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Zeit für Ausstellung eines Baubescheides

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  •  Gast
8.7. - 26.7.2011
4 Antworten 4
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Hallo zusammen,

habe leider ein Problem mit der Gemeinde die sich "bewusst" mit der erstellung des Baubescheides Zeit lässt und wollte fragen wie lan die Gemeinde überhaupt Zeit hat diesen zu verhindern oder besser gesagt wie lan sie Zeit hat mir den Bescheid nicht aus zu stellen?

danke schon mal für die Antworten

lG Martin

  •  Karl10
  •   Silber-Award
8.7.2011  (#1)
Bundesland wäre wichtig.
Allgemein gilt nach AVG 6 Monate (und zwar ab Eingang des Ansuchens bzw. ab dem Zeitpunkt vollständig vorgelegter Unterlagen). In NÖ hat die Baubehörde I. Instanz allerdings wegegn einer ausdrücklichen Bestimmung in der NÖ Bauordnung nur 3 Monate Zeit.

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  •  mltirol
12.7.2011  (#2)
Das währe dann in Tirol also 6 Monate?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
12.7.2011  (#3)
siehe § 27 Abs.1 Tiroler Bauordnung - § 27
Baubewilligung
(1) Die Behörde hat über ein Bauansuchen mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Wird keine Bauverhandlung durchgeführt, so hat die Entscheidung spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Einlangen des Bauansuchens zu erfolgen.



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  •  mltirol
26.7.2011  (#4)
DANKE! habe die Bauordung hunderte male durgesehen und es die ganze Zeit übersehen... :-/

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