichen sodass die Bebauungsdichte entspricht und ggf. im Zuge der Bauverhandlung wieder zusammenlegen lassen (hat bei uns in der STMK bestens funktioniert).
Blöd dabei : Teilen kostet viel (Vermessung, Notar, Grundbuch), zusammenlegen gabs um 35.- Euro (Grundbuch).

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#14)
alsoDie Teilung der Parzellen erscheint mir ein wenig aufwändig, weiters muss die Behörde mitspielen, weil ganz blöd sind die üblicherweise ja auch nicht.
Eher würde ich den Keller in der Einreichung als (dichtewirksamen) Aufenthaltsraum definieren, dann bist Du sicher über der Mindestdichte. Oder: Wenn der Keller auch nur teilweise über dem angrenzenden Gelände liegt, zählt er auch zur Dichte. Die Außenwand ist nur bis 30cm Stärke dichtewirksam.
Dein Planer soll Dir die Dichte auf Basis der stmk. Bebauungsdichteverordnung ausrechnen (zu finden im Bundes-RIS; ich bring das Link leider nicht zu stande).

Zur Frage der Mindestdichte: Ja, wie BachManiac sagt, hat das raumplanerische Gründe. Es geht darum, mit Bauland sparsam umzugehen, und daher gibts auch Mindestdichten. Das Thema wird aber nicht überall gleich streng gehandhabt - siehe baer72.

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  •  croy
17.8.2010  (#15)
@karl10 - carport zählt nicht, ich hab eine garage dazugerechnet !(definition 5 seiten umschlossener raum -decke - boden - 3 wände)
die berechnung ist kein blödsinn, dafür gibts normen .




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  •  albundy
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#16)
@croy - Deine Berechnung ist falsch, weil du die Wohnfläche genommen hast. Der Unterschied Wohnfläche - BGF wird Dir wohl geläufig sein.
Zweitens wird die Bebauungsdichte in ST nicht in einer Norm, sondern auf Basis der Stmk. Bebauungsdichte-VO geregelt.

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  •  croy
17.8.2010  (#17)
@albundy - die definition BGF ist in der STMK Bauordnung definiert, und damit genormt.
Eine Normung bedingt nicht unbedingt einer OO oder DIN oder ISO etc. sondern besagt lediglich dass es eine fest definierte Formel etc. für etwas gibt.

Siehe Wikipedia"Normung bezeichnet die planmäßigen Vorgänge und Tätigkeiten zum Schaffen und Inkraftsetzen von Regelungen, mit denen materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht werden."

Weiters habe ich nicht die Wohnfläche genommen sondern klar gesagt, dass es um den umbauten Raum bei 30 cm Wandaufbau geht - d.h. die Außenmaße gelten.
@jessyblue
Da ich jetzt die Pläne habe, komme ich auf einen umbauten Raum der für die Dichteberechnung hinzugezogen wird, von 225,17m2 . Bei einem Grundstück von 1200m2 macht das eine Dichte von 0,187.
Empfehlen würde ich den Kellerraum mit den 17,74m2 neben der Garage mit Fenstern zur Garage als Wohnnutzraum zu definieren dann gehts sich genau aus.
Als Gäste oder Kinderzimmer könnte mans deklarieren.

Bezüglich des Grundrisses würde ich das Bad im EG weglassen, das kostet nur und bringt nichts es sei denn es wollen mehrere Personen in Eurem Haushalt gleichzeitig duschen. Mir wären auch die Wege von der Küche zum Esszimmer zu weit. Weiters würde ich oben das Wc vom Bad trennen und den Balkon weglassen, da Ihr eh eine Terrasse habt.

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  •  jessyblue
17.8.2010  (#18)
@croy - vielen dank für deine rasche und genaue antwort !
wir werden es genau so probieren.

zu deinen anmerkungen :

* würde ich das Bad im EG weglassen
* wir möchten dieses bad als bad für unsere gäste nutzen und das obere bad sollte alleine unser wellness bad werden.

** Mir wären auch die Wege von der Küche zum Esszimmer zu weit
** Uns war das wichtigste am Haus die Stiege als Möbelstück im Raum und der offene Wohn und Essbereich - Wir wüssten nicht wie man den Weg von der Küche zum Essbereich verkürzen könnten.

*** Balkon weglassen
*** Wir würden auch gerne auf den Balkon verzichten. Haben auch schon versucht diesen wegzulassen, dann verlieren wir aber die überdachte Terasse und auch die Optik ginge unserer Meinung nach flöten.

Wären für Vorschläge dankbar !


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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
17.8.2010  (#19)
@croy - Du kannst leicht reden, da du jetzt offensichtlich einen Plan gesehen hast.
Ich kann nur davon asugehen, was jessyblue gepostet hat: in der allerersten Frage war vom CARPORT die Rede und im heutigen Thread von 10:23 steht wieder "CARPORT". Ein Carprot ist aber keine Garage.
Zeigt sich halt wieder, dass die Leute auch immer das schreiben sollten, was sie auch meinen.

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  •  jessyblue
17.8.2010  (#20)
ich meinte auch carport ! - im keller befindet sich die carage ...
neben dem haus soll ein carport werden ...

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  •  croy
17.8.2010  (#21)
@jessyblue - als Bad für Gäste wäre ausreichend ein WZ mit Handwaschbecken.

eine duche ist übertrieben - wie oft habt ihr Gäste die über nacht bleiben und wo schlafen die ? im EG ?

bezüglich Balkon und überdachter Terrasse gibt's sicherlich andere Möglichkeiten- vorallem hätte ich gerne die Überdachung beim Wohnzimmer raus. Was bringt mir das bei der Küche ? Rückt mir dem Kubus des Wohnzimmers zurück bis Ihr an dem Fenster Esszimmer ansteht und überdacht den Überstand..... dann hättet Ihr eine Überdachung beim Wohnzimmer.
Schick mir mal per PN eine Liste mit"DAS WILL ICH UNBEDINGT HABEN", vielleicht kann ich Euch entwurfsmässig helfen - GRATIS.

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