|
|
||
Tiroler Bauordnung - servus,
lt. tiroler Bauordnung muss eine Absturzsicherung ab 600mm bis zu einer gewissen Absturzhöhe 1000mm betragen. (Je breiter der obere Teil des Geländers wird kann sich die Geländerhöhe verringern.) Da es im Normalfall keine Kolladierung mehr gibt ist es der Behörde schnurz ob du ein Geländer hast oder nicht. Sollte jedoch etwas passieren dann ist der Bauherr haftbar. !dir steigen die Versicherungen aus! also unbedingt eine Absturzsicherung lt. Ö-Norm machen. |
||
|
||
Hallo trinsa, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |