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„Snowball Bonds“

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  •  creator
16.6. - 21.6.2009
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HG Wien am 29.5.2009, 17 Cg 46/08h, nicht rtechtskräftiges
Urteil: Erste Bank „Snowball Bonds“ gröblich benachteiligend - www.verbraucherrecht.at

zitat:

"Als Vorfrage für die Klauselinhaltskontrolle des § 879 Abs 3 AGBG hatte das HG Wien zu klären, ob es sich bei der Zinsklausel einer Bankschludverschreibung um Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter handelt und ob es sich bei der Zinsklausel um eine Nebenleistungspflicht im Sinn der genannten gesetzlichen Bestimmung handelt. Beides bejahte das Gericht.
Die Zinsgleitklausel der Snowball Bond Schuldverschreibungen sieht vor, dass ein Ansteigen des Geldmarktindikators Euribor ein Absinken des Kupon-Zinssatzes bewirkt. Durch die Ausgabe der Bankschuldverschreibungen zu einem Zeitpunkt als der Euribor auf einem Tiefstand lag, war ein Fallen des Zinssatzes auf Null eine ex ante erkennbare Folge, weil, wie das HG Wien in seinem Urteil ausführt, nicht seriös erwartet werden konnte, dass der Euribor über mehrere Jahre den extremen Tiefstand beibehalten würde. Da aber jeder Anleger davon ausgeht, dass er sein Kapital ertragreich anlegen kann, und der hohe Anfangszinssatz der Snowball Bonds diese Möglichkeit auch suggeriert, beurteilte das Gericht die Zinsgleitklausel als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 ABGB.
Für einen Bankkunden sind die Auswirkungen der Zinsgleitklausel nicht ohne weiteres, nämlich nicht ohne Berechnungen anzustellen, erkennbar. Die Klausel ist somit auch intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG."

vor allem die letzten 2 sätze haben's in sich:
eine zinsgleitklausel ist intransparent im sinn des §6 abs. 3 kschg, wenn ihre auswirkungen " nicht ohne weiteres, nämlich nicht ohne Berechnungen anzustellen, erkennbar" sind.
bin gespannt, ob das im instanzenzug hält - das wäre nämlich dann für einige zinsanpassungsklauseln höchst interessant.

dass die bank austria natürlich denselben sch... halt als eigenes produkt unter anderem namen verklopft hat, soll nicht unerwähnt bleiben. es gibt einige banken, die es nie lernen und bei jeder abzocke vorn dabei sind... die lässt der höllenhund sicher nicht rein...

  •  lize
19.6.2009  (#1)
Ich sag dazu nichts... außer, dass jeder Kunde selber schauen muss, was er unterschreibt... Wieder einmal ein Urteil, dass dem Verbraucher die Fähigkeit abspricht, eigenen Entscheidungen treffen zu können...
Es gibt einfach bei VIELEN VIELEN VIELEN strukturierten Produkten die Möglichkeit, dass der Kupon 0 betragen kann, wenn diverse Marktsituationen eintreffen!!! Natürlich erwartet sich jeder Anleger einen Gewinn... nona nit!!?? Aber es geht darum, dass der Kunde ja WEIß, dass der Kupon auf null gehen KANN. Und wenn er dann trotzdem dieses Produkt wählt... Pech gehabt...

Es geht bei der Produktauswahl nicht um die Markterwartung der Bank sondern um die der Kunden. Erwartet der Kunde weiterhin fallende Zinsen gibt es ein Produkt dafür, wobei der KUnde gewinnt. Erwartet der Kunde steigende Zinsen, gibt es wiederum andere Produkte, die diese Markterwartung abdecken! Aber hinterher, wenn die Markterwartung nicht zugetroffen ist alles zu prozessieren und auf die BAnken zu schimpfen ist einfach nur lächerlich... Auch wenn die Bank erwartet, dass die Zinsen steigen... wenn der Kunde eine andere Meinung hat, kann man ihm ja trotzdem mit dem richtigen Produkt seine Marktmeinung abbilden. Aber naja... Kosumentenschutz gut und schön... ich finde ihn sehr wichtig für unsere Konsum-Gesellschaft, aber irgendwo sollte es doch aufhören, und dem Konsumenten ein gewisses Maß an eigenständigem Denken zugetraut werden.

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  •  creator
20.6.2009  (#2)
mir geht es nicht darum, banken zu beflegeln... (auch wenn das anbieten der konstruktion bei zinstiefstständen, wo jeder informierte weiß, dass es nur nach oben gehen kann, schon an sich eigenartig ist), sondern um die ausführungen zur intransparenz.
und ja, ich denke, es ist mittelfristig (leider) noch notwendig, die leute vor sich selbst zu schützen, bis sie aufgeklärt genug und kritisch sind. das hat nichts mit besachwalten zu tun, sondern in wirklich guter absicht. den wenigsten ist klar, was sie unterschreiben oder welche rechtsfolgen ihr verhaltewn hat- und da müsste man ansetzen. dann wären aktionen wie die "konto-box neu" der psk genauso ünmöglich. solange aber mit der unkenntnis der leute gerechnet wird, ist auch erhöhter schutz notwendig - auch beim gewährleistungsrecht. ich habe immer wieder erlebt, dass berater keine ahnung von den agb ihres hauses hatten - und schon gar nicht von der konstruktion der (strukturierten)produkte, die sie verkaufen sollten. ich darf im forum weder die personen noch die banken oder produkte nennen. wenn ich für jeden verständnislosen blick auf meine fragen irgendeinen €-betrag bekommen hätte... müsste ich ziemlich viel abgaben zahlen + versteuern emoji. dabei waren das keine super-schwierigen fragen, sondern so a la: zahlt die angebotene ablebensversicherung auch bei selbstmord?


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  •  lize
20.6.2009  (#3)
Bei der Selbstmordfrage... würde ich glaube ich aber JEDER einmal blöd dreinschauen, auch wenn er die Antwort weiß ! *lol*

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  •  creator
21.6.2009  (#4)
wurscht - wenn ich schon was neues "kaufe", was ich als kunde vorher nicht für notwendig erachtet habe, ist doch logisch, dass ich möglichst allle eventualtitäten abgedeckt haben will, oder?

das peinliche daran war, dass die wenigsten die antwort wussten, sondern a la "da muss ich nachschauen" antworteten - und wartefristen offenbar völlig unbekannt scheinen, aufklärung über eventuelle deckungsausschlüsse/risikozuschläge wird offenbar auch lieber der versicherung überlassen - obwohl gerade das ja eine mega-rutsche für's verkaufen höherer aufschläge wäre... ich muss nicht alles verstehen.

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