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Wohnbauförderung NÖ - Gebühren & Co

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  •  KurtMeixner
13.3. - 15.3.2021
13 Antworten | 9 Autoren 13
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Hallo,

nachdem ich mit meinem Wunschhaus über die 130m² Wohnnutzfläche kommen würde, und damit keine Gebührenbefreiung möglich ist, frage ich mich (in Hinblick auf die niedrigen Bankzinsen), ob ich mich mit dem Thema WBF überhaupt noch weiter beschäftigen soll.

Kommen zu den 1,2% Grundbucheintragungsgebühr des Darlehensbetrages noch andere Gebühren dazu?

Und würde die Bank die WBF eher postitiv (Erhöhung des Eigenkapitals) oder negativ (Besicherung im 2. Rang) bewerten?

Auch der praktische Ablauf ist mir nicht ganz klar, die Bearbeitung für die WBF kann ja lt. anderen Beiträgen hier im Forum bis zu 12 Monate dauern, bis dahin muss die Bank natürlich längst im Grundbuch stehen!? Zahle ich die 1,2% dann noch zusätzlich für das Darlehen? Oder reduziert sich dann das Pfandrecht der Bank, und die "zuviel" bezahlten Eintragungsgebühren für den Kredit bekomme ich zurück (schätze mal eher nicht)?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
13.3.2021  (#1)

zitat..
KurtMeixner schrieb: ob ich mich mit dem Thema WBF überhaupt noch weiter beschäftigen soll

das hängt davon ab, wie hoch der zu erzielende Zinssatz bei der Bankfinanzierung ist, welche Auflagen mit der Gewährung der Förderung verbunden sind, etc. - hängt auch von Bundesland ab.

zitat..
KurtMeixner schrieb: Und würde die Bank die WBF eher postitiv (Erhöhung des Eigenkapitals) oder negativ (Besicherung im 2. Rang) bewerten?

ist mehr oder weniger egal ob jetzt Förderung in Anspruch genommen wird (dann ist die Bank im zweiten Geldlastenrang) und daher weniger Bankkredit notwendig ist, oder die Bank erstrangig besichert ist und dafür ein höherer Kreditbetrag in Anspruch genommen wird.
Für die Konditionierung entscheiden ist der Belehnwert für die Bank, der idealerweise über dem Kreditbetrag (+ Förderdarlehen) liegt.

zitat..
KurtMeixner schrieb: Auch der praktische Ablauf ist mir nicht ganz klar, die Bearbeitung für die WBF kann ja lt. anderen Beiträgen hier im Forum bis zu 12 Monate dauern, bis dahin muss die Bank natürlich längst im Grundbuch stehen!?

Das wird mit einer Zwischenfinanzierung geregelt.

zitat..
KurtMeixner schrieb: Oder reduziert sich dann das Pfandrecht der Bank, und die "zuviel" bezahlten Eintragungsgebühren für den Kredit bekomme ich zurück (schätze mal eher nicht)?

Nein - das Pfandrecht reduziert sich nicht. Deswegen ist es wichtig, VOR Krediteinreichung die Bank darüber zu informieren, dass eine Förderung in Anspruch genommen wird.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  KurtMeixner
14.3.2021  (#2)
Alles klar, vielen Dank für die Info!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.3.2021  (#3)
gerne

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2021  (#4)
Wohnbauförderung (Land NÖ) würde ich heute nicht mehr nehmen.

Deren 1%, FIX gehen zumindest bei einem 15J Fixzins derzeit (noch) besser, nämlich um 0,875%. 
Mir persönlich gefällt auch die 5J Steigerung nicht, ab dem 15. Jahr wird das halbjährlich schon empfindlich teuer (wieder NÖ-bezogen).
Des Weiteren muss man sich fragen, ob die geforderten baulichen Maßnahmen den Anspruch der WBF rechtfertigen. Diese können oft erheblich mehr ausmachen als der Vorteil der Wohnbauförderung ausmacht.
Außer der Eintragungsgebühr sind mir keine weiteren Gebühren bekannt, die die WBF generiert.

Dem Land (zumindest ist es in NÖ so), muss der Vorrang eingeräumt werden, ist somit immer erstrangig im Grundbuch besichert. Das ist aber bankseitig kein Thema.
Es kann aber somit sein, dass sich die für die Kondition wichtige volle Besicherung nicht ausgeht. 

Die Vorfinanzierung mittels Bau-Wohnkonto kann, muss aber nicht sein.
Wenn es sich mit 12 Monaten ausgeht, kann eine Rangordnung erfolgen, somit werden an Gebühren nur 0,6% fällig anstatt 1,2%.
Sollte sich die Vorfinanzierung länger ziehen, müssen die restlichen 0,6% nachgezahlt werden.
Der Zinssatz eines üblichen Bau-Wohnkonto' s beträgt rund 1,5%, abzüglich des zugrunde gelegten Indikators - da nimmt die BA zB. den 1-Monats-Euribor - wären das somit derzeit aktuell 1% Sollzinssatz.

