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Zufahrt zur Fahnenparzelle [W]

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
6.4. - 7.4.2014 1
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Ich habe seit mehr als 30 Jahren eine Fahnenparzelle in Wien.
Die Zufahrtsbreite beträgt 3,5 Meter und liegt in einer Einbahnstrasse. Früher war dies eine durchgängige Einbahn. Vor einigen Jahren wurde die Einbahn "geteilt" . Genau in der Einfahrtshöhe meines Grundstücks wird man durch die geteilte Einbahnregelung gezwungen abzubiegen.
Da nun die Einfahrt genau vis a vis zur Fahrtrichtung ist, weiß ich nicht wie ich rechtskonform mein Grundstück mit dem KFZ ( oder LKW) erreichen kann.
Alle müssen nun nach Osten abbiegen, meine Einfahrt ist aber nach Westen..
Ist das Magistrat verplichtet bei Änderung von Einbahnen die betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren?

  •  ma2412
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#1)

zitat..
mycastle schrieb: Ist das Magistrat verplichtet bei Änderung von Einbahnen die betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren?


Ist es nicht - Magistrat ist eine Behörde und verhält sich auch wie eine solche = als Steuerzahler bist das Würstel.
Denke einmal, die MA31 (hatte schon einmal das zweifelhafte "Vergnügen" mit denen) hat das ordnungsgemäß verlautbart (Aushang am Amt oder wo auch immer) und damit dem Gesetz genüge getan. Wenn man selbst nicht nachgeschaut hat - Pech.

Das liest sich wie die sprichwörtliche Einbahn in eine Sackgasse. Eine Skizze wäre da interessant. Das wieder zu ändern - auweh - da brauchst einen langen Atem. Hoffe, du erwischt bei der MA31 jemand Vernünftigen - ich hatte ein gegenteiliges Exemplar.



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