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Wohnrecht als Wertminderung

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  •  Gast August
16.9.2008
2 Antworten 2
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Hallo!
Ich habe vor Kurzem mein Elternhaus übernommen. Im Übergabevertrag wurde ein Wohnrecht aber kein Belastungsverbot vereinbart. Das Haus hat den (3-fachen) Einheitswert von 50 000,00. Nun haben wir 170 000 investiert und das Haus auf den Stand der Technik gebracht. (neue Fenster, Dach, Heizung, etc. ). An Wohnbauförderung (NOE) haben wir 20 000,00 und am Baukonto haben wir ein Minus von ca. 65 000,00. Nun wollten wir einen Bausparkredit von 90 000,00 beantragen, um das teurere Baukonto aufzulösen und den Bau (Fassade) fertigzustellen. Unsere Bonität ist relativ gut, mein Einkommen: 1700 netto, Einkommen der Frau: 1300 netto. Keine teuren Hobbys, keine Sonderausgaben, keine Kinder...
Nun erhalten wir das Bauspardarlehen nur wenn meine Eltern auf das Wohnrecht verzichten, da ein Haus mit "fremden" Wohnrecht unverkäuflich ist und nicht als Sicherstellung gilt. Hat da wer Erfahrungen? Ist das bei allen Bauspardarlehensbanken so? In diesem Fall wäre das Wohnrecht im Übergabevertrag meiner Eltern ja gleichbedeutend mit einem Belastungsverbot. Mir ist klar, dass ein Wohnrecht wertmindernd ist, daher wurden ja auch weniger Steuern bei der Übergabe bezahlt. Aber dass sich der Wert von vielleicht 250 000,00 auf nicht mal 80 000 senkt durch das Wohnrecht finde ich schon dramatisch...

  •  lize
16.9.2008  (#1)
Die Grundbucheintragung gilt... schon als Sicherstellung. Nur der Wert des Hauses ist aufgrund des Wohnrechts so extrem gesunken, dass der WErt als Besicherung für den Kredit bei weitem nicht mehr ausreicht. Der Wert ist deshalb so niedrig, da, wie du richtig schreibst, de facto ein Haus, in dem jemand noch ein Wohnrecht besitzt de facto unverkäuflich ist!
Oder würdes du ein Haus kaufen, in dem die alten Besitzer wohnen bleiben dürfen? Wenn ja, dann nur zu einem extrem niedrigen Preis!

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  •  finanzi
16.9.2008  (#2)
Leider - Ich hatte vor wenigen Monaten mit einer ähnlichen Situation zu tun. Egal, ob Bausparkasse oder andere Finanzierungsform, das Wohnrecht gilt wertmindernd für die Bank, da das Haus an sich ja die Sicherstellung für einen ev. Zahlungsausfall darstellt. Und in diesem Falle könnte das Haus nur schwer veräußert werden.

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