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Wie werden Verstöße gegen die Bauordnung [W]

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
24.1.2013 - 14.1.2014
15 Antworten 15
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...in der Praxis exekutiert?
Wollte schon immer wissen, was passiert, wenn zB. ein Nachbar sein Haus zu nah an der Grundstücksgrenze baut und eine Anzeige vom Nachbar erhält? Muß er dann sein Haus abreißen bzw. Umändern, sodaß die Bauordnung wieder eingehalten wird?
Oder das Haus ist zu hoch, oder am Grundstück gibt es gar keine Bauerlaubnis, oder,oder...
Kennt jemand Fälle aus der Praxis, wie das tatsächlich von der Gemeinde exekutiert wird? Kommt man um eine bauliche Änderung nicht herum oder wird im "Stillen" nur eine Strafe verhängt?
Wer kann dazu etwas aus dem Leben berichten?
mfg
Sektionschef

  •  altenberg
  •   Gold-Award
24.1.2013  (#1)
3 Fälle - 1. Nachbarn meiner Eltern haben "irrtümlich" eine Reihe Ziegel zu viel hochgemauert. Es wurde dann, auch zwecks guter Nachbarschaft, vereinbart, dass die Häuslbauer den Zaun machen. Es gab dann ein Baunachverhandlung zu der alle Nachbarn vom Amt eingeladen waren - Einspruch hat keiner erhoben.

2. Bei unserer Bauverhandlung hat man bemerkt, dass die Pläne bei der Gemeinde mit dem Haus des Nachbarn nicht zsammenstimmen. Wurde mit Schulterzucken abgetan, uns wars wurscht, weil wir uns eh an die Abstände gehalten haben und es sich eh um die Nordseite unseres Grundstücks handelt.

3. Bei Graz hat eine junge Familie gebaut, 30cm zu Nah am Nachbarn, der ursprünglich den erforderlichen Grund an die Familie verkaufen wollte, dann aber doch nicht. Das Haus musste abgerissen werden.


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  •  ma2412
24.1.2013  (#2)
Sogar Abrissbescheid soll ja vorkommen, was man so liest:

http://diepresse.com/home/panorama/wien/1302767/Streit-um-Wiener-Kleingartenhaus_Stadt-fordert-Abriss


Geregelt ist' s in der jeweiligen Bauordnung - Wien z. B. da unter § 129:

https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm


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  •  atma
  •   Gold-Award
24.1.2013  (#3)
unsre nachbarn haben auch um sicher 30cm das haus zu hoch gebaut (bzw den keller schon)... bis dato hats ausser uns keiner gemerkt...
bei einem guten bekannten der nachbar (hatten lange streit) hat zu knapp an die grundstücksgrenze gebaut und wieder abgerissen...

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  •  sensai
  •   Gold-Award
25.1.2013  (#4)
Abriss - ein guter Freund von mir hat eine Entsorgungsfirma.

Vor 2 Jahren musste er einen sehr modernen Neubau inkl.
Pool in Graz schleifen.
Grund:
um 50 cm zu knapp zur Grundgrenze und etwas zu hoch.
Der streitsüchtige Nachbar ist Rechtsanwalt, der alle Instanzen durchgezogen hat.

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  •  Antontotter
13.1.2014  (#5)
Krieg im Bauamt Graz jetzt Drehen sie Komplett durch!! - Hallo!

Ich habe mitbekommen Seit die Referrenten nicht mehr fix in einen Bezirk sind, gibt es Krieg,der Grund,

habe den Referenten um Rat bei einen Bauvorhaben von 2Gartenhütte und 1 Geräteschuppen in Ziegelmassiv inkl.Walmdach eingeholt, er hat mir Tips und sogar aufgezeichnet wie ich es einbringen und verwirklichen soll,wurde auch so genehmight, aber wärend des Bauvorhaben kam immer ein Kontrollor der Behörde, und gab mir immer zu verstehen das er und weitere Kollegen mit der Entscheidung seines Vorgesetzten nicht einverstanden sind,das gab er auch meinen Nachbarn zu verstehen, jetzt sind welche die mich unterstützten haben auch dagegen, jetzt haben sie fast 2jahre intern gestritten,sogar interne Verhandlung wobei mir oder den Referenten Recht bekommen hat, aber jetzt schaut alles anders aus,emoji
ich bekamm einen abrissbescheid, weil sie der meinung sind es schaut nicht wie solche Gartenhütten aus , schaut eher aus wie ein Bungolow, aber das war ja gewohlt den wir sind ja in der Stadt,da ist die Ansicht irelevant , den der Referent hat mir extra erklärt, es steht nirgens im Gesetz wie eine Gartenhütte ausschauen soll, nur in unseren Köpfen, die Maße und Höhe sind wichtig.

