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Bauen im Grünland - Die Widmung wird nicht geändert, das Bauvorhaben muss den Anforderungen der geltenden Bauordnung entsprechen. Das heißt, wenn jemand ein landwirtschaftliches Gebäude im Grünland errichten will, wird sicher geprüft ob tasächlich eine Landwirtschaft betrieben werden soll oder ob eine versuchte Umgehung der Bauordnung vorliegt. |