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Althaussanierung - hallo!
Hat hier wirklich niemand ein Althaussanierungsdarlehen in Anspruch genommen (was mich wundern würde) und kann etwas zur Steuerersparnis sagen. Falls man diese überhaupt Steuerlich geltend machen kann. danke und gruss Kiron |
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Hi! - Du kannst Kosten für Wohnraumsanierung (inkl. Zinsen f Darlehen) als Sonderausgabe geltend machen.
Kann interessant sein, weil die Obergrenze f d Sonderausgaben zuletzt von € 50,9k auf € 60k angehoben wurde. Auch die "Kopfzahl" Deines Haushaltes ist ein Thema. Am besten das Steuerbuch 2010 von der BMF-Website herunterladen. |