« Baurecht  |

Zugang Nachmieter z Wohnungsbesichtigung [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  atma
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.10. - 13.10.2011
13 Antworten 13
13
Hi,
kurz Frage: wir sind gestern ziemlich erstaunt gewesen, als jemand an unsrer Tür geklopft hat und noch dazu meinte, dass wir nicht vom Telefon abheben.
Es hat sich herausgestellt, dass die Genossenschaft diesen Herrn an uns verwiesen hat und er gerne die Wohnung besichtigen möchte - aber von der Genossenschaft keine Daten wie Größe und dgl. erhalten hat und wir ihm das jetzt geben sollen.
Hattet ihr das auch schonmal? Dürfen die meine Telefonnummer einfach rausgeben? (Datenschutzgesetz?) .. war nochdazu eh die falsche, denn ich hab schon vor knapp 2 Jahren eine neue bekanntgegeben.
Die Genossenschaft ist nicht bereit mit uns über die Rückgabe der Wohnung zu sprechen, man kann ja eh alles schicken. Muss ich jemand Fremden durch die Wohnung führen und alles zeigen?
Meiner Meinung nach sind die mal wieder zu faul, die eigene Arbeit zu machen, wir hätten sogar einen Nachmieter gehabt, das wollten die nicht.
Wie seht ihr das?

  •  mark1928
  •   Silber-Award
10.10.2011  (#1)
Waren auch gerade in dieser Situation. Bei uns (WSG Wohnung) ist das absolut üblich. Sobald die Wohnung gekündigt ist, wird sie neu ausgeschrieben (läuft bei uns über die Gemeinde, auch die Vergabe). Potentiell Interessierte können die Wohnung dann besichtigen und sich bewerben. Nachmieter wird dann von der Gemeinde (sonst von der Genossenschaft) nach mehr oder wenig nachvollziehbaren Regeln ermittelt.

Dadurch, dass das bei uns üblich ist und wir das auch wussten, hatten wir kein Problem damit. DIe Leute haben sich halt telefonisch gemeldet und wir haben dann einen Termin vereinbart. Waren insgesamt ~ 15 Interessierte. Wenn jemand einfach vor der Tür steht, ist er selber blöd, weil in der Regel wird er Pech haben, da niemand da ist.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
10.10.2011  (#2)
"üblichkeit"... allein, wenn ich das schon lese... nur weil sich zig leute um nix kümmern und sich vera...en lassen, ist das noch lange nicht korrekt... aber verständlich, wenn genossenschaften so agieren. http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d61/BroGenossenschaft.pdf

ein betreten durch fremde ist vorab mit dem mieter abzustimmen und nur in dringenden fällen oder aus wichtigem grund zu dulden - ansonsten hat der vermieter dafür zu sorgen, dass der mieter ngestört über das mietobjekt im rahmen des mietvertrages verfügen kann.

1
  •  mark1928
  •   Silber-Award
11.10.2011  (#3)
oh mein gott - sorry creator, aber wenn alle Menschen so agieren würden wie du, da gäbs überhaupt kein sinnvolles Zusammenleben mehr.

Ich hab ja auch nicht die rechtliche Situation analysiert, sondern die bei uns üblich Praxis, die für mich persönlich auch nicht störend ist. Wenn du glaubst, dass ich hier verars..t werde, dann ist das deine Sache. Ich fühl mich jedenfalls nicht so!

btw. das Betreten ist ja mit mir abgestimmt, ich bin darüber informiert, dass die Interessierten sich melden und die Wohnung anschauen werden/wollen und es stört mich auch nicht.

1


  •  Whiteberg
11.10.2011  (#4)
Warum soll ich Folgemieter in meine Mietwohnung lassen ohne eine Gegenleistung zu erhalten?
.
Ich hatte eine ähnliche Situation in meiner alten Mietwohnung.
Mit dem Vermieter wurde die Gutschrift einer halben Monatsmiete vereinbart, dafür durfte der Markler im letzten Monat einmal pro Woche die Wohnung mit einem Interessenten betreten.
.
Somit ein Vorteil für beide Seiten.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
11.10.2011  (#5)
@mark1928: ist ja schön, wenn's dich nicht stört... nur hat ja atma gefragt - und dort wurde offensichtlich nix vereinbart, sonst wäre das erstaunen nicht so groß...

§1096 abgb ist schön klar verständlich formuliert - http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018825&ResultFunctionToken=60065d38-9590-4f50-a4ab-7c31567898bf&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.10.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Miete - warum soll ich dann so böhze sein, wenn ich das unangekündigte stören des mieters als gesetzwidrig bezeichne?

immerhin sollten gesetze und das beachten derselben das zusammenleben regeln...
so toll stelle ich mir die situation ned vor, wenn auf einmal irgendwelche wildfremden leute auf der matte stehen und die wohnung sehen wollen...

1
  •  atma
  •   Bronze-Award
12.10.2011  (#6)
danke für die antworten... wir haben mit der genossenschaft gesprochen und lassen vorerst niemanden in die wohnung, weil man von deren seite ja nicht mal soweit war, uns zu informieren. im letzetn monat kann man dann evtl drüber reden - wenn wir sozusagen schon draussen sind... dazu muss man uns aber auch noch entgegen kommen...
@mark... prinzipiell geb ich dir schon recht, dass man nicht mit jedem streiten muss, ABER die genossenschaft erledigt viele dinge nicht und wir werden jetzt auch auf stur schalten.
@creator... danke. im vertrag war natürlich nichts vereinbart, sonst wär ich ned so erstaunt gewesen. Bei einigen Dingen betreffend rückgabe kommt man uns nun entgegen (i versteh echt ned, was da so kompliziert sein soll), wenn der rest dann vl irgendwann auch passt kann man ja wg dem letzten monat evtl drüber reden (da werden wir schon wo anders wohnen).

danke euch beiden für die hilfe und inputs!

