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Wohnbauförderung OÖ Neu

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  •  paso
15.1. - 17.1.2017
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Liebes Forum,
Ein Theard bzgl.Wohnbauförderung Oberösterreich wurde hier mal gepostet aber irgendwie finde ich ihn nicht...
Ich habe mit dem Land telefoniert und mir wurde dort gesagt,dasss es jetzt 3 Möglichkeiten gibt:einmaliger Zuschuss,variable Verzinsung auf 30 Jahren(also wie bisher) und dritte Möglichkeit ist die Förderung auf 20 Jahren zu nehmen mit 1prozentiger Verzinsung auf 20 Jahre.Der Antrag muss vor Hausbau gestellt werden.Diese sritte Möglichkeit ist mal bis 30.06.2018 befristet!Wie würdet ihr hier vorgehen (die Voraussetzungen sind überall gleich)?
Danke im Voraus

  •  Richard3007
15.1.2017  (#1)
Wie hoch ist die einalzahlung? Ohne das zu wissen würde ich zu 3 tendieren. Aber das kann sich noch ändern.

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  •  paso
15.1.2017  (#2)
Einmaliger Zuschuss soll wie bisher ausschauen..also glaube ich,so um 5-6 Tsd.einmalig,nicht rückzahlbar...

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  •  Lukystrike
17.1.2017  (#3)
Werde die dritte Variante nehmen. Zwar muss ich auf die 20 Jahre 1% fix, dann immer den gleichen Durchschnittswert zurückzahlen, allerdings ist der Zinssatz unschlagbar, nochdazu kann ich auch jederzeit sondertilgen...

bei Variante 2 (30Jahre mit steigenden Zinsen) hab ich zwar den Vorteil die ersten 5-10 Jahre nur wenig rückzahlen zu müssen, allerdings habe ich auch eine höhre Verzinsung auf die gesamte Laufzeit gesehen.

Du hast folgenden Thread gesucht:

http://www.energiesparhaus.at/forum/43729_1



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  •  ihipi
17.1.2017  (#4)
Gibt es das mit der Rückzahlungsmöglichkeit bei Variante 3 irgendwo schriftlich - uns wurde gestern bei einem Anruf am Land gesagt, dass Sondertilgung nicht möglich ist!
Bei Variante 1 bekommt man laut Auskunft 6% des förderwürdigen Betrages (also je nach Abschlägen wegen Einkommen/Kinderanzahl...)

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  •  Lukystrike
17.1.2017  (#5)
Ok, kann auch sein, dass sondertilgen nur bei Variante 2 möglich ist... Danke für die Info!!

Wisst ihr wie lange so ein Antrag dauert? Ich muss den ja vorm Baubeginn stellen. Darf ich dann mit dem Bauen anfangen, wenn der Antrag noch nicht durch ist?

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