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Zufahrt: Servitut oder andere Möglichkeit [K]

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  •  kabufzk
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30.6.2021
4 Antworten | 4 Autoren 4
4
Hallo! Ich bitte um eure Meinung hierzu:

Ich möchte ein EFH verkaufen, das an das Grundstück meiner Mutter angrenzt (ebenfalls mit EFH darauf). Es gibt ein Tor im Zaun zwischen den Grundstücken, welches über meine Einfahrt zugänglich ist (siehe Skizze). Jetzt will sich meine Mutter beim Verkauf absichern, dass dieses Tor im Fall der Fälle für sie benützbar bleibt. Hintergrund ist nicht die Zufahrt zur Liegenschaft, sondern es ist die einzige Möglichkeit (ohne ein Loch in den Zaun zu reißen) mit größeren Gerätschaften (z.B. Bagger, LKW) in ihr Grundstück zu kommen. Die Zufahrt wurde in 35 Jahren zwei mal dafür benützt ... Sie will das aber unbedingt rechtlich absichern.

Wie sichere ich ihr dieses Recht am besten zu? Kann ich ein Servitut an einen bestimmten Zweck binden (z.B. Zufahrt nur im Rahmen von Bautätigkeit?) Kann ein Servitut mit dem Ableben meiner Mutter, bzw. dem Besitzwechsel ihrer Liegenschaft erlöschen?

Ich will keine für den Verkauf nachteiligen Dinge im Grundbuch stehen haben. So könnte z.B. jemand auf die Idee kommen das Tor als permanente Zufahrt nutzen, oder gar dort eine Garage zu errichten.

Gibt es andere privatrechtliche Möglichkeiten das abzusichern, z.B. einen Vermerk im Kaufvertrag? Habt ihr andere Ideen?


2021/20210630578969.jpg

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
30.6.2021  (#1)
Jetzt mal ganz blöd gefragt: wäre es nicht die einfachere und sauberere Lösung, einfach beim Zaun deiner Mutter ein neues Tor zu machen?

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  •  kabufzk
  •   Bronze-Award
30.6.2021  (#2)

zitat..
tomsl schrieb:

Jetzt mal ganz blöd gefragt: wäre es nicht die einfachere und sauberere Lösung, einfach beim Zaun deiner Mutter ein neues Tor zu machen?

Ja, ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Nur ist der Teil der in Frage kommt eine Steinmauer mit einer dichten Hecke als Sichtschutz dahinter. Sie wird davon nicht begeistert sein ...

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
30.6.2021  (#3)

zitat..
kabufzk schrieb: Kann ich ein Servitut an einen bestimmten Zweck binden (z.B. Zufahrt nur im Rahmen von Bautätigkeit?)

Ja, solche Einschränkungen müssen dann in den Servitutsvertrag reingeschrieben werden.


zitat..
kabufzk schrieb: Kann ein Servitut mit dem Ableben meiner Mutter, bzw. dem Besitzwechsel ihrer Liegenschaft erlöschen?

Grundsätzlich gibt es persönliche Dienstbarkeiten, die einer bestimmten Person eingeräumt werden (z.B. ein Wohnrecht) und Grunddienstbarkeiten, die einem bestimmten Grundstück eingeräumt werden. Normalerweise werden Geh-/Fahrrechte als Grunddienstbarkeiten eingetragen, aber man kann sie auch als eine persönliche Servitut eintragen lassen. Dann gilt sie zwar unabhängig vom Eigentümer des herrschenden Grundstücks, aber eben nur ggü. der Mutter.

Es kommt also auch hier darauf an, was genau in den Servitutsvertrag reingeschrieben wird.


zitat..
kabufzk schrieb: Gibt es andere privatrechtliche Möglichkeiten das abzusichern, z.B. einen Vermerk im Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag gilt ja dann nur zwischen dem Käufer und dir. Aber was wenn das Grundstück dann nochmals verkauft wird und der jetzige Käufer dem nächsten Käufer nichts von dieser Vereinbarung sagt? Wie stellt man sicher, dass dieser das Recht wieder einräumt? 

Um genau solche Probleme zu verhindern, werden diese Vereinabrungen ja im Grundbuch vermerkt.


zitat..
tomsl schrieb: Jetzt mal ganz blöd gefragt: wäre es nicht die einfachere und sauberere Lösung, einfach beim Zaun deiner Mutter ein neues Tor zu machen?

Wäre die "sauberste" Lösung. Hängt vom Zaun ab bzw. was dahinter ist, ob das einfach möglich ist. Andererseits gesehen: man spart sich Geld für das Erstellen des Vertrags beim Notar und hat keinen Wertverlust des herrschenden Grundstücks. Also gratis ist die Servitut auch nicht.




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  •  Dumtidum
30.6.2021  (#4)
Ich würde auch für ein neues Tor plädieren. Das Servitut entwertet das Grundstück sehr, da ja auch die Einfahrt für den Käufer dann so bleiben muss und er zb bei einem Neubau sehr eingeschränkt ist. 

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