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Wer zahlt bei Wohnungskauf Nebengebühren

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  •  Gast Jens
20.11. - 23.11.2008
2 Antworten 2
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Wer zahlt bei Wohnungskauf die Nebengebühren, wenn diese nicht explizit im Vorvertrag erwähnt wurden, wie z.B. die Kosten für die Vertragserrichtung?
Wäre für Info dankbar

  •  creator
21.11.2008  (#1)
das ist verhandlungssache. - "üblich" ist, dass der käufer zahlt ... aber wie gesagt: das ist einfach verhandlungssache - de facto müsst ihr euch sowieso über den preis einigen...

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  •  AndiBru
23.11.2008  (#2)
Hallo - Also üblicherweise trägt der Käufer sämmtliche nebenkosten.

Die einzigen Kosten die auf den Verkäufer zukommen könnten wären: eine Provision an den Immobilienmarkler (in der Regel von 1 bis zu 3% plus 20% Ust) des Kaufpreises.

Und wenn ein Kredit auf der Wohnung ist, der mit dem Kaufpreis abgedeckt werden soll, dann geht das auch zu Lasten des Verkäufers (Schließungskosten der Bank).

Aber die Nebenkosten bei einem normalen Verkauf (ca. 10 bis 12%) trägt der Käufer.

Das sind 3,5% Grunderwerbssteuer, 1% Grundbuchseintragung, Kosten für den Rechtsanwalt, Kosten für den Notar, Kosten für den Makler.

lg!

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