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der aufschlag ergibt sich...wenn beispielsweise zum vertragsabschluss der zinssatz 5,5% verhandelt wurde und in der zinsleitklausel der 1m-euribor festgelegt ist ohne den konkreten aufschlag zu nennen, so ergibt sich der aufschlag durch die differenz vom 1m-euribor zum vereinbarten zinssatz zum vertragsabschluss.
anders gesagt: der 1m-euribor steht auf 4,5% im august 2008, der vertrag wurde im august 2008 mit 5,5% vereinbart, dann gilt die ganze vertragslaufzeit 1% aufschlag. so hats mir meine bank erklärt, weil auch hier explizit der aufschlag-prozentsatz nicht in der zinsleitklausel gestanden ist. was mich aber wundert: 5,5% wäre sogar unter 1% aufschlaug auf den 1m-euribor... |
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P.S.K. Kredit, algem. Bedingungen "Uns wurde gesagt, dass wenn man von 5,5% den EURIBOR entzieht, ergibt sich diesen 1 % Aufschlag"
Das sind ja alles nur mündliche und vermutlich schwer beweisbare Aussagen. Was zählt, ist, was schriftlich am Tisch liegt. Unbedingt den Aufschlag explizit im Vertrag ausweisen lassen, ist ja auch bei den anderen (Konkurrenten) ganz üblich. fg |
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@wombat - ganz ehrlich, auch wenn in den AGB etwas bemerkt wird, bin ich der festen Überzeugung und verlange es auch bei jedem vermittelten Geschäft, dass der Aufschlag explizit erwähnt wird. "Was hat´s des hat´s". Keiner meiner Kunden hat je was anderes bekommen.
Wenn die Bonität passt, dann wäre eine Alternative innerhalb 7-10 Werktage inkl. Kreditvertrag möglich. |
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@wombat - aktueller 1-Monats Euribor 3,777% |
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der angeführte Text kann im Kreditvertrag abgeändert werden, um die Marge schriftlich bestätigt zu haben. Allerdings muss man das extra anfordern und einen Berater finden, der sich auskennt.
Eine PSK Beraterin, die ich mal kontaktiert habe, hat mir nicht mal im Angebot die Marge nennen können und immer nur was von 5,5% geschwafelt. Damit fang ich nix an und das würd ich auch nicht unterschreiben. Aber es ist möglich, die Marge im Vertrag festzuhalten, wie mir ein andere Berater (ein weitaus kompetenterer) kürzlich versichert hat. @Smejkal: WO bekomme ich in 7-10 Tagen einen frisch verhandelten Kreditvertrag mit guten Konditonen? Meine Bank tut nämlich plötzlich so blöd, dass ich schon überlegt habe zu wechseln und doch noch anderswo den Kredit abzuschließen. |
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@wombat - agb können mit simpler mitteilung geändert werden, zudem ist zu prüfen, ob diese gesetzwidrige klauseln enthalten. am besten bei arbeiterkammer oder vki checken lassen, die agb müssen auf verlangen ausgefolgt werden, der aufschlag auf die laufzeit explizit angeführt werden. rundungsklausel wie aufschlag sind auch nur mittelprächtig... |
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Seit wann können AGB so einfach geändert werden? - Sie sind doch Bestandteil des Vertrages. Jede Änderung der AGB wäre folglich eine Vertragsänderung. |
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@ häuslbauerin, bei Vorlage - sämtlicher Unterlagen und vorausgesetzt die Bonität ist entsprechend samt Sicherheit, ist das schon möglich, ich habe es schon geschafft: am Mittwoch die Anfrage gestartet, am Freitag die Zusage erhalten und am Dienstag darauf war die Kreditvertragsunterzeichnung. Dies war übrigens ein Kauf einer ETW. Bei Umschuldung sollte wenn alles klar ist nicht anders verlaufen, je nach einzugsgebiet und mit nachhaltigkeit.
Die AGB "allgemeine Geschäftsbedingungen" können im herkömmlichen Sinne nicht geändert, serwohl aber Sonderbedingung anfgeführt bzw. mit Zusatztexten abgeändert werden. Das Grundgerüst darf und kann nicht änderbar sein. Von einer Änderung während der Vertragslaufzeit redet keiner, sondern bei den Verhandlung. Ich denke das hat creator damit gemeint. Der Aufschlag ist zu verlangen für die Vertragserstellung WICHTIG!! Lasst euch alle nicht über den Tisch ziehen, trettet selbstsicher auf, verlangt die vereinbarten Kondition in schriftlicher Form. Wenn die Bank nicht darauf eingeht, alternativen suchen, es gibt genug, glaubt mir. Ich hatte einen fall, da hat mir erst die 16. Bank eine Zusage erteilt. Darunter waren 5 Raiffeisenkassen, 3 Volksbanken, BA, etc.... |
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ok, wieder mal zu kurzes posting - natürlich können agb immer wieder geändert werden - das berechtigt manchmal zur vorzeitigen vertragsauflösung (z.b. bei handy-verträgen nach tkg), ist aber bei einem kreditvertrag, der evtl. fällig gestellt wird, schon heikler. die leitentscheidung des ogh 7Ob4/07z vom 30.05.2007 orakelt auch über die grenzen der änderung - und löst damit keinesfalls das immer strittige auslegungsproblem, was denn jetzt "zumutbar, insbesondere weil geringfügig und sachlich gerechtfertig" ist. und genau diese falle habe ich gemeint. braucht nur blöd in den agb drinstehen, dass die änderung, wenn nicht binnen irgendeiner frist widersprochen wird, ab xx.xx. so und so giltja, und dann macht mal was dagegen. natürlich kann man das mit einer rechtsschutzversicherung vor gericht abhandeln lassen - und bis dahin gibt's halt massig ärger + kosten. hier mal der passus des ogh: Diese verstoße gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG, wonach Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmer eine von ihm zu erbringende Leistung ändern und von ihr abweichen könne, nicht verbindlich seien, es sei denn, die Änderung oder Abweichung sei dem Verbraucher zuzumutbar, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sei. Darüber hinaus müsse eine solche Bestimmung im Einzelnen ausgehandelt werden. Vorbehalte müssten,damit sie rechtswirksam blieben, möglichst genau umschrieben und konkretisiert sein. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@creator - Hallo Creator,
ich hätte eine ganz wichtige Frage (PN) an Sie zu stellen, leider ist es mir nicht möglich, eine PN zu schreiben. Sie haben mir schon mal Ihre Finanzierungstipps geschickt; bitte könnten Sie mir kurz auf bifa1@gmx.at schreiben, damit ich auf Ihre email-Adr. antworten bzw. die Frage stellen könnte. Vielen Dank und beste Grüße, bifa1 |
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Hallo bifa1, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. |