1
  •  mark1928
  •   Silber-Award
13.10.2011  (#7)
*andenkopfgreif* - @atma: Wie war es denn, wie du die Wohnung bekommen hast? Wann durftest du sie besichtigen? Oder musstest du sie gar unbesichtigt beziehen?
@Whiteberg: Richtig DEINE MIETwohnung, ein Widerspruch in sich. Aber ja, die rechtliche Situation hat creator ja dargelegt.

Wie gesagt, bei uns ist das üblich in der Gemeinde. Es gibt keine Probleme damit, es regt sich niemand auf, die Leute melden sich an bevor sie besichtigen kommen. Und wenn ich da mal keine Zeit hab, dann macht man sich halt einen anderen Termin aus. Die bleiben ja auch keine Stunden da, ist in der Regel in ein paar Minuten erledigt. Dabei kann man gleich auch über etwaige Ablösen sprechen.
Bitte um Entschuldigung, dass ich das als normale, vernünftige Vorgehensweise sehe!

2
  •  atma
  •   Bronze-Award
13.10.2011  (#8)
ich hab die wohnung neu übernommeb, bekam die pläne und durfte am tag der übernahme besichtigen, aber nicht vorher. hatte 5 min zur besichtigung u musste dann vertrag unterschreiben, wenns nach der genossenschaft gegangen wär, dann hätt ich die wohl gar ned gsehn...

1
  •  atma
  •   Bronze-Award
13.10.2011  (#9)
ach ja... wg ablösen, auch da is die genossenschaft dagegen, wir müssen komplett räumen und der nächste wieder alles rein machen... wir hätten sogar eine nachmieterin gebracht, die alles so wie es ist übernehmen wollt... dürfen wir auch nicht...

1
  •  creator
  •   Gold-Award
13.10.2011  (#10)
da würde ich mir dann §12 mrg überlegen... ab seite 127 in der broschüre im link.
je nachdem, wer halt die nachmieterin ist, nach 2 jahren kann die genossenschaft ihre wünsche in den wind schreiben...

1
  •  mikee
  •   Gold-Award
13.10.2011  (#11)
@mark1928 - Grundsätzlich bin ich bei dir, dass man manche Dinge mit etwas Entgegenkommen und Menschlichkeit am besten löst. Aber: Diese Thematik muss man meiner Meinung nach doch etwas differenzierter sehen. Es kommt stark darauf an, wo die Wohnung ist (Land/Grossstadt), wer der Vermieter ist, wie er sich verhalten hat bzw. verhält und auch wie meine persönliche Situation ist.

Zur Verdeutlichung: Bei unserer ersten Wohnung in ländlicher Gegend hatte ich kein Problem damit, möglichen Nachmietern die Wohnung zu zeigen, manche davon kannte ich sogar schon vorher, und mit der Vermieterin hatten wir auch fast immer gutes Einvernehmen. Aber bei unserer derzeitigen Genossenschaftswohnung in der Grossstadt, wo die Gen. wegen jeder Kleinigkeit rumzickt, für nix zu haben ist und wenn´s drauf ankommt nur auf ihre Eigentümerrechte pocht, würde ich es mir sehr stark überlegen, ob ich der Genossenschaft auch nur einen einzigen Schritt entgegenkomme - und unsere Nachmieter hätten dann einfach das "Pech", sich eine so unkooperative Genossenschaft ausgesucht zu haben. Ausserdem bin ich überhaupt nix neugierig darauf, mir mit einem Interessenten einen Termin auszumachen, zu dem er dann mit seiner halben Sippschaft erscheint - und schwupps hast du 8 Leute in deiner 60m2 Wohnung kreuz und quer rennen, nur weil es bei denen halt so üblich ist, das die gesamte Familie die zukünftige Bleibe des Bubis unter Augenschein nimmt...

Gruss
mikee

1
  •  samoth
13.10.2011  (#12)
wie wir damals unsere kleine Mietwohnung aufgegeben haben, hat die (private) Vermieterin für die Besichtigung einen Sammeltermin für potentielle Nachmieter gemacht. Die sind eingefallen wie die Hunnen, sind kreuz und quer rumgelaufen dass wir mit dem Schauen gar nimmer mitgekommen sind. Zum Schluß durften wir uns von der Vermieterin noch Kritik anhören, dass es in der Wohnung unordentlich aussieht. Kunststück wenn überall Siedelkartons rumstehen und alles für den Auszug vorbereitet ist. Meine Frau war damals in der 38. Woche schwanger und dementsprechend zart besaitet und hat das dann persönlich genommen. Hab mir damals meinen Teil dazu gedacht, aber ein Entgegenkommen dem Vermieter gegenüber würde ich mir seitdem gründlich überlegen.

lg
tom

1
  •  mark1928
  •   Silber-Award
13.10.2011  (#13)
Gut das mit dem Nachmieter versteh ich. Die Wohnungsvergabe bei Genossenschaften funktioniert einfach anders. Da gibt es Wartelisten und nach denen (oder anderen nicht zu durchschauenden Kriterien) werden die Wohnungen vergeben. Bei uns läuft die Wohnungsvergabe sogar über die Gemeinde, da ist es wieder anders.

Bzgl. Ablöse, das ist natürlich blöd. Ist bei uns kein Thema gewesen.

Ich versteh natürlich, dass wenn sich die Genossenschaft so unkooperativ zeigt man selbst dann auch nicht mag.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Mietkaufwohnung Wassereintritt