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Bauen als nicht Grundeigentümer?

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  •  Robert_Mini
21.12.2007 - 5.1.2008
7 Antworten 7
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Geht das?
Kann ich als nicht Grundbesitzer am Grund der Eltern bauen? Muss der Name auf dem Einreichplan mit dem Grundeigentümer übereinstimmen?
Kann es bei einer späteren Schenkung Probleme geben? Muss dann auch für das Haus Schenkungssteuer bezahlt werden?

lg
Robert M.

  •  nymano
25.12.2007  (#1)
@Robert_Mini - Hallo,

soweit ich weiss gibt es 4 Varianten:

1. Ihr baut Euer Haus und es geht in das Eigentum des Grundeigentümers über. Es wird nichts im Grundbuch vermerkt und Ihr "verliert" also alle Eigentumsansprüche, könnt Euch aber mit den Eltern vertraglich einigen (z.B. sie verpflichten sich, Euch das Grundstück nach 5 Jahren zu schenken).

2. Ihr macht ein Superädifikat - siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Superädifikat. Das geht aber nur bei "Immobilien" ohne feste Verbindung (z.B. Wohnwagen, Würstelstand, Haus in sehr "leichter" Bauweise) welches aber dafür in Eurem Besitz bleibt. Das Superädifikat wird nicht im Grundbuch sondern in einem eigenen Register vermerkt.

3. Ihr macht ein Baurecht. Das ist auf max. 100 Jahre begrenzt und bedeutet, das Ihr in dieser Zeit über den Grund verfügen könnt, als wenn Ihr Grundeigentümer wärt. Am Ende muss der Grundeigentümer das Haus abgelten. Beim Baurecht könnt Ihr (fast) wie der Grundeigentümer agieren. Das Baurecht wird im Grundbuch vermerkt.

4. Ihr macht ein Pachtverhältnis mit den Eltern. Im Unterschied zum Baurecht ist das ein normales Vertragsverhältnis (ähnlich einer Miete) und hat keinen Eintrag im Grundbuch. Der Verpächter kann z.B. die Untermiete bzw. Unterpacht verbieten usw.

Aber bitte alles ohne Gewähr - ich bin kein Jurist!

lg nymano.

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  •  cc9966
28.12.2007  (#2)
selbst wenn...es juristisch mit gutem Vertragsgeschick möglich ist auf Grund zu bauen welcher dir nicht gehört, kann nur jener die Wohnbauförderung bekommen der Grundeigentümer lt. Grundbuch ist. Bitte bedenkt das falls ihr die Wohnbauförderung in eure Planung miteinbeziehen wollt.

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  •  Robert_Mini
29.12.2007  (#3)
Schenkungssteuer! - Mit 1.8. fällt die Schenkungssteuer. Wir wollen dennoch im Juni zu bauen beginnen, damit bis vor den Winter auch die Fenster drin sind.
Schenkung und Grundbucheintrag dauern auch ein wenig, somit wäre das Ziel mit den Fenstern (und alles gestemmt) mit Baubeginn Ende August nicht mehr möglich.
Wir würden eben im Juni beginnen und mit August schenken. Möchte jedoch vermeiden, dass auf dem Einreichplan mein Vater stehen muss.
Hat jemand weitere Ideen?

lg
Robert M.

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  •  nymano
31.12.2007  (#4)
@Robert_Mini - Wieso weitere Ideen? Somit passt doch eh Variante 1 - ihr baut auf seinem Grund, "verliert" zwar kurzfristig das Haus, welches er euch dann mit Grund wieder zurückschenkt...

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  •  Robert_Mini
2.1.2008  (#5)
Variante 1 - @nymamo
Variante 1 geht natürlich. Als Einreicher muss wahrscheinlich dann mein Vater genannt werden, oder?
Weiters vermute ich Probleme, wenn sich während des Bauens der Eigentümer ändert, zB mit der Wohnbauförderung.
Außerdem das Thema Pflege etc. Wenn 5 Jahre auf das Vermögen zurückgegriffen wird, dann wäre plötzlich auch mein Haus in Gefahr.

Danke für deine Hinweise
Robert M.


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  •  nymano
2.1.2008  (#6)
@Robert_Mini - Das mit der Pflege stimmt natürlich. Aber aufs Grundstück können die trotzdem noch zurückgreifen.

Ich würde Euch empfehlen, zur Baupolizei zu gehen und dort nachzufragen. Wer am Einreichplan stehen muss/kann ist wohl eine Frage der Bauordnung.

Wir haben auch einige Probleme beim Kauf/Bau gehabt und sind einfach zum zuständigen Referenten der Baupolizei gegangen. Erstaunlicherweise war der wirklich nett und hat und sehr geholfen und auch Tipps gegeben, wie man des Gesetz bzw. die Bauordnung zu unseren Gunsten auslegen kann...

Ausserdem entscheidet der Referent selbst direkt über die Korrektheit der Einreichung - somit ist ER das Gesetz...

lg nymano.

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  •  akinom
5.1.2008  (#7)
bedingungen wohnbauförderung beachten - ich weiss nicht wie es in anderen bundesländern ist, aber in salzburg darf mit dem bau nicht begonnen werden, bevor die zusicherung der wohnbauförderung da ist. (max. keller oder bodenplatte geht vorher). also auch da unbedingt die konditionen checken.

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