« Baufinanzierung  |

Wohnbauförderung OÖ: Maximal Einkommen?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  DXTR66
23.3. - 24.3.2011
3 Antworten 3
3
Hallo! Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen :).

Meine Freundin und ich werden im Sommer bei einem Reihenhausprojekt mitmachen. Bisher sind wir immer davon ausgegangen, dass wir die Kriterien der WBF erfüllen, was das maximal Einkommen bei einem 2 Personenhaushalt angeht (55.000/Jahr).

Nun ist es so, dass ich zu Jahresbeginn 2010 den Job gewechselt habe...netterweise bekam ich auch eine schöne (freiwillige!!) Abfindung. Meine Frage ist jetzt: wird diese Abfindung mit eingerechnet? Es war ja eine Einmalzahlung....leider wuerde genau diese den Rahmen der 55.000 sprengen.

  •  gloitom
  •   Silber-Award
24.3.2011  (#1)
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-BF25ED7D-73A2AD2C/ooe/hs.xsl/34822_DEU_HTML.htm
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften des Förderungswerbers abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.

Einkommensnachweise:
Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung

Mache eine Arbeitnehmerveranlagung https://finanzonline.bmf.gv.at oder schau nur nach, da sind alle relevanten Summen zusammengefasst.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo gloitom, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  DXTR66
24.3.2011  (#2)
Danke - für die Antwort.

Genau das ist nur mein Problem. Es steht auf der Seite vom Land OÖ, dass "Abfertigungen" abgezogen werden bzw. nicht zum Einkommen zählen. Wenn ich mir allerdings mein Einkommen laut Arbeitnehmerveranlagung anschaue, wird die Abfertigung einfach mit reingerechnet.

1
  •  alois35
24.3.2011  (#3)
ähnliches Problem - Wir hatten ein ähnliches Problem. Kamen im letzten Jahr über die Grenze von 55.000EUR. Jetzt wurde uns von einem Angestellten des Landes OÖ gesagt, dass wir die letzten 3 Jahre einreichen sollen. Es wird dann der Durchschnittswert ermittelt!
Hoffentlich keine Fehlinformation. Bisher haben wir noch keine anderwertige Rückmeldung vom Land erhalten!



1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kreditkonditionen