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Wurde mit "Ausschüttungsgleicher Ertrag" besteuert

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  •  walter123
13.8.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

Ist ein spezielles Thema, aber da sich hier viele mit Finanzen auskennen, trau ich mich malemoji

Ich habe seit Mitte 2017 mehrere thesaurierende Aktienfonds und wurde über das Jahr mehrmals mit dieser Steuer gesegnet (automatisch durch die Bank (IngDiba) abgezogen). Sogar bei Fonds, mit denen ich im Minus bin emoji

Bin noch nicht allzu versiert an der Börse, aber:
Da ja Besteuerungen immer Ende Jahr "gegen gerechnet" werden, sollte ich nun wohl Gewinne realisieren, da ich sonst den Fiskus "sinnlos" beschenkt habe?

Danke für eure Tipps!

  •  Hausbau19
13.8.2018  (#1)
Hallo, 

Also ich versuchs mal....

wie das mit den AgE läuft lest man am besten im Internet nach z.b. https://www.konsument.at/geld-recht/investmentfonds-und-kest

Ob du jetzt im Plus oder im Minus mit dem Fond bist spielt keine Rolle, da erstens beim Kauf ein Ausgabeaufschlag einbehalten wird (1-5%) und jährlich eine Gebühr für das Fondsmanagement einbehalten wird. Also auch wenn die Titel in die der Fond investieren genau den gleichen Kurs behalten wird dein Depotvolumen jedes Jahr kleiner. Noch dazu sind Verluste nur im selben Jahr mit Gewinnen gegenzurechnen. Solltest du die letzten Jahre Verluste erlitten haben und nur letztes Jahr einne Gewinn bleibt der letztjährige Gewinn leider steuerpflichtig.

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  •  walter123
13.8.2018  (#2)
Danke für deinen Beitrag! emoji

Musste keinen Ausgabeaufschlag bezahlen und die jährlichen Gebühren sind mir gleich, da ich nicht lange drinnen bleib (wegen Hausbau, TER ist auch nicht so hoch). 

Das Rechenbeispiel in deinem Link hat schon mal die größte Angst genommen:

Ein Beispiel: Sie kaufen im Februar 2013 einen inländischen Investmentfonds um 100 Euro. Im Jahr 2013 gab es ausschüttungsgleiche Erträge in der Höhe von vier Euro, für die im März 2014 27,5 Prozent KESt verrechnet werden - d.h. ein Euro. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie KESt bezahlt, obwohl Sie keine tatsächliche Ausschüttung erhalten haben. Verkaufen Sie den Fonds Ende 2014 zum Kurs von 110 Euro würden Sie nicht (110-100)*0,275 = 2,75 Euro Kursgewinnsteuer zahlen, sondern (110-104)*0,275 = 1,65 Euro. Die bereits zuvor einbehaltene KESt aufgrund der ausschüttungsgleichen Erträge des Jahres 2013 wird in den fortgeschriebenen Anschaffungskosten berücksichtigt. Insgesamt zahlen Sie somit nicht mehr, als wenn es keine ausschüttungsgleichen Erträge gegeben hätte. Es kann jedoch zu einer vorzeitigen steuerlichen Belastung kommen, die erst beim Verkauf der Fondsanteile wieder ausgeglichen wird. Insgesamt wird die steuerstundende Wirkung von thesaurierenden Fonds diesen Nachteil aber meist mehr als ausgleichen.

Offen bleibt aber, wie es sich bei negativer Kursentwicklung verhält. 

anhand dem Bsp:
ich verkaufe den Fonds Ende 2014 zum Kurs von 90€. Was passiert mit dem 1€ Steuer, den ich März 2014 bezahlt hab?

1.) Wird dieser 1€ mir bei Veräußerung eines anderen Fonds welcher Gewinn gemacht hat, gegen gerechnet?
2.) Was wenn ich keinen Fonds veräußern kann der Gewinn gemacht hat?

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