Kann das noch normal sein, als erst bitte bauen, dann Abrissbescheid, was ist den mit dem Bauamt los, können sie machen was sie wollen, übrigens gibt es hier einen Wert von ca,100.000.-Euro.

Also wie soll man regieren auf dies, wenn man den zuständigen Referenten nicht mehr glauben kann.

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  •  Antontotter
13.1.2014  (#6)
Krieg im Bauamt Graz jetzt Drehen sie Komplett durch!! - Die Beamten bekämpfen sich gegenseitig, und der Bürger muss Zahlen,habe einen Einspruch gemacht der abgelehnt wurde, mir begründigungen die Lächerlich sind und nicht der Wahrheit ensprechen, wir hatten auch nie eine begehung, sie nehmen sich nicht mal die Zeit dafür!

Vieleicht hat hier wär erfahrungen,oder einen guten Rechtvertreter der den Mut hat, diese Beamten einmal Richtig wachzurüdeln!

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  •  firebird73
13.1.2014  (#7)
Was wenn ich den Notkamin weglasse? - Wie sieht es eigentlich aus wenn ich bei unserem Bauvorhaben den Notkamin weglassen würde? Bauverhandlung ist vorbei, Bescheid sollte diese Tage kommen.

Heizung über LWP LWP [Luftwärmepumpe] und Solar, Energiekennzahl 24
Wass könnte es für Strafen dafür geben?

Gruß


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  •  mihu1
14.1.2014  (#8)
@firebird73 - Nehme mal an es wird keine Benutzungsbewilligung geben.

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  •  firebird73
14.1.2014  (#9)
@mihu1

Das wäre nicht gut.



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  •  kech
  •   Bronze-Award
14.1.2014  (#10)
Wenn die Abänderungen noch im Rahmen der jeweiligen Bauordnung oder des Bebauungsplans sind, kann der Bauherr um nachträgliche Bewilligung ansuchen. Außer einer eventeuellen Verwaltungsstrafe hat er nichts zu befürchten.
Ernst wird es dann, wenn die Abänderung nicht genehmigungsfähig ist. Letztlich droht der Abriss.

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  •  firebird73
14.1.2014  (#11)
@kech

Danke für die Info


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  •  Antontotter
14.1.2014  (#12)
Oder du brauchst einen guten Rauchfangkehrer der dir die Bescheinigung so gibt, ein Nachbar von mir baut in wieder nach dem Termin mit dem Rauchfangkehrer ab,diesen Notkamin gibt es nur mehr in der Steiermark!

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  •  deejay
14.1.2014  (#13)

zitat..
Antontotter schrieb: ein Nachbar von mir baut in wieder nach dem Termin mit dem Rauchfangkehrer ab,diesen Notkamin gibt es nur mehr in der Steiermark!


ganz a gute idee!
das nächste problem hat er bei der Feuerbeschau durch Gemeinde und Brandverhütungsstelle.


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  •  atma
  •   Gold-Award
14.1.2014  (#14)
bei uns macht der rauchfangkehrer die fauerbeschau... da kommt keiner von der gemeinde... der möchte dafür aber gleich noch kontrollieren, bevor der ofen verputzt wird, damit er alles gut sieht und einfach dazu kommt...

wir haben das noch ned hinter uns, weil der ofen noch ned steht, den rauchfang mussten wir für die gemeinde aber trotzdem schon mal separat abnehmen lassen...

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  •  kech
  •   Bronze-Award
14.1.2014  (#15)
@atma
Ich fürchte, du verwechselst da was. Die Feuerbeschau macht üblicherweise schon die Gemeinde und sie bezieht sich nicht auf den Ofen oder Kamin. Das ist Sache des Rauchfangkehrers. Bei der Feuerbeschau können sie aber nach dem Attest fragen. Das stellt der Rauchfangkehrer aus, wenn alles entspricht (Dichtheit, Druck usw.) ausfällt. Damit ist der Kamin abgenommen und du darfst ihn benützen.
@Antontotter
deejay hat recht. Alle 10 bis 15 Jahre etwa ist die Feuerbeschau. Wenn der Notkamin dann fehlt, hast ein Problem.

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