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Wohnungserstbezug mit alter Wolf CGS 20/160?

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  •  wohnung2018
12.7. - 7.9.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Wir stehen kurz vor Wohnungskauf, Erstbezug, alles (scheint) super, bis auf: Brennwertgerät ist das Wolf CGS 20/160 (Baujahr muss ich bei nächster Gelegenheit noch nachsehen - ich glaube das steht auf dem Typenschein neben dem CE Feld rechts oben am Typenschein oder?).

Abgesehen davon, dass es überdimensioniert sein könnte (siehe [1] von 2016), habe ich in demselben Thread [1] gelesen und online recherchiert, dass das Nachfolgemodell CGS 2 20/160 schon seit mindestens dem Post von User HKL von August 2016 existiert.

Als Bedienmodul ist scheinbar auch das AWT (sieht aus wie [2]) eingebaut und nicht das Wolf BM geschweigedenn BM 2.

Der Nachbar (idente Wohnung nur gespiegelt) hat seine Wohnung 2017 gekauft und hat von Anfang an (Erstbezug) die CGS 2 drinnen mit BM 2 (auf Typenschein rechts oben neben CE Logo steht "17" also wohl 2017?)

Der Verkäufer meint, "unser" Gerät wurde schon vor dem Nachbarn gekauft (ja denk ich mir, wenn es so viel älter ist), aber "unsere" Wohnung wird erst ein Jahr später verkauft (!?).

Jetzt meine Frage(n): Sollen wir auf einen Tausch bestehen oder Preisnachlass fordern? Oder auf eigene Kosten vor Einzug tauschen, damit wir weniger Verbrauch und weniger Probleme wegen Garantie und Wartung (Ersatzteile) haben? Oder einfach akzeptieren, da wir die Wohnung haben wollen und in 10 Jahren - oder wie lange das Gerät hält - das aktuellste besorgen?

Wie kritisch seht ihr das?

Vielen Dank für euren Hilfe!

[1] https://www.energiesparhaus.at/forum-hilfe-ueberdimensionierte-gasheizung/42634_5
[2] https://www.heiz24.de/index.php/gb/Wolf-AWT-2733055/c-KAT06/a-Z9502

  •  helyx
12.7.2018  (#1)
Servus, ich kenn mich mit Gasthermen nicht aus, aber wenn das dein einziger Wehrmutstropfen ist sehe ich das alles sehr entspannt. Ist ja nicht mal 1% vom Kaufpreis.
Die Frage ist eher warum die Wohnung so lange leer stand...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
25.7.2018  (#2)
Das Ding ist grundsätzlich nicht schlecht, es wurde bis 2012 oft verbaut. Typenschild ist links oder rechts, die Abdeckung ist leicht zu öffnen (90° Drehung der beiden vorderen Kunststoff-Schlitze) und dann siehst du das Typenschild seitlich. Das mit der Überdimensionierung ist halt so ein Thema, wenn man vom Installationskonzept auch die Warmwasser-Durchlauferhitzung haben will, dann ist zwangsweise die Therme bei >20-kW in der Auslegung für den Warmwasser-Bedarf, unabhängig vom Heizbedarf.

Die gute Nachricht ist, dass du Brennwerttechnik hast und das Ding bei Bedarf ohne großer Baustelle oder Änderung des Kamin-Rohres leicht tauschen kannst. Die neuen Wolf-Thermen sind zu dieser Therme "anschlussgleich", d.h. es könnte ein Profi alle Kugelhähne unter der Therme absperren, Anschlussverschraubungen lösen, Therme abhängen, neue Therme aufhängen, Anschlussverschraubungen festziehen und Inbetriebnahme-Schritte laut Anleitung durchführen. Die Anschlüsse sind auf den Milimeter auf gleicher Stelle, die Wandschiene sollte auch passen.
Jedoch ist bei Änderungen an der Gasleitungsanlage eine Neu-Abnahme notwendig, und zur Anlage gehört eben das Gasgerät dazu.

Meine Meinung: Lass das Ding auch bei Überdimensionierung werkeln, solange es gut funktioniert. Schau dir die Wolf-Threads im Forum von haustechnikdialog.de an, da bekommst du viele Parametrisierungs-Tipps in der Steuerung (Fachmann-Ebene) wenn du das Bedienmodul BM hast. Das BM würde ich mir schon besorgen, das bekommst oft auch günstig bei eBay weil es jahrelang bei fast allen Wolf-Kessln (Öl- u. Gasheizungen) eingebaut war. Damit schaffst du es, dass die Therme viel weniger taktet, eventuell noch weniger als eine kleinere neue 14kw-therme, wo sich der Benutzer nicht mit den Optimierungsmöglichkeiten von Heizkurve, Taktsperre etc. bemüht.

Ich würde diese Anlage einfach als Spezifikum der Wohnung betrachten, als Preisverhandlungstaktik ist es eher ein schlechtes Argument weil du mit dem Thema Thermen-Elektronik den Immobilien-Hai in Details verzettelst.

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  •  wohnung2018
7.9.2018  (#3)
Vielen Dank für eure Tipps! Es war kein Grund gegen den Kauf und hoffentlich gibt es keine anderen!

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