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Wohnbauföderung OÖ - Einkommensnachweis

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  •  fitzi
8.2. - 26.3.2009
4 Antworten 4
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Hallo!Weiß jemand von euch, welche Summe auf dem Jahreslohnzettel für die Berechnung herangezogen wird? Ist das die Kennzahl 245 (steuerpflichtiges Einkommen)?

Lt. Wohnbauförderung:
Bei unselbstständig Beschäftigten das
Einkommen gemäß § 25 EStG 1988 abzüglich
Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988
und die einbehaltene Lohnsteuer

  •  mrboerns
12.2.2009  (#1)
Hast Du die Infos schon? - Hallo,
Vor exakt dem gleichen Problem stehe ich auch gerade.
Hast Du schon die Infos, oder kann auch werde Anderer etwas darüber sagen?

Danke mfG

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  •  plaki
13.2.2009  (#2)
Info vom Energiesparverband - Hab einfach an die zuständige Sachbearbeiterin vom Energisparverband per Mail meinen letzten Einkommensnachweis geschickt und formlos nachgefragt, ob ich damit eine Förderung erhalten würde, und ich erhielt innerhalb weniger Stunden die Auskunft inkl. deren Nettoeinkommenberechnung.

Beiliegend noch die Begriffsbestimmungen des OÖ Wohnbauförderungsgesetzes für Einkommen
§2:
a)
bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988 (Bruttobezüge) abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer sowie der Abfertigungen;
Link: http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=LROO&Gesetzesnummer=10000366&ShowPrintPreview=True

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  •  fitzi
16.2.2009  (#3)
entspricht ungefähr dem Nettoeinkommen inkl. 13. und 14. Gehalt.

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  •  chris1987
26.3.2009  (#4)
ungefähr? - einkommen abzüglich werbungskosten und lohnsteuer? sollte das nicht exakt das nettoeinkommen ergeben? (logischerweise inklusive 13. und 14., da jahresgehalt)

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