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Zession

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
2.2. - 3.2.2017
2 Antworten 2
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angenommen ein handwerker geht nach fertigstellung der beauftragten arbeiten in konkurs. die schlussrechnung wurde noch nicht bezahlt (kleinere mängel) und im zuge der zession werden die offenen forderungen nun von dessen gläubiger geltend gemacht.

wie sieht es da mit der gewährleistung aus? muss diese der gläubiger dann übernehmen oder hat man da einfach pech gehabt.

kenn sich da wer aus?

coisa

  •  2moose
  •   Gold-Award
2.2.2017  (#1)
Hatten wir bei einem Beschichtungsbetrieb ... da die Mängel ja da waren, hab ich den Masseverwalter an unsere ÖBA verwiesen => nach Mängelbeseitigung wäre bezahlt worden. Er hat nach dem zweiten Mal aufgegeben, an der Mängelbeseitigung bestand scheinbar kein Interesse.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
3.2.2017  (#2)

zitat..
coisarica schrieb: wie sieht es da mit der gewährleistung aus? muss diese der gläubiger dann übernehmen oder hat man da einfach pech gehabt.

Diese Frage würde ich anders stellen:

Wie sieht es mit den Mängeln aus? Beseitigen diese die Gläubiger oder haben die - wenn sie es nicht tun - einfach Pech gehabt.

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