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wiederherstellung alter hütte im bauwich [NÖ]

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  •  reini aus flake
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.8.2010 - 18.10.2011
7 Antworten 7
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ich bins wieder. Auf meinem gerade erworbenem Grund (NÖ) steht eine alte Hütte am anderen Ende vom Garten. gar nicht klein: so 7 mal 6 Meter. hat einen Aufenthaltsraum und Antenne und Schornstein, ist also soweit ich das beurteilen kann, kein Nebengebäude.

Die Hütte (wird so ca. 70 Jahr alt sein) und steht fast direkt am Zaun = Grundstücksgrenze also voll im hinteren Bauwich drinnen.
Darf ich die "wiederherstellen"/ neu bauen?

Danke im Voraus für Eure geschätzte Expertise!

wär ein super Gästehaus/Büro und nimmt mir fast nix vom garten weg

  •  Karl10
  •   Bronze-Award
13.8.2010  (#1)
@reini - "wiederherstellen" gibt´s im Gesetz nicht. d.h. du machst einen "Neubau", ob da schon früher was gestanden ist oder nicht hat keine Bedeutung.
Damit ist eigentlich alles gesagt.

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  •  reini aus flake
13.8.2010  (#2)
und stehen lassen darf ich sie aber? - kann ich sie da nicht mehr oder weniger großzügig sanieren?

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
13.8.2010  (#3)
da sie 70 Jahre ist....und damals mit Sicherheit kein Bebauungsplan und kein Bauwich gegolten hat, wird man wahrscheinlich von einem "vermuteten Konsens" ausgehen können. D.h auch wenn es keine schriftliche Baubewilligung gibt, gilt der Bestand als genehmigt und darf somit wie vorhanden jedenfalls bestehen bleiben.
"Mehr oder weniger großzügig sanieren" geht aber sehr schnell in bewilligungspflichtige Maßnahmen über, wofür dann die derzeitigen Regelungen gelten, sodass du wegen der Lage des Gebäudes sehr bald Schwierigkeiten bekommen wirst.

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  •  reini aus flake
13.8.2010  (#4)
danke karl - hab verstanden emoji

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
16.10.2011  (#5)
späte fortsetzung- karl bitte kommen emoji - ich habe die Hütte nun erhalten und bin dabei sie ohne veränderung zu renovieren. Also von außen bleibt alles gleich. Die Hütte ist auf allen Plänen eingezeichnet, aber es gibt keine dokumente dazu. Die Nachbarin sagte mir dort hätten unter anderem im 2.Weltkrieg 6 Personen gewohnt!! auf knapp 31 qm.
Meine Frage nun: wie sieht es mit dem Einbau einer Toilette aus?
ich würde schauen das mit dem Kanalanschluß vom Haupthaus (das noch nicht steht) zu verbinden. Die Nachbarn hätten einen Kanalanschluss der viel näher wäre, aber ich hab noch nicht gefragt, weil ich ja nicht weiss ob erlaubt.

danke vielmals im Voraus!
Reini

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
17.10.2011  (#6)
@reini - Ich gehe davon aus, dass dein Grundstück als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Im Bauland-Wohngebiet sind grundsätzlich Gebäude im hinteren Bauwich unzulässig.
Wenn ein altes gebäude dort schon steht, wird es darauf ankommen, ob das Gebäude durch Abänderung oder Zubau in seinem Wesen und seiner Nutzung wesentlich verändert wird. Wenn das zu bejahen ist, dann wird das wegen der eingangs genannten regelung nicht möglich sein, weil man dadurch das gesamte Gebäude wieder thematisiert.
Ist die Abänderung (im Inneren) im Verhältnis zum Ganzen geringfügig und wird auch die Nutzung nicht grundlegend verändert, dann wird die Regelung mit dem hinteren Bauwich in diesem Bauverfahren nicht zum Tragen kommen.

Du siehst schon an dieser Antwort, dass das nicht ganz eindeutig zu beantworten ist und dass es hier einigen Ermessensspielraum gibt.
Ich bin normalerweise nicht der Freund davon, auf die Gemeinde zu gehen und zu fragen, jedenfalls nicht solange es eine klare gesetzliche Regelung gibt. In diesem Fall schweigt sich das Gesetz allerdings aus und kann man nur interpretieren. Da ist es tatsächlich am Besten, die Baubehörde direkt zu fragen.

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
18.10.2011  (#7)
okay, werde einmal Gemeinde fragen - es ist ja eh so, dass es in meinem Fall mit Nachbarn und Gemeinde an sich ein sehr gutes Auskommen gibt.
danke! auf bald!
Reini

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