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Wiederherstellung der Baugrube Gesetz?

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  •  tp69
28.3. - 3.4.2006
7 Antworten 7
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wir haben kürzliche den spatenstich & mussten den bau gleich wieder einstellen. grund: wir haben kuppelzwang, und der nachbar hat vor einigen monaten seine baugrube welche auf unserem grund liegt nicht wieder verdichtet. daher können wir jetzt nicht darauf unser fundament bauen. der nachbar weigert sich die mehrkosten für die sanierung zu zahlen. kann mir jemand sagen, an welche behörde ich mich wenden muss, damit ich den nachbar "überreden" kann die wiederherstellung meines grund zu bezahlen.

  •  BauMaxi
29.3.2006  (#1)
Lieblingsnachbar (1) - (1) Wann hast Du den Grund gekauft- A vor Nachbars Aushub oder B bereits bei hinterfüllter?
Bei A- hatte er eine Erlaubnis von Dir? Wenn ja- unter welchen Bedingungen (Wiederherstellung)? Wenn nein- hast ihn voll am Arsch (Verletzung des Eigentumsrechtes).
Im Fall B hast Du den Grund so gekauft, wie er sich tatsächlich zum Zeitpunkt des Kaufes präsentierte. >>

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  •  BauMaxi
29.3.2006  (#2)
Lieblingsnachbar (2) - (2) Kurz zur Wiederherstellung: solltest Du Anspruch auf Wiederstellung- siehe (1)- haben, so bezieht sich dieser auf den ursprünglichen Zustand, und das betrifft natürlich auch die Tragfähigkeit.
Auf dem Weg zu Deinem Recht hilft Dir aber hier keine Behörde, sondern nur das Gericht.

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  •  chico
29.3.2006  (#3)
Frage zu Kuppelzwang - Hallo, nur damit ich mich auch auskenne, was bitte ist Kuppelzwang ? Finde dazu im Internet nicht wirklich antworten
lg chico

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  •  Klaus
29.3.2006  (#4)
wenn bereits so gekauft - Wenn du den Grund mit der nicht tragfähigen Grundgrenze gekauft hast, und geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist, dann muss das auch dem Verkäufer bekannt gewesen sein. Da sich dadurch natürlich eine Wertminderung ergibt (du musst ja was investieren um dort bauen zu können) könnte man eventuell dem Verkäufer ans Bein pinkeln, wenn er dich auf diesen Mangel nicht hingewiesen hat. Inwieweit sich der Verkäufer da über standardfloskeln retten kann kann dir nur ein Anwalt (der ich nicht bin) raten

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  •  Klaus
29.3.2006  (#5)
wenn bereits so gekauft (2) - Jedenfalls solltest du dir VOR rechtlichen Schritten gegen den Nachbarn genau übverlegen was du tust. Weil eine Jahrzehntelange Streitere kann di eventuell mehr kosten (Finanziell und Psycisch), als wenn du dich mit Ihm irgendwie einigen kannst. Von welchen Kosten reden wir denn überhaupt. Da du scheinbar Kellerlos bauen willst, kannst du dir auch überlegen, ob die Sanierung mehr kostet als ein ganzer Keller. Weil wenn du bis in die Tiefe der Nachbargrube gräbst, trägt auch der Grund wieder.

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  •  tp69
3.4.2006  (#6)
Ergänzende Informationen - Ich habe den Grund gekauft bevor die Baugrube zugeschüttet wurde. Aber der Vorbesitzer hat die Erlaubnis zum ausgraben der Baugrube gebeben. (Er sagt mit dem Hinweis auf die korrekte Wiederherstellung). Die Behörde verlangt von mir den Bau einer Stützmauer (Mehrkosten 5000,-), da in der Baugenehmigung "fester Boden" steht. Da dieser nicht mehr da ist, muss ich bis zum Fundament des Nachbarn runtergraben. Ergo: Jemand macht meinen Boden kaputt, und ich muss dafür zahlen. Da das Gerecht?

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  •  BauMaxi
3.4.2006  (#7)
Schaut net so schlecht aus - Wenn der Vorbesitzer mit dem Nachbarn ein Abkommen über die Nutzung des Grundes getroffen hat, das über den Zeitpunkt des Verkaufes hinweg wirkt, so ist der Grund quasi damit belastet (ähnlich einem Wegerecht) und hätte Dir mitgeteilt werden müssen. Insofern ist in erster Linie der Verkäufer Dein Ansprechpartner, der sich aber dann wiederum am Nachbarn schadlos halten müsste. Tip: Ein Infogespräch ist bei jedem Anwalt KOSTENLOS!!! Ich meine, es sind 5.000 euro...

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