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Werkvertrag statt P*usch?

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  •  viraghg
4.1. - 24.2.2010
13 Antworten 13
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Hallo,

bei der Budgetierung des Hausbaus habe ich mir überlegt, dass statt der sattsam bekannten "Freunde" Lösung es doch sinnvoll wäre, Arbeiter mit Werkverträgen auszustatten, zB "Aufstellen nichttragender Zwischenwände" zum Pauschalpreis? Ich müsste die Unfallversicherung brennen aber das sollte übersichtlich bleiben. Eure Ideen?

  •  cc9966
  •   Gold-Award
4.1.2010  (#1)
naja.. - ...da muss der dienstleister auch mitspielen, weil er das in folge alles in der eingaben/ausgabenrechnung der einkommensteuererklärung E1a angeben muss wenn es einen werkvertrag gibt. somit zahlt er je nach jahresverdienst ca. 1/4 bis 1/3 der auftragssumme an das finanzamt als lohnsteuer zurück.

du wirst kaum einen sinnvollen mittelweg finden zwischen hochoffiziell mit rechnung von firmen anbieten lassen oder auf eigenes risiko pfuscher engagieren. wobei das risiko der verlorenen gewährlesitung noch gering ist im vergleich zum risiko eines arbeitsunfalles mit teuren krankenhausaufenthalten.

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  •  viraghg
4.1.2010  (#2)
Danke...ist im Wesentlichen gedacht für die Finanz, falls die mal nachschauen kommt. In der Gegend wo wir bauen wollen gibts rege EFH Bautätigkeit und seeehr viele KleinLKWs mit ungarischem oder slowakischem Kennzeichen. Natürlich wo kein Kläger dort kein Werkvertrag emoji

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  •  ziegelschupfer
4.1.2010  (#3)
@ viraghg - Wenn du einen Werkvertrag abschließt, dann kommst du trotzdem nicht umhin dich zu vergewissern, dass der Auftragsnehmer auch tatsächlich die nötige Befugnis hat.

Vermeintlich "einfache" Gewerke dürfen nur von befugten Firmen/Personen ausgeführt werden. Beispiel: Trockenbau, Maler. Kann mir gefühlsmäßig vorstellen, dass da auch Maurerarebiten dazugehören, da das viel Detailwissen erfordert und hinsichtlich Statik auch sicherheitsrelevant sein kann.

Mein Vorschlag: Erkundige dich (das geht auch anonym) bei der Rechtsberatung der Arbeiterkammer, wie das Vertragsverhältnis zu einem Helfer am besten geordnet sein sollte. Denn selbst wenn es sich um Verwandte oder gute Freunde handelt (wo es dem Finanzamt egal ist), wäre es verantwortungsbewusst von dir, für eine korrekte Arbeitsunfallversicherung zu sorgen.

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  •  viraghg
4.1.2010  (#4)
Nochmal Danke...werde die AK auf jedenfall kontaktieren. In diesem Fall geht es um einen Maurermeister, der nichttragende Trockenbauwände aufstellen und spachteln sollte.

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  •  creator
  •   Gold-Award
4.1.2010  (#5)
je nach herkunft des "werkunternehmers" - gibt's auch die kombi mit dienstleistungsschecks:
http://www.arbeiterkammer.at/online/dienstleistungs-scheck-26424.html

ob das eine lösung ist, musst du für dich abklären.

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  •  gloitom
22.2.2010  (#6)
nötige Befugnis - Welche Ausbildung muss ein "Werkunternehmer" aufweisen um mit dem Dienstleistungsscheck bezahlt zu werden, damit es nicht als Pfusch zählt?
Reicht in den einzelnen Gewerken jeweils eine Gesellenprüfung oder muss es sich um einen Meister handeln?

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  •  viraghg
22.2.2010  (#7)
Weiss nicht...mein kandidat ist Meister also kein Thema

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
22.2.2010  (#8)
.Ich bin mir nicht sicher ob das beim Werksvertrag in Bezug auf die Berechtigung viel anders verläuft als bei einer normalen gewerblichen Firma.
Bei gewerblichen firmen ist es so daß du auf der WKO nachfragen kannst welche Tätigkeiten er durchführen darf.
Ein Baumeister darf bespielsweise auch nicht automatisch alle Bauarbeiten durchführen.
Mein Baumeister der meinen Plan eingereicht hatte dürfte beispielsweise alles machen,nicht so der Baumeister eines Freundes von mir der im seine Garage aufgestellt hat.
Plan entwerfen und einreichen kann er beispielsweise nicht,hat er natürlich nicht gesagt ich habs erst über die WKO Seite rausgefunden.
DAS kontrolliert natürlich niemand,es sei denn ein Konkurent von ihm zeigt ihn an.
Solange nichts passiert interessiert das keinen Menschen.
Ich bin auch Meister darf aber trotzdem ofiziell für niemanden gerbsmässig arbeiten durchführen in meinem Beruf,ich hab ja keine Gewerbeberechtigung dafür.
Werkvertrag ist aber wie schon erwähnt worden ist bisschen anders,also AK wäre schon möglich daß die da genaueres wissen.
l.G. Gerhard

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  •  arnobau
23.2.2010  (#9)
hallo @ all - Konzessionierte Gewerbe (Baumeister, Installateur usw.) kannst du nicht an Privatpersonen mit Werkvertrag beauftragen. lg

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.2.2010  (#10)
natürlich so wenig ausbildung wie möglich... dann können die auch länger beschäftigt werden. grundsätzlich gilt der als ersatz für ene geringfügige beschäftigung", meist von hilfskräften ohne ausbildung. wird mit den rahmenbedingungen der geringfügigen beschäftigung (stundenlohn, stundenanzahl und entgelt pro monat) eher schwer, einen stararchitekten (als synonym für teure berufe) zu löhnen - verboten ist es aber auch nicht... schau' dir halt die stundensätze an.

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  •  gloitom
24.2.2010  (#11)
Dienstleistungsscheck - Habe auf die Frage:
Im Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) §1 (1) wird von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen geschrieben. Kann ich davon ausgehen, dass ein Bauhelfer für die Errichtung eines Einfamilienhauses nicht mit dem Dienstleistungsscheck bezahlt werden darf?

von der AK Wien - Abteilung Arbeitsrecht die Antwort bekommen:
"Ja, sie können davon ausgehen."

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.2.2010  (#12)
wer viel fragt, kriegt viel antwort. hier mal der link zu den materialien des dlsg:

http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_156715/COO_2026_100_2_156739.html

die große frage ist, in welchem ausmaß man einen einfachen hausangestellten dazu verdonnern könnte, bei umbauarbeiten zu helfen... was macht ein guter butler?
die andere seite ist die praxis: ein bauhelfer ist mal ein hilfsarbeiter - ohne ausbildung. der anschein kann wohl gewahrt werden, der rest obliegt dir...

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
24.2.2010  (#13)
."...zur Erbringung von haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten ..." ... steht dort

eine baustelle ist 1) kein haushalt und 2) ist ziegelschupfen, elektrokanäle stemmen und fliesen legen keine haushaltstypische dienstleistung ...

würde zumindest mein hausverstand so sehen; aber ich bin sicher, da gibts sicher mindestens einen da draussen, der das nicht ganz so sieht emoji)


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