« Baurecht  |

Wohnungskauf nun Rücktritt? [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  humi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
6.6. - 14.6.2012
15 Antworten 15
15
Hallo!
Ich hätte eine Eigentumswohnung verkauft, der Notar hat bereits einen Vertrag aufgesetzt und nun will der Käufer nicht mehr. Er hat mir eine Email geschrieben das er die Notarkosten übernehme aber die Wohnung nicht mehr möchte.
Nun habe ich natürlich in der zwischenzeit mehrere interessenten absagen müssen wo ich auch die Kontaktdaten nicht habe.
Darf er ohne weiteres jetzt einfach zurücktreten bei einem Privatverkauf?

  •  alfa2
6.6.2012  (#1)
hmnaja was habt ihr denn vereinbart? Habts ein Kaufanbot oder ähnliches schon vor dem Vertrag unterschrieben oder bis jetzt nur alles mündlich und ohne Zeugen...
Ich denke, dass er schon zurücktreten kann, wenn noch nix verbindlich ausgemacht wurde.

vg
alfa2

1
  •  humi
6.6.2012  (#2)
grundsätzlich alles mündlich und zeuge ist die eigene frau, er hat aber selbst den notar beauftragt den kaufvertrag zu machen, tja jetzt der rücktritt.
i will eh ned streiten aber mich ärgert es ein wenig da einige interessenten danach auch noch angerufen hätten denen ich alle abgesagt habe.
tja, jetzt beginnt alles von vorne, nervig.

1
  •  alfa2
6.6.2012  (#3)
gut, also Zeuge ist ja schon mal da und da auch ER den Notar beauftragt hat, ist eine Kaufabsicht und Zusage mMn eindeutig.

ich sehe da keine Rücktrittmöglichkeit mehr für ihn und du könntest darauf bestehen, dass er dir die Wohnung abkauft oder du Schadensersatz von ihm forderst für den vergebenen Aufwand mit ihm und die Mehrkosten, weil du die Wohnung länger hast.
Aber das wird wohl auf einen Streit hinauslaufen und kann lange dauern.
Bekannten von mir ist es so ähnlich ergangen und bis der nächste Käufer gefunden war hat es fast ein 3/4 Jahr gedauert. Die haben allerdings trotz Rechtsschutzversicherung nichts dagegen unternommen. Kommt auch darauf an wie dich die Wohnung finanziell belastet.

vg
alfa2

ps: hoffe ich als "juristisches Nockabatzl" habe keinen blödsinn geschrieben.


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo alfa2, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.


  •  humi
6.6.2012  (#4)
nein das bestätigt mich in meiner annahme.
ehrlich gesagt bin ich beim überlegen ob ich mir die streiterei antun möchte. belasten tut mich die wohnung nicht wirklich, hab nur keine lust wieder mit X interessenten die wohnung zu besichtigen, aber das wird wohl nicht ausbleiben. beides ist zeit aufwendig. einen makler gebe ich es aus prinzip nicht.

1
  •  alfa2
6.6.2012  (#5)
dann vergiss den käufer und schau, dass du alle neuen Interessenten am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit in die Wohnung bekommst.
spart Zeit und Nerven... und der erste bekommts dann.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#6)
... abgesehen davon, dass der notar samt seinem - kv-entwurf ja trotz standespflichten und verschwiegenheit auch zeuge wäre, daher schon aus diesem grund die aussage

zitat..
alles mündlich und zeuge ist die eigene frau

so offenbar auch nicht ganz stimmt, wird's mit rücktritt und schadenersatz eine nur bedingt lustige streiterei.
einerseits sind immobilien nunmehr seit sparpaket I eben zwingend über notare oder ra zu machen (wegen der "selbstberechnung2 der grest), andererseits hat humi durch das wegwerfen der kontaktdaten der anderen interessenten objektiv die schadenminderungspflicht nicht erfüllt, bzw. schwer verletzt: ein verständiger verkäufer hebt die auf - der potenzielle käufer könnte ja bis zum kauf auch versterben. das ist nicht blödsinn, sondern genau deswegen vereinbart man im kv selbst auch die klausel, dass der kauf auch auf den nachlass/die erben wirkt... wenn der käufer zwischen kv -unterschrift und eintragung ins gb stirbt.

aber: der schaden entsteht ja erst, wennst die wohnung ned losbekommst oder nur zu geringerem preis. da derzeit z.b. in wien die etw-preise steigen, ist das ned sicher - vielleicht bietet ein anderer mehr => kein schaden.
eigenes bemühen wird nicht ersetzt, der aufwand für's inserieren ist halt vom endgültigen kaufpreis abhängig und zeuge gattin ist ned wirklich toll für einen mündlichen vorvertrag, den du ja beweisen müsstest.

was lernt man daraus?

