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Zinsleitklausel zu günstig passiert...

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  •  cc9966
29.12. - 30.12.2008 1
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Mir ist etwas eigenartiges passiert: Hab für mein Baukonto eine sehr günstige Zinsgleitklausel vereinbart (+0,75% auf euribor6m/sek-mix). beim abschluss des baukontos ist aber nur gestanden wie die indikatoren zusammengesetzt werden und wie hoch der zinssatz derzeit ist. ich habe hartnäckig gefragt wo am vertrag der aufschlag von 0,75% expliziert steht. man sagte mir, dass sich der aufschlag von der differenz ergibt, wie die indikatoren derzeit und mein zinssatz derzeit stehen - eben die 0,8% und diese immer eingehalten werden. ich hab dann nicht mehr weiter diskutiert und darauf vertraut, weil das baukonto eh nur ein bis zwei jahre laufen soll und ich eh bei meiner hausbank und keiner 3buchsten-firma das gemacht habe.

nun passiert folgendes: anpassung der zinsen wirksam ab 1. jänner 09, indikatoren werden laut vetragsbedingungen vom vor-vormonat also november 08 verwendet.
nach mehrmaligen studieren der tabellen auf der önb-homepage und taschenrechner verwenden komm ich nicht auf den zinssatz den die bank ab jänner 09 vorschlägt, ich bekomm immer 0,2 % höhere zinsen herraus.

es ist tatsächlich passiert, dass anstatt vereinbart 0,75% aufschlag nur 0,55% aufschlag angesetzt wurden und dieser günstige aufschlag nun auch bei der ersten zinsanpassung brav eingehalten wurde.
ich hab recherchiert wie das passieren konnte:
ich habe nämlich vom bankberater das angebot per mail bekommen und auf dem vertrag ist ein um 0,2% niedrigerer zinssatz als im angebot vom mail gestanden, da dürfte der fehler schon passiert sein.

muss ich mir nun sorgen machen, dass die bank den fehler entdeckt und das einseitig abändern kann?

  •  creator
30.12.2008  (#1)
wenn die bank das anbot im vertrag "nachbessert"... ist das kein fehler, sondern eine anpassung im rahmen des üblichen - soll sie doch mal das gegenteil beweisen. gratulation oder glück gehabt.

einseitiges abgehen vom vertrag spielt's auch nicht, selbst wenn die bank einen fehler behauptet, muss sie den nachweisen - und dann heißt es immer noch, dass du auf den vertragstext vertrauen konntest. der fehler - wenn es überhaupt einer ist - läge im bereich der bank und da kreditverträge zu ihrer ureigensten kompetenz gehören, brauchst du dir da auch keine sorgen machen... trotzdem wachsam bleiben.

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