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Geländer??

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  •  stone1973
31.10. - 9.11.2009 1
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Hallo aus Tirol
Auf meinem Einreichplan Ist auf meiner Terasse eine Absturzsicherung jedoch ohne Geländer eingezeichnet.(Bild)
http://i36.tinypic.com/2wofuh0.jpgBildquelle: http://i36.tinypic.com/2wofuh0.jpg
Bei der Bauverhandlung wurde gesagt,dass ich mich unbedingt nach dem Plan richten muss.
Bei anderen Absturzsicherungen (normale Geländer) ist die Höhe angegeben.
Brauche ich nun hier kein Geländer???Öder wo kann ich das erfragen???


http://i36.tinypic.com/2wofuh0.jpgBildquelle: http://i36.tinypic.com/2wofuh0.jpg

  •  trinsa
9.11.2009  (#1)
Tiroler Bauordnung - servus,
lt. tiroler Bauordnung muss eine Absturzsicherung ab 600mm bis zu einer gewissen Absturzhöhe 1000mm betragen. (Je breiter der obere Teil des Geländers wird kann sich die Geländerhöhe verringern.)
Da es im Normalfall keine Kolladierung mehr gibt ist es der Behörde schnurz ob du ein Geländer hast oder nicht.
Sollte jedoch etwas passieren dann ist der Bauherr haftbar.
!dir steigen die Versicherungen aus!
also unbedingt eine Absturzsicherung lt. Ö-Norm machen.

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