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Rollläden für Fenster

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  •  markus80
9.10. - 18.11.2007
2 Antworten 2
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Hallo zusammen!
Hab bei meinem haus im vertrag stehen das alle fenster mit rollläden ausgstattet werden, jetzt möchte ich nur wissen ob Dachflächenfenster und Fenster die man nicht öffnen kann ( zb. 3 eckige) auch als "fenster" gelten oder ob sich die firma da rauswinden kann.
bitte um schnelle antwort.

lg
markus80

  •  Ardnaxelus
18.11.2007  (#1)
fixverglasung - Nach meinem Begriffsverständnis ist ein Fenster öffenbar und was nicht öffenbar ist würde ich als Fixverglasung bezeichnen. Wie das ein Jurist sieht weiß ich allerdings nicht.

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  •  nymano
18.11.2007  (#2)
@markus80 - die dachflächenfester werden üblicherweise von einem anderen hersteller sein und werden auch komplett getrennt von den anderen fenstern behandelt.

die fixverglasten fenster (es sind trotzdem fenster!) sollten sehr wohl in dieser rollladen-regelung enthalten sein - zumindestens bei uns ist es so!

lg nymano.

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