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WIEN - Sparbuch mit 3000,- EUR

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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
20.2. - 22.2.2023
14 Antworten | 7 Autoren 14
14
Guten Morgen!
Bitte eure Einschätzung:
Wir haben im Herbst 2018 den Bauplan eingereicht für ein Kkeingartenwohnhaus von 50 m2 in einem KGV in Wien - sind ja nach wie vor im Rohbau  durch desaströse Baufa etc. Gleichzeitig mzssten wir beim KGV ein Sparbuch mit 3000;- EUR hinterlegen - für etwaige Schäden der Wege etc. 
Ich wollte das nicht machen, aber Baufirma und Bauherr meinten alles ok... Nach Fertigstellungsmeldung bzw. wahrscheinlich Überprüfung bekäme man das Geld zurück.
Nun sind bald 5 Jahre vergangen  - wir sind noch WEIT von der Fertigstellung - das Geld wird immer weniger wert - und ich will das Geld zurück. Zudem hab ich damals schon gemeint dass unlauter weil ich kann keine Zahlung verlangen kann für Schäden die eventuell in der Zukunft existieren oder auch nicht....
Die Arbeit mit schweren Gerät sind vorbei.  Wenn wir einen Anwalt engagieren bleibt wahrscheinlich nicht viel über...
Weiss jemand ob so ein Hinterlegen eines Sparbuchs überhaupt rechtens ist? Bzw. Vielleicht gibts ja Juristen hier die eine mögliche Richtung anzeigen könnten....

  •  MissT
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#1)
Ich würde mal den einfachsten Weg probieren: Melde Dich beim KGV, schildere die Situation und dass Du das Sparbuch jetzt gerne zurück hättest, da bestimmter Umstände halber die Fertigstellung noch einige Zeit dauern wird, die Arbeiten mit schwerem Gerät aber bereits abgeschlossen sind. Wenn man Dir diesbezüglich kein Gehör schenkt, dann bitte um Optionen zur besseren Veranlagung, falls Dir da etwas in Frage Kommendes einfällt.

Ich finde diese Kaution übrigens nicht unlauter, sondern durchaus nachvollziehbar. Warum soll der KGV bzw. alle anderen Mitglieder für Schäden aufkommen, weil sich weder die verursachenden Firmen noch deren Auftraggeber um ihre Beschädigungen an der allgemeinen Infrastruktur scheren? Die Kaution ist sicher sehr hilfreich, damit die Bauherrn selber diesbezüglich dahinter sind.

Ich würde übrigens nicht damit rechnen, dass man Dir die Kaution vorzeitig retournieren wird. Wenn die Fertigstellung noch weit weg ist, dann wird noch viel an Material und Maschinen mit LKWs geliefert werden müssen. Es genügt ein LKW-Lieferant, der z. B. bei der Kranabladung keinen Schoner unter die hydraulischen Stützfüße des LKWs legt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#2)
Bin kein Jurist. Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass es irgendwo ein Gesetz gibt, wo so etwas drin steht.
Ich könnte mir viel mehr vorstellen, dass das ein Punkt in den Statuten des Kleingartenvereins ist.
Hast da schon mal nachgelesen??

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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#3)
Nein steht nicht in den Statuten 

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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#4)

zitat..
MissT schrieb:

Ich würde mal den einfachsten Weg probieren: Melde Dich beim KGV, schildere die Situation und dass Du das Sparbuch jetzt gerne zurück hättest, da bestimmter Umstände halber die Fertigstellung noch einige Zeit dauern wird, die Arbeiten mit schwerem Gerät aber bereits abgeschlossen sind. Wenn man Dir diesbezüglich kein Gehör schenkt, dann bitte um Optionen zur besseren Veranlagung, falls Dir da etwas in Frage Kommendes einfällt.

Ich finde diese Kaution übrigens nicht unlauter, sondern durchaus nachvollziehbar. Warum soll der KGV bzw. alle anderen Mitglieder für Schäden aufkommen, weil sich weder die verursachenden Firmen noch deren Auftraggeber um ihre Beschädigungen an der allgemeinen Infrastruktur scheren? Die Kaution ist sicher sehr hilfreich, damit die Bauherrn selber diesbezüglich dahinter sind.

Ich würde übrigens nicht damit rechnen, dass man Dir die Kaution vorzeitig retournieren wird. Wenn die Fertigstellung noch weit weg ist, dann wird noch viel an Material und Maschinen mit LKWs geliefert werden müssen. Es genügt ein LKW-Lieferant, der z. B. bei der Kranabladung keinen Schoner unter die hydraulischen Stützfüße 

Der Verein ist korrupt und ich denke auch nicht dass es eine frühere Ausfolgung gibt. Allerdings gehört aber gerade unsere Zufahrt nicht dem KGV sondern der Stadt Wien. Freundliches Nachfragen bringt fürchte ich nichts.... Hat hier jemand schon so ein Sparbuch hinterlegen müssen?


