« Hausbau-, Sanierung  |

wintergarten hinter baufluchtlinie?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  rpg
6.9. - 9.9.2008
7 Antworten 7
7
Darf mein neuer Nachbar(china-Lokal) hinter der Baufluchtlinie einen wintergarten anbauen?
Ich dachte ein Wintergarten zählt als gebäude und zur wohnfläche,oder?
vielen dank für antwort
lieben gruss

  •  heinzi
6.9.2008  (#1)
normalerweise schon - er braucht auch eine baubewilligung. diese wird bei gewerbebetrieben normalerweise von der BH erteilt. und die prüfen das bauansuchen schon richtig

1
  •  rpg
7.9.2008  (#2)
BH? - danke dir!
was bedeutet BH? baubehörde?
danke und gruss

1
  •  Bugs
7.9.2008  (#3)
BH=Bezirkshauptmannschaft - BH=Bezirkshauptmannschaft

1


  •  chris
8.9.2008  (#4)
Baugenehmigung ist Gemeindesache - und das mit der Baufluchtlinie hängt natürlich auch von der Landesbauordnung ab. Bei uns (NÖ) hätten wir bestimmte Baukörper (Erker, Stiegenhaus und sicher auch einen "Wintergarten") lt. Bauamt bis zu einem gewissen Grad über die Baufluchtlinie bauen dürfen - wieviel genau weiß ich nicht, da es bei uns kein Thema war.
Bei einem Freund in Wien war das auch möglich (glaube bis 1/3 der Gebäudebreite bin aber nicht sicher).
Im Baubehördlichen Verfahren kannst Du idR. Parteienstellung erlagen.
Von der Bezirkshauptmannschaft braucht das Restaurant die "Betriebsanlagengenehmigung" (in dem Fall eine Erweiterung) - die wird die Baufluchtlinie aber kaum kümmern. Hier wird voraussichtlich das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen und Du kannst als Nachbar KEINE Parteienstellung erlangen sondern die BH muß dich nur "anhören" und dann nach eigenem Ermessen ev. Auflagen erteilen.

1
  •  rpg
8.9.2008  (#5)
frage noch - danke dir!
wie meinst du,warum ein vereinfachtes verfahren?
soweit ich weiss,hat das objekt keine gültige genehmigung,und er muss alles neu genehmigen lassen.
kann man da nichts tun? er will direkt nebenan bei mir die ganzen lüfter und kühler oder so rauslassen.und ich baue dort gerade ein nebengebäude.das wäre meiner meinung nach dann nicht mehr so zu gebrauchen wie ich es vorhatte.
lieben gruss

1
  •  chris
9.9.2008  (#6)
vereinfachtes Verfahrenwurde für Betriebe unter einer bestimmten Größe eingeführt. Falls er über einer der Grenzen liegt (z.B. über 200 Plätze) wird's wieder ein ordentliches Verfahren. Siehe auch z.B.
http://www.help.gv.at/Content.Node/64/Seite.640000.html
oder bei der WKO:
http://portal.wko.at/wk/pub_detail_file.wk?AngID=1&DocID=101534&ConID=78909

1
  •  chris
9.9.2008  (#7)
sorry, der 2. Link sollte sein: - http://portal.wko.at/wk/pub_detail_file.wk?AngID=1&DocID=101534&ConID=78909

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Esrich - Höhe?