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Wer zeichnet Plan für Terrassenüberdachung

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  •  lengenfelder
26.1. - 2.2.2021
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo, ich bin neu hier im Forum. Mein Name ist Martin.

Ich möchte heuer über meine Terrasse eine Terrassenüberdachung machen. Ich weiß schon welche und wo ich sie bekomme usw. (Holz, Glasdach, freistehend jedoch an Wand angelegt)
Nun brauch ich für die Gemeinde (Niederösterreich Krems Land) eine Planung um das Vorhaben einreichen zu können. An wem kann ich mich da wenden um dies zu bekommen. Architekt, Baumeister oder wer sonst noch, dem der Auftag nicht zu klein oder zu minder wäre.

Nächste Jahr wäre das selbe nochmal mit einem Carport geplant.

Kann mir jemand einen empfehlen, mit welchen Kosten wäre da zu rechnen. 
Danke schon mal.

  •  Sheba
26.1.2021  (#1)
Woher bekommst du die überdachung? Frag dort? Oder baust du komplett selbst?


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.1.2021  (#2)
Sowas macht dir jeder Architekt oder planender Baumeister. 

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  •  Florian93
26.1.2021  (#3)
Im Normalfall hat die Firma welche die Überdachung macht jemanden bei der Hand der die Pläne erstellt. Natürlich gegen Bezahlung.
Ich würde ja dazu raten beide Vorhaben gleichzeitig einzureichen. Spart definitiv Kosten.

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  •  lengenfelder
27.1.2021  (#4)
Ich baue die Überdachung nicht komplett selbst. Jedoch bekomm ich dort nicht das was ich brauche. 

Ich hab mir jetzt überlegt, gleich zu einem Zimmerer zu gehen. Dort die Überdachung nach meinen Wünschen anfertigen  zu lassen und diese dann selbst aufzustellen.  Dann wäre das bürokratische mit der Gemeinde ebenfalls erledigt. Zumindest hoffe ich dass das so geht. Werde mir mal ein paar Infos dazu einholen.

Beides zusammen einzureichen hab ich mir auch schon gedacht, dass das besser wäre.

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  •  mani11
28.1.2021  (#5)
Auf jeden Fall beides einreichen. Hast dann 5 Jahre zeit beides fertig zu stellen.

Würde mal fragen wie umfangreich der Einreichplan sein soll? (Geländevermessung evtl. erforderlich?)
Vielleicht reicht auch eine Handskizze mit einer kurzen Baubeschreibung von dir.

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  •  oli93
28.1.2021  (#6)
Hallo, kann dir gerne weiterhelfen, bin aus der Nähe, deinem Nicknamen nach.

Zu den Kosten müsste man sich vorher die Gegebenheiten ansehen, da es sich um eine Einreichung handelt und unter bestimmten Umständen auch ein Vermesser beauftragt werden müsste, zb falls nicht im Grenzkataster, zu Nahe an der Grundgrenze. Bzw. auch bezüglich bebauter Fläche sollte geprüft werden. 
Am besten auch bei der Gemeinde das Vorhaben vorab besprechen.

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver


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  •  lengenfelder
29.1.2021  (#7)
Hallo Oli93,

Denke ein Vermesser wird nicht nötig sein. Als Auskunft bekam ich , dass ein Lageplan, Skizze mit Maßen, Baubeschreibung usw. reichen. 
Bei mir ist geschlossene Bauweise, falls dies einen Unterschied macht.
Hilfe nehme ich gerne an.
mfg 

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  •  oli93
29.1.2021  (#8)
Ok das ist schon ein Vorteil wenn diese vereinfachte Variante reicht.
Leider kann ich dir keine persönliche Nachricht schreiben ...

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  •  lengenfelder
2.2.2021  (#9)
Hallo oli93,
Hat jetzt ein wenig gedauert, da wir nachgefragt haben, ob eine Pergolamarkise bewilligungspflichtig ist.
Auch das Vorhaben müsste ich nach § 14 NÖ BO 2014 einreichen.

Da kann ich mir gleich eine andere Konstruktion auch aufstellen. 
Also wenn du mir weiterhelfen kannst, bzw. Tips geben, nehme ich das gerne an.

zeima@gmx.at



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