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  •  atma
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#5)
hast du denn schon einmal freundlich nachgefragt? 

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#6)
Na ja stell Dir vor Du bist Obmann des KGV und mußt dich mit einem neuen MItglied herumschlagen, damit er die Schäden am Weg instandsetzt???? Ich habe für die Kaution, das ist eben das hinterlegte Sparbuch, Verständnis. Frag mal nach ob er jetzt bereit ist , oder welcher Punkt noch erfüllt sein muß, damit Du das Sparbuch zurückbekommst, Nch dem GEspräch mit zeuge ein GEdächtnisprotokoll anfertigen und gegenzeichen lassen, dann weiß Du wie Herr Obmann tickt

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#7)
Da es kein Gesetz gibt, das dich zu dieser Sparbuchabgabe verpflichtet hätte und auch die Statuten des Vereins sowas nicht vorsehen, hast du das Sparbuch mit € 3.000.- dem Verein letztendlich "freiwillig" übergeben.
Die Frage ist für mich, ob du dich da auch irgendwie abgesichert hast, dass du das auch irgendwann mal wieder zurück bekommst?
Gibt es da was Schriftliches und wenn ja, was genau ist da vereinbart?? Man kann doch nicht irgendwem ein Sparbuch  mit € 3.000.- ohne Absicherung aushändigen, nur weil dieser sagt, er will das halt so.
Nochdazu wo es gar keinen nachvollziehbaren Grund hiefür gab, weil der maßgebliche Weg/die Straße der Gemeinde gehört und nicht dem KGV.



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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#8)
Natürlich wurde das schriftlich festgehalten. Wir hatten damals Angst dass der Verein uns bzgl. Bau Srwine in den Weg legt, da es dort sowieso alles immer sehr kompliziert gemacht wird.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#9)

zitat..
Laurasstern schrieb: Natürlich wurde das schriftlich festgehalten.

Naja, dann gilt das was in dem "Schreiben" steht. Da wir dessen genauen Inhalt nicht kennen, kann man nicht viel mehr dazu sagen.......


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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
22.2.2023  (#10)
Es ist einfach eine Übergabenestätigung bzw. Steht dass man es nach Fertigstellungsanzeige wiederbekommt.

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
Laurasstern schrieb: Natürlich wurde das schriftlich festgehalten.
───────────────

Naja, dann gilt das was in dem "Schreiben" steht. Da wir dessen genauen Inhalt nicht kennen, kann man nicht viel mehr dazu sagen.......


Natürlich wurde das schriftlich festgehalten. Wir hatten damals Angst dass der Verein uns bzgl. Bau Srwine in den Weg legt, da es dort sowieso alles immer sehr kompliziert gemacht wird.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#11)

zitat..
Laurasstern schrieb:

Es ist einfach eine Übergabenestätigung bzw. Steht dass man es nach Fertigstellungsanzeige wiederbekommt.

──────
Karl10 schrieb:

──────
Laurasstern schrieb: Natürlich wurde das schriftlich festgehalten.
───────────────

Naja, dann gilt das was in dem "Schreiben" steht. Da wir dessen genauen Inhalt nicht kennen, kann man nicht viel mehr dazu sagen.......
───────────────

Natürlich wurde das schriftlich festgehalten. Wir hatten damals Angst dass der Verein uns bzgl. Bau Srwine in den Weg legt, da es dort sowieso alles immer sehr kompliziert gemacht wird.

Naja dann ist dich eh alles klar. Dann wartet bis zur Fertigstellungdanzeige und passt.


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  •  atma
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#12)
und warum genau kannst du nicht einfach freundlich nachfragen? 
... auch wenn die kompliziert sind, aber den worst-case kennst ja, das ist die Fertigstellung. Vl sinds ja doch entgegenkommend? ansonsten seh ich da schwarz, wenn du das sogar unterschrieben hast.

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
22.2.2023  (#13)

zitat..
Laurasstern schrieb: Es ist einfach eine Übergabenestätigung bzw. Steht dass man es nach Fertigstellungsanzeige wiederbekommt.

Ist darin auch etwas festgehalten, wann die Kaution einbehalten werden darf? 
Weil, wenn der Kautionsgrund hinfällig ist, da ihr das KGV-Eigentum gar nicht berührts, ists vielleicht auch hinfällig. 
Aber, wie schon mehrfach empfohlen, probieren (fragen) geht über studieren. 


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  •  Laurasstern
  •   Bronze-Award
22.2.2023  (#14)
Ja... es bleibt uns eh nichts übrig als ins in die Höhle des Löwen zu begeben:)

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