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Zählt ein Gartenschuppen zur Berechnungsfläche Kanaleinmündungsgebühr [NÖ]

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  •  Carlos99
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.11.2020
7 Antworten | 3 Autoren 7
7
Hallo an die Runde,

bei mir stellt sich aktuell die Frage, ob mein Gartenschuppen zur Berechnungsfläche bei der Kanaleinmündungsbebühr mitberücksichtigt wird.
Ich habe den Gartenschuppen an den Kanal angeschlossen.
Beim Wohnhaus habe ich 3 Geschosse. An das Wohnhaus ist statisch konstruktiv ein Carport angebaut. Das Dach des Carport geht direkt in das Dach des Gartenschuppen über.
Beim Carport sagt die Gemeinde, dass dies zur Wohnfläche gezählt wird und somit für diese Fläche auch mit dem Faktor (Geschossanzahl + 1) multipliziert wird. Das ist mir einleuchtend und kann ich aus der Gesetzeslage nachvollziehen.
Aber der Gartenschuppen steht dann komplett alleine, hat eigene Mauern und überhaupt keine statisch, konstruktive Verbindung zum Wohnhaus. Lediglich das Dach vom Carport geht in das Dach vom Gartenschuppen über. Deswegen sagt die Gemeinde man muss den Gartenschuppen auch zur Berechnungsfläche mit dem Faktor aller Geschosse dazuzählen, und nicht wie ich versuche mit dem Faktor 1 Geschoss.
Weiß hier jemand, ob das so stimmt, oder ob ich hier Chancen habe die Berechnungsfläche zu "drücken".
Herzlichen Dank.
LG 

  •  Carlos99
22.11.2020  (#1)


2020/20201122315670.jpg

Links sieht man den Gartenschuppen und rechts ist ein Teil vom Haus.
Dort wo sich die Hängeschaukel befindet kann man in das Carport gehen.

Dies noch als Ergänzung zu meinem Problem.

Es handelt sich um das Bundesland Niederösterreich

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  •  GShock
22.11.2020  (#2)
Nachdem, wie es aussieht, das ganze statisch (gemeinsame Dachkonstruktion) miteinander verbunden ist hätte ich gesagt ja

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.11.2020  (#3)

zitat..
Carlos99 schrieb: Das Dach des Carport geht direkt in das Dach des Gartenschuppen über.

zitat..
Carlos99 schrieb: Aber der Gartenschuppen steht dann komplett alleine,

Du widersprichst dir. Wenn das Dach von Carport und Gartenschuppen eine Einheit ist, dann kann man nicht sagen, dass der Gartenschuppen "komplett alleine" steht!!

Weiters:

zitat..
Carlos99 schrieb: Beim Carport sagt die Gemeinde, dass dies zur Wohnfläche gezählt wird

zitat..
Carlos99 schrieb: hat eigene Mauern und überhaupt keine statisch, konstruktive Verbindung zum Wohnhaus.

Da muss ich jetzt wiedermal hinsichtlich der Begriffe ein bißchen kleinlich sein.
Das Ganze hat nichts mit der Nutzung "Wohngebäude" oder mit "Wohnfläche" zu tun! Ein Gebäude ist an den Kanal angeschlossen und das löst die Einmündungsabgabe aus. Mit der Art der Nutzung hat das nichts zu tun. Laut Gesetz zählt die "bebaute Fläche". Auf unterschiedliche Nutzungen innerhalb der bebauten Fläche kommst nicht an; auch nicht, ob ein Bereich des Gebäudes als "Wohnfläche" zählt oder nicht.

So wie du es selbst schilderst, ist alles zusammen als 1 Gebäude einzustufen, weil alles irgendwo miteinader verbunden ist (Carport mit Wohntrakt, Gartenschuppen wiederum mit dem Carport). Und wenn es irgendwo in diesem einen Gebäude 3 angeschlossene Geschoße gibt, dann zählt das laut Gestz auf die gesamte bebaute Fläche (auch wenn nicht an jeder Stelle des Gebäudes 3 Geschoße vorhanden sind).

PS: Hast du wirklich 3 angeschlossene Geschoße?


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  •  Carlos99
22.11.2020  (#4)
Sorry, dass ich hier die Begriffe ein wenig vermischt habe, es geht mir hier um die Art, wie man die Berechnungsfläche erstellt.
@Karl10 : So wie du das schildert wird die Berechung der Gemeinde wohl stimmen.

