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Wohnbauförderung NÖ: Frist für Antrag?

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  •  MissT
20.8.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Kurze Frage: Gibt es eine Frist für den Antrag um Wohnbauförderung in NÖ? Ich finde darüber nichts in der Broschüre, nur beim Passivhaus (worum es sich bei uns NICHT handelt) steht, dass der Antrag VOR Baubeginn gestellt werden muss. Ich bin ein bisschen erschrocken, als ich festgestellt habe, dass die erste Auszahlung nach Fertigstellung des Kellers fällig wäre - der steht bei uns schon, wir sind schon am Aufmauern des EG - ich hoffe, es ist nicht schon zu spät ...

LG, MissT

  •  bn_3
20.8.2017  (#1)
Soviel ich weiß, musst du den Antrag vor der Fertigstellung einbringen. Da hast du also noch genug Zeit.
Wir haben den Antrag erst nach dem Innenputzes gestellt und dann werden die ersten zwei Stufen (für Stufe Keller und Stufe Dach) gleichzeitig ausbezahlt. Die letzten 10% erhält man dann ja erst bei endgültiger Fertigstellung.

Aber Achtung, falls du das Geld der Wohnbauförderung schon verplanst: Die Ausbezahlung kann ganz schön lange dauern, da die Bewilligung in einer Sitzung nur wenige Male pro Jahr erfolgt. Wir haben in Summe über ein halbes Jahr von Antrag bis zur Ausbezahlung gewartet.

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  •  MissT
20.8.2017  (#2)
Puh, jetzt ist mir leichter - danke für die Info!

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