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Wie fix ist ein "fixer" Aufschlag?

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  •  Bergsteirer
26.4. - 28.4.2012
3 Antworten 3
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Hallo,

ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass ein vertraglich festgelegter Aufschlag auch tatsächlich über die ganze Laufzeit eines Kredites fix ist; insbesondere wenn seitens der Bank die Bereitschaft besteht, dies auch explizit in den Vertrag zu schreiben.

Nun muss ich in den Kreditbedingungen einer hier durchaus empfohlenen Bank sinngemäß lesen, dass von der "Bank nicht beeinflussbare Maßnahmen" zu einer Änderung des Aufschlages führen könnten, und dass dieser dann von den Vertragspartnern neu verhandelt werden kann; im Falle einer Nichteinigung könne das Kreditverhältnis von beiden Seiten aufgekündigt werden

Wie gesagt, das war die sinngemäße Kurzfassung.
Es würde mich nun wirklich interessieren, ob man an solchen Bedingungen bei keiner Bank vorbei kommt und man als Endverbraucher sozusagen damit leben muss, dass nichts fix ist.
Danke,

Bergsteirer

  •  creator
  •   Gold-Award
27.4.2012  (#1)
man kommt vorbei - entweder, idem man den aufschlag - vertragsmäßig als höchstaufschlag festschreibt oder die agb im vertrag mit verweis auf das transparenzgebot des kschg und des vkrg durchstreicht, wobei natürlich vereinbaren die elegantere lösung ist.
die refinanzierungsaufschläge samt änderungen wurden als gesetzwidrig eingestuft - siehe www.verbraucherrecht.at zu fwk.

über das wesen von agb brauchen wir wohl nicht mehr diskutieren...

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  •  Bergsteirer
28.4.2012  (#2)
@creator

Danke für die Auskunft. Wie gesagt, würden Sie in den Vertrag schreiben, dass der Auftrag für die gesamte Laufzeit gilt. Ist ein solcher Zusatz dann "stärker" als die Kreditbedingungen?

@alle

Kann jemand von Banken berichten, deren Kreditbedingungen eine solche Klausel NICHT enthalten?

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.4.2012  (#3)
als einzelvereinbarung : ja, klar. - dann steht halt "abweichend von abg x.x.x wird vereinbart blabla"

dass sie den aufschlag in unveränderter höhe festschreiben wollen, ist klar - so viel kriegen die sonst nie wieder. genau deswegen solltest das ja als höchstaufschlag verhandeln.

jetzt dürfte das keine bank mehr tun - allerdings ist das urteil http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2730&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198 noch nicht rechtskräftig - und natürlich haben die klausel alle banken mal so oder ähnlich drin. so lustige dinger werden ja vom https://www.voebb.at/ "empfohlen"...

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