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Zaunerrichtung / Einzäunungspflicht

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  •  Gast Markus
14.4.2009
2 Antworten 2
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Hallo! Kann mir bitte jemand sagen, wie das mit der Zaunerrichtung ist - muss mein linker Nachbar seine rechte Seite vom Haupteingang einzäunen? Also kann ich quasi drauf bestehen oder ihn darauf hinweisen? Wie ist das normalerweise? Danke, Markus

  •  creator
14.4.2009  (#1)
guckst du suche - findest - http://www.energiesparhaus.at/forum/4340

dann vergleichst mit §858 abgb
§ 858. In der Regel ist der ausschließende Besitzer nicht schuldig, seine verfallene Mauer oder Planke neu aufzuführen; nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Oeffnung für den Gränznachbar Schaden zu befürchten stünde. Es ist aber jeder Eigenthümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nöthige Einschließung seines Raumes, und für die Abtheilung von dem fremden Raume zu sorgen.

und

http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d31/Nachbarrecht_Ratgeber05.pdf
seite 38 und weißt auch gleich, was sache ist (und wer blödsinn postet).

er muss nix einzäunen, sondern nur für die "nötige" einschließung sorgen - wie ist nach der ortsüblichkeit zu bewerten, für einen mega-zaun muss er meistens nicht sorgen.

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  •  AndiBru
14.4.2009  (#2)
Hallo - Aus Erfahrung weiß ich, dass in Wien ein Draht in 80cm Höhe voll ausreichen tut ...

Der Nachbar hat nur einen Draht gespannt und ihn über 2 "Steher" also Eisenstaberln gespannt ...

Da mein Freund Hunde hatte, und diese laut Protokoll "nicht unterkontrolle hat" hat mein Freund auch den linken Zaun errichten müssen ...

Sein Nachbar meinte eben nur: Er hält sich ja an die Gränze und hat eh einen Spanndraht gespannt ...

ironie am Rande: zur Straße hin hat der Nachbar eine wunderschöne Natursteinmauer mit Niro Zaunelementen ...
also am Geld dürfte es nicht gelgen haben :)

eine Episode aus Wien 14 :)

lg!

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