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Zufahrt von Gemeindeweg

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  •  Gast
25.7. - 27.7.2011
8 Antworten 8
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Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich möchte über einen besteheden, nordwestseitigen Gemeindeweg auf mein Grundstück zu fahren. Leider möchte die Gemeinde dies verhindern und mich zwingen an einem neuen südwest gelegen "Privatweg auf Gemindegrund" zu zu fahren. Leider sind die Wege nur 5m und 4m breit also würde ich in diesem Fall, auch bei weitem aus holen in der Mitte meines Grundstückens an kommen. Bei in Betrachtnahme das ich dann noch mit einer Garage einen 5m Abstand zum Weg einhalten müßte würde von meiner schönen Südwestseite nicht viel übrig bleiben. Darum die Frage: Kann die Gemeinde mich ohnen Bebauungsplan und örtl. Bauforschrift aber mit einem Gemeinderatsbeschuss zwingen die von ihnen gewünschte Seite als Einfahrt zu benutzen?

(die Verkehrssicherheit würde in keinem der Beiden Fälle beeinträchtig da an der gegenüber liegenden Seite des bestehen Gemeindeweges über die gesamte Länge Einfahrten und Parkstreifen sind für des auch kein Problem ist von diesem Weg zu zu fahren)

Hoffenlich kann mir jemand helfen...

  •  Karl10
  •   Silber-Award
25.7.2011  (#1)
Bundesland wär auch interessant? - Grundsätzlich: Im BAuverfahren geht es darum, dass ein Anschluss ans Öffentliche Gut gegeben ist. Bei mehreren Möglichkeiten dafür gibts keine gesetzliche Handhabe, dich zu einer bestimmten Zufahrt zu zwingen.
Und wo steht, dass du mit der Garage 5 m Abstand zum Weg halten musst???

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  •  mltirol
26.7.2011  (#2)
Bundesland Tirol - also die 5m Abstand ergeben sich aus der Stellfläche die vor dem Garagentor frei bleiben muß damit der Verkehr nicht behindert werden kann. Aber kann mir die Zufahrt wirklich an einer Stelle verweigert werden?

Wie auf dem Bild ersichtlich handelt es sich hierbei um einen Schildbürgerstreich und meiner Meinung nach um Willkür des Bürgermeisters.

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  •  mltirol
26.7.2011  (#3)
das Bild -
2011/20110726555125.JPG

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.7.2011  (#4)
da ich das verfahren nicht kenne, weiß ich nicht, ob nicht - eine übergangsregelung greift.
in den §§4-9 der tiroler bauordnung sind die anordnung und die abstände festgelegt:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000473

da scheint die von der gemeinde gewünschte variante sinnvoller, auch, weil dort die straße breiter ist.
ggf. ist auch nur die garage zu hoch geplant, wenn man sie sonst innerhalb der mindestabstandsflächen errichten könnte...

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
26.7.2011  (#5)
Also grundsätzlich wäre es mal interessant wie die Gemeinde dies begründet.

Weil nur weil die lustig sind kann ich mir dies ja auch nicht vorstellen. Bei uns versucht man in der Regel neuen Gemeindebürgern keine Steine in den Weg zu legen die nicht sein müssen.

Immerhin erhält die Gemeinde/Bürgermeister ja sein Geld nach der Einwohneranzahl. Nach dem Motto: Beise nie die Hand die dich füttert!

Verlange mal von der Gemeinde eine Stellungnahme mit Begründung evtl. wirds ja dann nachvollziehbarer.

Welche Handhabe Du haben wirst muss dann ja evtl. wohl ein Anwalt klären.

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  •  mltirol
27.7.2011  (#6)
genau due Abstände sind das Problem. Das Gelände fällt von der Südwestseite zur Nordostseite um 1,6m ab und darum kann ich auch an der Grundgrenze meines Südöstlichen Nachbars keine Garage positionieren. Weiter möchte die Gemeinde (ohne Bebauungsplan) das ein Mindestabstand zum bestehenden Gemeindeweg von 2,5m eingehalten wird. Noch dazu gestaltet sich ein aus und einfahren zu einer Garge weit schwierieger von dem schmalen Weg aus und ich muß wie man so sagt " mit der Kirche ums Dorf fahren" wo doch die Nordseite doch unumstritten die bessere und einfachere Wahl für eine Einfahrt und Garage ist. Wie auch die meisten anderen Bewohner dieser Erde hätte auch ich gerne meinen Garten, meine Terrasse und meine Fenster an der Süd und Südwestseite und nicht meine Garage und die Einfahrt.
Aber wie kann die Gemeinde mir ohne einen Bebauungsplan die Zufahrt von einem bestehenden Gemeindeweg untersagen? Wo noch dazu auf der gegenüberliegenden Seite uber eine Länge von min. 30m sich die Zufahrt für Parkplätze, eine TG und ein Carport erstreckt.

Lt. neueresten Informationen verscuhen sie jetzt über die Straßenverkehrsordnung mir die Zufahrt zu verhindern. Also meiner Meinung nach stinkt das zum Himmel. oder ist das etwa acuh noch möglich?

Ich überlege schon damit zur Volksanwaltschaft zu gehen. Denn die ist ja da wenn eine Behörde willkürlich vor geht.

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.7.2011  (#7)
ich würde da vorher mal beim amt der landesregierung - nachfragen, sollte von dort keine unterstützung kommen, kann man sich immer noch an die volksanwaltschaft wenden...

http://www.tirol.gv.at/buerger/bauen-und-wohnen/

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  •  mltirol
27.7.2011  (#8)
ja das werd ich wohl machen...

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