Schau dir auch einen möglichen nicht rückzahlbaren Zuschuss an, ich weiß, dass das in einigen Bundesländern möglich ist.

Lg, Alex

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
14.3.2021  (#5)
Gibt es bereits Banken, die 1% Fixzins, ohne weiter Kontospesen, auf 27 Jahe geben?

Wenn man geforderte baulichen Maßnahmen sowieso vor hat, ist´s vielleicht doch eine Überlegung wert, so meine Sicht.

Die Gebührenbefreiung erhöht sich bei 5 Personen auf 150m2

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  •  Thuata
14.3.2021  (#6)
Wir denken gerade darüber intensiv nach ob wir die Wohnbauförderung (NÖ) beantragen sollen oder nicht. "Brauchen" tun wirs nicht, im Gegenteil das Geld würde für eine Reduktion des Bankkredits dienen.
Und wir machen auch keine zusätzlichen Baumaßnahmen - würden aber mit dem von uns gewünschten Haus durchaus einen hübschen Betrag bekommen.

Was sind die Nachteile?
- Gebühren und zusätzliche Besicherung
- Immer höher werdende halbjährliche Rate

Was sind die Vorteile?
- ein fix verzinster Kredit für 27,5 Jahre (für die Dauer bietet mir die Bank nix) und damit Berechenbarkeit
- Anfangs niedrige Raten (zu einem Zeitpunkt wo man sowieso schon genug Kosten durch Haus/Einrichtung/... hat (und die Hoffnung in den nächsten Jahren immer mehr Geld zu verdienen...)
- die Hoffnung auf einen möglichen (günstigen) Rückkauf durch das Land...

Entscheidung ist noch nicht getroffen. Hängt halt schlussendlich davon ab, welche Punkte für uns am Schluss am schwestern wiegen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2021  (#7)
Nein Marylu.
Danke @thuata, gut zusammengefasst

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.3.2021  (#8)

zitat..
Marylu schrieb: Gibt es bereits Banken, die 1% Fixzins, ohne weiter Kontospesen, auf 27 Jahe geben?

Bei Banken habe ich das noch nicht gesehen. Die start:bausparkasse bietet allerdings eine 30 jährige Fixzinslaufzeit an. Hier wird der Zinssatz aber naturgemäß höher als 1% sein.

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  •  schurlmaster
14.3.2021  (#9)
Ich habe gerade eine abgeschlossen, wurde online von mir eingereicht und hab auch innerhalb von ein paar Wochen eine Rückmeldung bekommen. 
Vorteile für mich sind: 

- langer günstiger fixzins und spätere Tilgung--> Inflation übernimmt einen Teil der Tilgung, da ich noch in meinen 20ern bin nehme ich an dich deutlich mehr zu verdienen in 10 Jahren und meine Freundin ist dann nicht mehr Karenz

- keine Bearbeitungsgebühr 
- eventuell günstiger Rückkauf durch Land 
- musst meine bestehende Kredit aufstocken


würde aber nicht extra mein Haus umbauen um eine zu bekommen 


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  •  streicher
  •   Gold-Award
14.3.2021  (#10)
Also "günstiger Rückkauf durch das Land", ob es sowas nochmal geben wird?

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  •  123456
15.3.2021  (#11)

zitat..
streicher schrieb: Also "günstiger Rückkauf durch das Land", ob es sowas nochmal geben wird?

Naja, vll steigen auch mal die Zinsen und dann wäre es für das Land eine option. Sind ja immerhin 27,5 Jahre LZ. 

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  •  Thuata
15.3.2021  (#12)

zitat..
streicher schrieb: Also "günstiger Rückkauf durch das Land", ob es sowas nochmal geben wird?

Ich würde die Chance als >0 einstufen.

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  •  vlzivo
15.3.2021  (#13)
Gibt es eigentlich irgendwelche Regeln, an welche das Land (konkret NÖ) gebunden ist, wenn sie einem anbieten, WBF zurück zu kaufen? Mindest/Maximalrestzeit, minimum/maximum noch offener Betrag?

Ich kenne niemanden, dem das schon angeboten wurde (am längsten ein Bekannter, der seine WBF vor ca 10Jahren erhalten hat). Hab in der Arbeit aber von alten Hasen gehört, dass sie nach ca der Hälfte vor vielen Jahren so ein Angebot bekommen haben.

Ich schiel jetzt nicht drau, aber ich würde es natürlich auch nicht ablehnen...bin sicher was immer einem angeboten wird, es zahlt sich aus. :)

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