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Zaunfluchtlinie [OÖ]

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  •  merlin.AT
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.1. - 21.1.2011
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Hallo

In meinem Bebauungsplan (dort wo die Baufluchtlinien auch eingezeichnet sind) ist eine Zaunfluchtlinie grafisch eingezeichnet. Diese ist 30cm von der Grundgrenze hereingrückt. Ich habe nun auf 2 Seiten (Strasssenseiten) eine Natursteinmauer errichtet. Ca. 1m hoch. Diese Steine sind eben die 30cm von der Grundgrenze hereingrückt.

Nun kommt die Gemeinde und meinte ich habe da einen Fehler gemacht weil die müssen 60cm rein. Gibt es in einer landesweiten (Land OÖ) oder bundesweiten Niederschrift diese Vorgabe? In keinem Dokument das mir die Gemeinde gegeben hat sind diese 60cm angeführt. Wer wäre hier Informationspflichtig? Hätte ich zur Gemeinde gehen müssen und fragen? Wenn ja eh die Zaunfluchtlinie im Plan eingezeichnet ist? Oder ist diese 1m hohe Steinmauer eben kein Zaun? Wo aber hätte das mit den 60cm dann gestanden?

Danke für eure Infos

  •  fricki
  •   Silber-Award
20.1.2011  (#1)
bei mir - geht es gerade los mit der Zaunplanung.

Ja, die 60cm stimmen, auch dass der Zaun bei der Gemeinde angezeigt werden muss wenn über 60cm hoch (bin auch in OÖ zuhause).

Erst wenn du 2 Meter im eigenen Grundstück bist kannst du machen was du willst .... sonst -> Gemeinde.

Was sagt die Gemeinde zu der Zaunfluchtlinie? Der Bebauungsplan muss ja von irgendjemanden bewilligt?


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  •  merlin.AT
  •   Silber-Award
21.1.2011  (#2)
Wo beginnt - eig. der Zaun? Ist ein Leistenstein schon ein Zaun? Heisst, darf ich meinen Leistenstein auf die Grundgrenze setzen und dann eben den zaun 60cm rein oder muss der Leistenstein schon 60cm rein?

Was ist eig. als Zaun definiert. Gibts da in der Bauordnung wo eine Definition dafür? Ist ein Leistenstein ein Zaun? Ist eine Steinmauer mit 50cm Höhe zB ein Zaun?

Danke

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