Ich dachte, dass ich vielleicht beim Gartenhaus nicht der Faktor 4 genommen werden muss.

Ja, ich habe 3 angeschlossene Geschoße: Keller, EG und OG

Nur für die Theorie: Wenn das Carport vor dem Gartenschuppen unterbrochen wäre - sei es auch nur für ein paar cm - dann könnte man die Berechnung so anstellen, dass ich für den Schuppen nur die halbe Fläche mal 2 rechnen müsst, oder?

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  •  Carlos99
22.11.2020  (#5)


2020/202011226373.jpg

Da ist noch der Grundriss vom Grundstück, muss ich dann wohl oder übel zur Kenntnis nehmern, dass dies "1 Gebäude" ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.11.2020  (#6)

zitat..
Carlos99 schrieb: Wenn das Carport vor dem Gartenschuppen unterbrochen wäre - sei es auch nur für ein paar cm - dann könnte man die Berechnung so anstellen, dass ich für den Schuppen nur die halbe Fläche mal 2 rechnen müsst, oder?

Ja, so is es. Wobei es gar nicht "ein paar cm" sein müssen. Kann direkt dran stehen, darf halt keine statische Verbindung haben und keine ohne Unterbrechung durchgehenden Bauteile.

Will dich da jetzt nicht verunsichern, aber mir fallen da halt ein paar Dinge auf:
- da offensichtlich alles miteinander verbunden ist und es sich um "1" Gebäude handelt, stimmt die Bezeichnung "Nebengebäude" am Plan nicht. Dann müssten es ja 2 Gebäude sein (1 Hauptgebäude und 1 Nebengebäude).
- wenn es sich um "1" Gebgäude handelt, dann hast du "gekuppelt" gebaut. War diese Bebauungsweise auf diesem Grundstück überhaupt erlaubt?? Hab mir das Luftbild angeschaut, das schaut in dieser Siedlung nicht danach aus.
- Wenn das "Carport" einerseits mit dem Wohngebäude und andererseits mit dem Gartenschuppen verbunden ist, dann zählen alle rundum anschließenden Wände (+die Mauer zum Nachbargrund). Dann ist das aber kein Carport mehr, sondern eine Garage!! Als was wurde das tatsächlich bewilligt?

Irgendwie passt das für mich alles nicht ganz zusammen und es stellt sich folgende Frage:
Welche Bebauungsweise hat bei der Baubewilligung für dein Grundstück gegolten?? Es schaut für mich sehr nach "offen" aus! Dann hätte man aber das Bauvorhaben als "1" Gebäude nicht bewilligen dürfen.
Jetzt könnte man den Spieß umdrehen und sagen, die Baubehörde ist bei der Baubewilligung davon ausgegangen, dass es sich um getrennte Bauteile handelt (1 Wohngebäude, 1 Carport, 1 Gartenschuppen). Dann können sie aber auch jetzt nicht hergehen und alles auf "1" Gebäude zusammenschmeißen! Du weißt, was ich mein?!

Die weitere Frage ist allerdings auch, ob du alles genau so gebaut hast, wie in den Plänen eingezeichnet und wie bewilligt?? Nicht, dass du da etwas aufrührst, was dir dann auf den Kopf fällt.

Nur zur Vollständigkeit: da es offensichtlich ein Umbau ist, geht es um eine Ergänzungsabgabe?



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  •  Carlos99
22.11.2020  (#7)
Ja, es geht um die Ergänzungsabgabe; Gebaut ist alle exakt wie auf dem Plan; aber vielleicht sollte ich die Ergänzungsabgabe einfach zahlen und nicht mehr daran denken.
ist halt doch eine Menge Geld, dass da fällig wird.
Eine Mauerbank, wo das Dach aufliegt, ist am Wohngebäude abgestützt und am Gartenschuppen. Aus dieser Überlegung heraus kann man wahrscheinlich auch sagen, dass es ein Gebäude ist.

Betreffend Bebauungsweise: Diese Gebiet hat keine "Vorgaben". Kann mich bei der Bauverhandlung nur erinnern, dass der Umbau in die "Gegend" passen muss. Der ASV hat dann festgestellt, dass dies so passt und daher wurde es auch so genehmigt.

Danke für Deine Infos....

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