1. schriftlichen vorvertrag machen
2. - interessentenliste anlegen und ned wegschmeißen. ist ja ned so schwer, den interessenten zu erklären, dass er/sie ned erste/r ist, aber für den fall, dass die vorgereihten abspringen, kontakt aufgenommen wird...
3.- wankelmütige gibt's immer - genauso wie bessere chancen...

1
  •  humi
6.6.2012  (#7)
naja, liste gibts ja ned wirklich oder hat es ned wirklich gegeben.
die war halt inseriert und da haben dann laufend leute angerufen, ich habe dann am telefon eben gesagt das sie schon weg ist, da der vermeindliche käufer bereits am tag darauf nach unserer einigung den notar um den vertrag bemühte. somit war ich in der annahme das dies alles glatt läuft bis ich heute die email in cc bekommen habe das der notar seine arbeit einstellen soll.
ich hoffe zumindest das der notar fürs vertrag aufsetzen ordentlich niederhält.
der nächste käufer wird wohl einen vorvertrag unterschreiben müssen.


1
  •  alfa2
7.6.2012  (#8)
@creator: - ja der schaden müsste bei humi erst eintreten.
aber wie siehts mit der zweiten möglichkeit aus, nämlich auf die Einhaltung des "mündlichen Vertrages" zu bestehen?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
8.6.2012  (#9)
schlecht - aber da fehlen natürlich noch die details... "pacta sunt servanda" (verträge sind einzuhalten) gilt halt ned so wirklich, wenn's rücktrittsrechte gibt.
ich habe keine ahnung, in welcher eigenschaft (privat oder geschäftlich) humi verkaufen wollte, was wirklich besprochen wurde, wann die storno-e-mail kam und ob der käufer konsument isd kschg war oder ned.

war der käufer konsument isd kschg, darf er gemäß §30a kschg innerhalb einer woche ab kenntnis vom kaufvertrag(!) zurücktreten. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 das setzt voraus, dass humi geschäftlich gehandelt hat und der käufer konsument ist.
sind beide privatleute, wird's ned leichter, weil eben die näheren umstände fehlen. keine ahnung, ob und wenn ja, welches an- bzw. reugeld (§908ff abgb - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) da vereinbart wurde, immerhin scheint der abgesprungene interessent die frustrierten aufwendungen für den notar begleichen zu wollen. ob das reicht - keine ahnung.
der kaufvertrag wurde ja noch nicht unterfertigt, was sozusagen als offenbar mündlicher "vorvertrag" zum nun zwingend schriftlichen kaufvertrag vorm notar an rücktrittsrechten ausgehandelt bzw. rechtsirrtümlich angenommen wurde, kann ich nicht beurteilen - das wäre dann reine spekulation über annahmen, aufklärung, etc.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo creator, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  humi
8.6.2012  (#10)
wir sind beide privatleute. ich hab mich jetzt damit abgefunden die wohnung neu zu inserieren und in zukunft wirds einen vorvertrag geben.
den notar hat eh er beauftragt und muss er auch begleichen. es ist trotzdem ärgerlich, aber gut, wieder was dazu gelernt.

1
  •  alfa2
8.6.2012  (#11)
danke für die aufklärung creator.
@humi: so würde ich das jetzt auch sehen, wieder was dazu gelernt ... emoji

1
  •  topstyling
  •   Silber-Award
13.6.2012  (#12)
@humi... hast in der Telefon-Anrufliste die Nummern nicht mehr drinnen von den Interessenten?

Mein Handy speichert die Nummern fast bis in alle Ewigkeit.
Wäre evtl. noch eine Möglichkeit zumindest den einen oder anderen Interessenten noch zu erwischen.

1
  •  humi
13.6.2012  (#13)
Ja speichert sie schon, nur is das auch schon ne weile her und in der zwischenzet habe ich viele nummern die ich nicht zuordnen kann. Alle anrufen und fragen ob sie die wohnung möchten geht ned weil da viele andere auch dabei waren.
Hab sie jetzt wieder inseriert und die ersten kommen auch schon wieder besichtigen.

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
14.6.2012  (#14)
@humi - einen positiven effekt hat das ganze.
aufgrund der starken interesse an deiner wohnung kannst du jetzt
den tatsächlichen marktwert besser abschätzen und somit, eventuell, sogar noch einen besseren VK-preis erzielen.

Meine Wohnung war auch innerhalb von 8 Tagen verkauft
(mit Vorvertrag). Hätte ich das gewusst, das sich mehr als
50 Leute für diese Wohnung melden, hätte ich locker noch ein
paar tausender mehr rausholen können.....

1
  •  humi
14.6.2012  (#15)
sensai, stimmt. auch das wäre der erste interessent gewesen.
jetzt haben mal mehrere die chance sich die wohnung anzusehen und der best bieter bekommt sie auch.
hätt mich halt gefreut wenn das ganze so schnell geht und ich keine arbeit mehr damit habe. aber was solls, mitlerweile habe ich mich damit abgefunden.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Verhandlungsnachhilfe benötigt!