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Zahlungsbedinungen

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  •  nukia
21.2. - 25.2.2009
5 Antworten 5
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Was hält ihr von diesen Zahlungsbedinungen für ein Fertighaus:

50% der Auftragssumme bei Fertigungsbeginn
45% der Auftragssumme 10 Tag nach Lieferung
5% nach Rechnungslegung

Ist das in Zeiten wie diesen (vgl. Romberger) akzeptabel?

  •  creator
21.2.2009  (#1)
deine frage gibt dir auch schon die antwort: nein. - abgesehen davon, dass selbst nach dem bauträger-vertragsgesetz
http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003474
ein anderer ratenplan verbindlich ist, würde ich nie solche vorauszahlungen leisten - von gewährleistung und mängelbehebung ganz zu schweigen. das anbot ist daher als unseriös einzustufen.
übrigens: romberger erfüllt nach wie vor auch gewährleistungsansprüche.

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  •  nukia
21.2.2009  (#2)
Interessant - dieser Zahlungsplan wurde mir von einer seriösen Firma vorgelegt...

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  •  Smejkal
22.2.2009  (#3)
nukia - finger weg...... bei baubeginn max. 5-10% danach einen vernüftiger zahlungsplan aushandeln, 30% nach Rohbau mit dacheindeckung, 40% bei belagsfertig und der Rest bei Übergabe.. es gibt bauträger die 5-10% bei Beginn verlangen und den Rest bei Schlüsselübergabe.

Deinen Zahlungsplan würde ich nie unterschreiben, das riecht nach Zahlungsschwierigkeiten bzw. zu wenig Eigenmittel des Bauträgers..

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  •  nukia
25.2.2009  (#4)
Gespräch mit RA - Hab gestern mit einem Rechtsanwalt gesprochen, seine Meinung zu dem Zahlungsplan:

- Fertigungsbeginn definieren
- Pönale festlegen
- Haftrücklass 3-5%
- und wichtig Fertigstellungsgarantie (Bankgarantie) einfordern

Das Bauträger-Vertragsgesetzt kommt allerdings bei privater Bauvergabe nicht zum tragen. Daher gibt es keine gesetztlichen Vorgaben hinsichtlich Zahlungsplan.



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  •  creator
25.2.2009  (#5)
vielleicht war ich in der kürze wieder zu unpräzise: - wenn du grundstück+haus von der fth-firma kaufst, dann gilt auch privat das btvg.
für den fall, dass du nur ein fth auf dein grundstück stellst, gilt das btvg nicht unmittelbar, allerdings empfiehlt der fth-verband http://www.fertighaus.org/ seinen mitgliedern die sicherung der kunden a la ratenßlan des btvg und die haben das auch in ihren verträgen so drin (z.b. romberger). deshalb mein verweis mit "sogar das btvg".
zu den ra-tipps:
der fertigungsbeginn ist nicht so entscheidend wie die fertigstellung + übergabe - die sind entscheidend für pönalen und verzug. was hilft's, wenn die firma jetzt beginnt und dann überzieht?
zu pönalen und erhöhten zinsen bei verzug hab' ich schon zig postings - pönale wurscht, wenn fixtermin für übergabe - bei verzug gelten die erhöhten zinsen in den agb der firma.

haftrücklass + bankgarantie: das sind auch so 2 dinge, die du mal verhandelt bekommen musst. wenn du eine bankgarantie forderst, wird dies die gegenseite klarerweise auch von dir verlangen. und die kostet nicht wenig. der haftrücklass wird dir de facto vorher auf den preis draufgeschlagen - no na.
viel sinnvoller, weil wirksamer ist das prinzip "geld folgt leistung". erst machen und ORDNUNGSGEMÄSS übergeben- dann zahlen. das mit dem argument, dass eine firma, die sich nicht einmal das material leisten kann - wie du schreibst - nicht besonders liquide sein kann.

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