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Zurückrücken bei Gartenmauerbau Bgld.

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  •  wiso
25.4.2012 0
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Wir haben hinter unserem Baugrund ein Grundstück gekauft, damit auch von der Rückseite ein zugang auf unser Grundstück ist, das in Grünfläche-Hausgarten gewidmet ist.
Alle an diesem Weg liegenden Grundstück sind nur als Hausgärten gewidmet, dementsprechend wurde bei der Aufparzelierung dieser Grundstücke vor mehr als 25 Jahren nur ein ca.6-7m breiter Weg gemacht der als zufahrt zu den Gärten reichte und noch immer ausreicht.
Jetzt will die Gemeinde von uns das wir weitere ca.2m zurückrücken wenn wir aus dem bestehenden Machendrahtzaun eine Gartenmauer machen.
Müssen wir zurückrücken obwohl der Vorbesitzer schon 3-4m bei der Aufparzelierung für den Weg vom Grund abgetreten hat, und wenn ja warum?


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