Garage mit Terasse Keller - Grundgrenze
|
|
||
das kommt auf denen baureferenten der gemeinde an.. ist jetzt nicht die super-info, geht aber nicht besser. was steht eigentlich beim nachbarn? ist gekuppelte bauweise erlaubt - wenn ja, wohl kein problem. das mit dem flachdach und der nutzung als terasse: das würde ich mal als flachdach so genehmigen lassen und die terassennutzung nicht so laut rumposaunen... sonst darfst noch hübsche fallschutz-gitter o.ä. montieren, wenn sie es dir nicht überhaupt verbieten. was du nach der genehmigung machst, interessiert meist wenig - es sei denn, du kannst damit den nachbarn ins badezimmer glotzen... |
||
|
||
Hallo - Ja creator hat es schon gesagt - ab auf die Gemeinde das ist das sicherste!
Eine Feuermauer ohne Fenster wirst du meiner Meinung nach zu 99% brauchen - weil sogar mein Nachbar, der seinen alten Holzstadl 10 x 15m hergerichtet hat - hat zu meiner Seite (da nur 2m Abstand (Bestand) zu meinem Grund) eine Feuermauer aufstellen müssen. (mein Haus ist gute 40m weit weg) .... Das mit der Terrasse würde ich ebenfalls weglassen - mach dein Flachdach und fertig! lg! |
||
|
||
Danke, - Danke für eure Beiträge! |
||
|

Nächstes Thema: Bietergemeinschaft bei Versteigerung