Kreditsteuer-Befreiung
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Die Suchfunktion des Forums - mit "Kreditsteuer" befüllen und schon passiert wunderbares
http://www.energiesparhaus.at/forum/7914 |
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@ christoph8 - Danke für den Hinweis - aber den Beitrag habe ich natürlich gelesen, bevor ich meinen Eintrag geschrieben habe.
Leider hat dieser meine Frage nach der Zuständigkeit nicht befriedigend beantwortet ... deshalb meine neuerliche Aufnahme des Themas! Niemand kann mir sagen, wer endgültig bestimmt, ob der Technikraum und die Waschküche aus der Wohnfläche herausgerechnet werden kann, wenn kein Keller gebaut wird. |
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zählt dazu - soweit ich es im kopf habe, zählt waschküche dazu. ich kann dir am abend nachsehen und es dir genau sagen. aber da steht was von allen räumen die zum wohnen oder so genutzt werden, und als bsp. ist auch waschküche, stiegenhaus usw. angeführt. |
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@chrimel - Ich möchte nicht oberlehrerhaft sein, aber wenn Du den Link im Link durchgelesen hast, dir vielleicht noch die zitierten Entscheidungen im RIS (Rechtsinformationssytem des BKA BKA [Betonkernaktivierung])http://ris.bka.intra.gv.at/Judikatur/ durchliest, sollten Deine Fragen beantwortet sein. Alles "wichtige" aus der Broschüre jetzt hier nochmals anzuführen scheint mir wenig sinnvoll und zweckmäßig. Besser wäre dann noch offene Fragen hier zu stellen.
Vie Vergnügen beim Durcharbeiten ![]() Christoph |
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zuständig dafür - ist das Finanzamt und nicht das Bezirksgericht. Das Bez. Gericht ist für die Befreiung von den 1,2% Grundbucheintragung zuständig.
Habt ihr einen Keller? Wenn ja, dann zählt der auch zur Wohnfläche. Heizraum/Technikraum zählt nicht dazu. Waschraum vermutlich schon. Am besten beim Finanzamt anrufen, standhaft bleiben (die wissen nämlich zuerst meist nicht, was du eigentlich willst), hoffen dass du zu einer kompetenten Person verbunden wirst und dort dann fragen. Voraussetzung ist meines Wissens auch, dass die Wohnbauförderung VOR Kreditnahme genehmigt wurde. In der Zusage für die Wbf steht nämlich der Betrag drin, bis zu dem du höchstens befreit werden kannst. |
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Danke ... für die Informationen!
Haben uns mittlerweile dazu durchgerungen, die Kreditsteuer zu zahlen, denn Wohnbauförderungszusage VOR Kreditnahme ist dann doch etwas zu umständlich! |
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@chrimel - Kompliziert wars bei mir nicht. Ich habe den Kreditrahmen am Baukonto ausgeschöpft und erst nach WBF-Zusage den Kreditvertrag unterschrieben/die Eintragung durchführen lassen.
Der Keller zählt nicht grundsätzlich zur WBF sondern nur, wenn er als "Wohnraum" genutzt werden kann, kommt als auf die Ausstattung des Kellers an. Die Bank hat "Befreiung gem. ...." auf den Vertrag vermerkt und die Kreditsteuer weder von mir eingehoben noch an das Finanzamt abgeführt. Kontakt mit dem Finanzamt war dazu keiner notwendig. |
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@ christoph8 - Wir bekommen keinen Keller - bei uns liegt der Technikraum im Erdgeschoß, nur mit der Fläche des Technikraums fallen wir knapp über die Grenze von 150 m². Deshalb ist die Frage, ob in so einem Fall der Technikraum aus der Wohnfläche herausgerechnet werden kann oder nicht ... Niemand konnte uns bis jetzt Auskunft geben, wer FIX bestimmen kann, ob die Fläche des Technikraums aus der Wohnfläche rausgerechnet werden kann. |
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Das Finanzamt - kann dir dazu eine Auskunft geben. Die sind zuständig.
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