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Zwangsversteigerung

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  •  galac
17.1. - 15.5.2017
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Hallo Zusammen,

Ich hätte eine Frage bezüglich Zwangsversteigerung eines Objektes im Burgenland.
Bei mir in der Nähe wir ein wirklich altes Haus Aufgrund von Überschuldung des bisherigen Eigners versteigert. Alle ebenfalls zur Versteigerung gelangenden Grundstücke (Kleine Wälder + 1 Wiese) werden ebenfalls versteigert.
Und eben diese Wiese macht das ganze für mich besonders interessant. Die Wälder sind nicht besonders gut aber ein Wenig Brennholz in den nächsten Jahren ergäbe sich. Das Haus selber stellt real keinen Wert da --> lediglich der Grund ist evtl. Interssant für Weiterverkauk.
Laut Grundbuch ist die Liegenschaft mit einem Pfandrecht von 30.000 Euro seitens einer Bank belastet und wird anscheinend im Auftrag eben dieser Bank versteigert.
Der Schätzwert der gesamten Einlagenzahl liegt laut Gutachten gerade einmal bei 20.000 Euro (Mindesgebot 10.000 Vadium 2.000).
Sollte ich nun auf die Liegenschaft steigern und diese angenommen zu einem Preis von 10.000 erhalten, kann die Bank nach Ersteigerung durch mich noch Forderungen bezüglich er offenen 30.000 Euro an mich richten. Ganz habe ich den Grundbuchauszug offensichtlich noch nicht verstanden darum die Frage.
Evtl. einfacher gefragt. wenn ich eine Immobilie, Grundstück ersteigere, erhalte ich sie dann generell Lastenfrei oder können weiter Forderungen von Gläubigern des / der Vorbesitzer auf mich übertragen werden?

  •  Fernmelder
  •   Bronze-Award
17.1.2017  (#1)
Unter "Glossar" gibt es auf der Homepage edikte.gv.at folgenden Eintrag:

L
Lasten
Öffentlichrechtliche Lasten müssen übernommen werden.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines eingetragenen Pfandrechts zukommt, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, nachfolgende in Anrechnung auf das Meistbot.

Sollte eindeutig sein.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst ruf doch bei Gericht einfach an - die geben dir sicher Auskunft.
Und bitte halte uns auf dem Laufenden, Danke.



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  •  sharknz
17.1.2017  (#2)
Auf http://www.edikte.justiz.gv.at unter "Gerichtliche Versteigerungen" findest du in der Regel alle Zwangsversteigerungen, die Termine dazu und meist auch diverse Gutachten zum Objekt. Da ist auch ein Vermerk "Zu Übernehmende Lasten" dabei, falls was zu übernehmen ist neben dem Kaufpreis, in der Regel sind das offene Beträge bei Behörden (Grundsteuer, Kanal, o.ä.).
Das du den offenen Kredit übernehmen musst, halte ich für unwahrscheinlich.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
17.1.2017  (#3)

zitat..
galac schrieb: von 30.000 Euro seitens einer Bank belastet und wird anscheinend im Auftrag eben dieser Bank versteigert


sollt das der offene betrag sein, kannst dir sicher sein, dass die bankmitsteigert und den preis antreibt. zumindest bis zum schätzwert.
also wirst du es nicht um 10k ersteigern können.
kommt drauf an, wie ho der schuldenstand ist. denn bis dahin wird die bank mitbieten.
ich bin a schon einige male von meiner bank bei solchen versteigerungen gewesen.
wenn ne bank mitbietet wirds meist nicht das erhoffte schnäppchen für andere. *G*

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
17.1.2017  (#4)
darfst du wiesen und Wälder überhaupt ersteigern? grundverkehr unterliegt je nach Bundesland gewissen regeln, beim grünen grundverkehr soll z.B. der wertvolle Kleingliedrige Bauernstand erhalten bleiben.
-> bist kein Bauer wird's mit Wald und Wiesen ein Problem. das würd ich prinzipiell mal erfragen

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  •  galac
19.1.2017  (#5)
Vielen Dank für die Antworten und Hinweise!

Laut Edikte.justiz.gv.at ist darin keinerlei zu übernehmen Last ersichtlich. Zumindest wird nichts erwähnt weder im der Kundmachung und auch nicht in den angehängten gutachten. Grundbuch Auszug will ich mir noch besorgen nur um Sicher zu gehen.

Das mit dem mit steigern der eigenen Bank die den Preis hochtreiben will habe ich ehrlich gesagt bis jetzt schon befürchtet, finde ich irgendwie eine Frechheit, andererseits wenn es dem Schuldner dadurch hilft seine Schulden loss zu werden... Naja je nachdem auf welcher Seite man grade Sitzt.

Ob ich ersteigern darf habe ich auch schon gehört aber derzeit keine Plan wo ich mich das diskret erkundigen könnte. Landwirtschaftskammer? Wenn ich das mache habe ich aber auch wieder Angst das es für Bauern erst interessant wird bzw. die es dann überhaupt erst mitbekommen.
Muss auch dazusagen das alles zusammen mit heutigen Maschinen alleine von der Größe und Erreichbarkeit über Zufahrten wohl kaum wirtschaftlich zu nutzen ist. Außerdem ist da ja noch das Baufällige Haus auf einem der Grundstücke.
Ende Februar wäre es halt soweit. Mal schauen ob ích bis dahin noch ein wenig Licht ins Dunkel bekomme.


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  •  fs1
15.5.2017  (#6)
Wie ist das ausgegangen?

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