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Wurfsteinschlichtung Genehmigung?

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  •  PS86
2.9. - 5.9.2022
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Hallo zusammen,

wir würden gerne bei einer Seite unseres Grundstückes eine ca. 30Meter lange 1,5Meter hohe Wurfsteinschlichtung errichten.

Leider haben wir diese Steinschlichtung vor unserem Bauvorhaben bei der Gemeinde nicht eingereicht da sie anfangs nicht geplant war.

Lt. unserer Gemeinde muss man komplett neu einreichen, was natürlich einen wochenlangen Prozess mitsich bringt. Habe aber auch gehört das sowas normalerweise nur anzeigepflichtig ist?

Vl. hat jemand von euch Infos für mich emoji! Standort STMK.

Vielen Dank!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#1)
Gibt es einen Bebauungsplan?

Ansonsten mal die Stmk Bauordnung nach "Geländeveränderung" durchsuchen.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#2)

zitat..
PS86 schrieb: Lt. unserer Gemeinde muss man komplett neu einreichen, was natürlich einen wochenlangen Prozess mitsich bringt. Habe aber auch gehört das sowas normalerweise nur anzeigepflichtig ist?

In NÖ war es bis vor ein paar Jahren auch nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig. Für mich wäre es naheliegend, dass sich das auch in den anderen Bundesländern geändert hat.

Wenn Du eh schon von der Gemeinde die entsprechende Info hast - was soll hier im Forum dann anderes herauskommen? 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#3)

zitat..
rabaum schrieb: Ansonsten mal die Stmk Bauordnung nach "Geländeveränderung" durchsuchen


zitat..
PS86 schrieb: das sowas normalerweise nur anzeigepflichtig ist?

Deine Info dürfte veraltet sein. 

Schau mal § 20 bzw. § 21 an. Da steht für Stützmauern bewilligungspflichtig >0,5m und meldepflichtig bis 0,5m. Stand 2022.

In einer älteren Fassung von 2010 waren es noch bis 1,5m für bewilligungsfreie Stützmauern. 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#4)
eine 30m lange und 1,5m hohe Wurfsteinschlichtung ist wohl eindeutig eine "Bauliche Anlage" und somit ebenso eindeutig "bewilligungspflichtig". Vermutlich dient das Ganze auch einer Veränderung des bisherigen natürlichen Geländes, welche dann ebenso (zusätzlich) bewilligungspflichtig ist.

Die Frage hier ist in Wahrheit, ob das Bewilligungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden kann (nicht zu verwechseln mit bloß "meldepflichtigen" Vorhaben)?
Ich würde sagen (bin aber keine Experte für Steiermark): Ja! (siehe § 20 Zif. 2 lit. g  und Zif. 3. Baugesetz).

zitat..
MissT schrieb: Wenn Du eh schon von der Gemeinde die entsprechende Info hast - was soll hier im Forum dann anderes herauskommen?

Naja, sehe ich nicht so. Hab da viel zu oft ganz einfach (baurechtlich) falsche Auskünfte von Gemeinden erlebt.....Daher mein Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!


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  •  PS86
2.9.2022  (#5)
Habe mit dem zuständigen Bau-SV gesprochen, er sagte es ist meldepflichtig und wird in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Wie lange zieht sich ein solches Verfahren und mit welchen Kosten muss man rechnen?
Habe bereits meinen Architekten beauftragt.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#6)

zitat..
PS86 schrieb: er sagte es ist meldepflichtig und wird in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Bist sicher, dass er genau diese Begriffe verwendet hat?? Und wenn ja, dann ist das baurechtlich falsch: Den Begriff "vereinfachtes Verfahren" gibts im Gesetz nur im Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Vorhaben. Andereseits gibts bei den "meldepflichtigen" Vorhaben überhaupt kein "Verfahren" - also auch kein "vereinfachtes".

Also irgendwas passt da bei deiner Formulierung nich

zitat..
PS86 schrieb: Wie lange zieht sich ein solches Verfahren und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Sollte es nur "meldepflichtig" sein, dann gibts überhaupt kein "Verfahren"!

zitat..
PS86 schrieb: Habe bereits meinen Architekten beauftragt.

Und was genau hast du da jetzt beauftragt??




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  •  BauHund
2.9.2022  (#7)
Das ganze ist bewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren.
Ich musste alle Unterschriften der Nachbarn einholen und die Gemeinde hat es abgestempelt. 

Dauer ca. 2-4 Wochen. Je nachdem wie schnell dir die Gemeinde den Baubescheid zuschickt. 

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  •  PS86
5.9.2022  (#8)
@Karl10: Mein Fehler, meinte natürlich bewilligungspflichtig und im vereinfachten Verfahren. Den Architekten habe ich beauftragt einen Plan zu zeichnen da die Gemeinde/SV diesen verlangen. Wie dieser Plan genau aussieht weiß ich leider nicht.. aber der Architekt sollte es wissen :)! 

@BauHund: Danke für die Info! So in der Richtung wirds dann bei uns wohl auch aussehen. Bin allerdings auf die Kosten gespannt?! 

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