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Wer definiert "erhaltenswertes Gebäude"?

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  •  MinouMom
10.1. - 11.1.2016
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Hallo zusammen!

Wir sind ganz neu hier und haben uns in ein EFH in NÖ verliebt, dass auf Gründland steht. Interessanterweise dürfte es auf Bauland damals errichtet worden sein (Pläne und Bewilligungen liegen vor) und danach erfolgte die Umwidmung in Grünland. Das Haus ist ein vollunterkellerter Bungalow aus den 70er Jahren, angeschlossen an das örtliche Kanal-, Wasser- und Stromnetz und wurde bewohnt. Im Sommer mehr als im Winter.

Jetzt ist es so, dass wir uns ein wenig unsicher sind, ob das Gebäude, das immer zu Wohnzwecken genutzt wurde, ein "erhaltenswertes Gebäude" per se im Sinne des Gesetzes ist oder ob wir dies irgendwo (BM) beantragen müssen.
Und kennt sich jemand mit der Bezeichnung als Standort aus?

Im Endeffekt geht es darum, ob wir zB (wir stehen mitten im Nirgendwo) einen Wintergarten anbauen dürften, eine bestehende, bereozs überdachte Terrasse, die schon auf einer Seite zugemauert ist (mit eingebauten Doppelfenster) verglasen dürfen Thermalglas - da komplettt südeitig), eine Holzterrasse erweitern dürfen oder den Weg zwischen Gartentürchen (Grundstücksgrenze) und Hausmauer (2m) überdachen dürften etc.....
Also: muss das Haus exakt so bleiben oder können Baubewilligungen eingereicht werden (Beispiele siehe oben). Und was sind diese ominösen 170m² Brutto Geschoßfläche bzw 300m² Brutto Geschoßfläche? Da dürfte der Unterschied nur darin liegen, ob das Gebäude als Standort definiert ist oder nicht.
Wir wollen einfach keinen Fehler machen und dann etwas kaufen, dass nicht nach den neuesten Erfordernissen adaptiert werden darf oder nicht erweitert werden darf.

Mir ist klar, dass man auf Grünland kein Wohnhaus aus dem NICHTS errichten darf, aber wie eingeschränkt sind wir in der Erweiterung des anzukaufenden Bungalows? Muss der exakt so bleiben oder dürfen Änderungen vorgenommen werden.
Und mir ist klar: wo kein Kläger, da kein Richter, aber darauf möchte ich nicht meinen Lebensabend bauen.

Danke euch und liebe Grüße,
Linda

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.1.2016  (#1)
Bevor ihr euch da ganz kräftig verirrt: Es gibt eine Grundregel, wenn man eine Liegenschaft mit Gebäude kauft, die in der To-Do-Liste bei mir ganz oben an der ersten Stelle steht:
Auf zur Gemeinde/Bauamt und in den Flächenwidmungsplan schauen und in den Baukat - d.h. wie ist das Grundstück gewidmet und hat das, was drauf steht genauso wie es steht auch tatsächlich eine Baubewilligung??

Ob ein Gebäude als "erhaltenswert" gewidmet ist, steht im Flächenwidmungsplan.

Ist es nicht als solches gewidmet, dann sowieso Finger weg!!!

Ist es gewidmet, dann gibt es verschiedenste Möglichkeiten, die ich gern erklären kann. Macht aber nur Sinn, wenn ihr definitiv die Widmung kennt, was offensichtlich derzeit nicht der Fall ist:

zitat..
MinouMom schrieb: jetzt ist es so, dass wir uns ein wenig unsicher sind, ob das Gebäude, das immer zu Wohnzwecken genutzt wurde, ein "erhaltenswertes Gebäude" per se im Sinne des Gesetzes ist


Etwas BAuchweh hab ich immer bei folgenden Aussagen:

zitat..
MinouMom schrieb: und haben uns in ein EFH in NÖ verliebt

Ein Sprichwort sagt: Liebe macht blind. Damit es nicht später zu einem bösen Erwachen kommt, ist es wichtig, einige Dinge im Vorfeld ganz nüchtern und sachlich abzuhandeln.

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  •  altehuette
10.1.2016  (#2)
http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(hnz1xgltrqfe3bgqhmn3qkio))/init.aspx?karte=atlas_flaechenwidmung&ks=planung_und_kataster&cms=atlas_raumordnung&redliningid=jvbxryuf2xc4bxbyy3xrvntk&layout=atlas_noe&box=479001.214285714;244801;935476.785714286;441162&srs=31259

Hier kann man nachschauen, ob besagtes Gebäude den Status "erhaltungswürdiges Gebäude im Grünland" hat.

Glaube, dass hier User "Karl 10" mehr schreiben kann.
Hatte selbst mit so einem Gebäude zu tun. darf nicht abgerissen werden, sonst darf nicht mehr aufgebaut werden. Allerdings dürfen Zubauten getätigt werden unter bestimmten Vorrausetzungen. Habe mal den Link über dieses Gesetz gespeichert gehabt, wo alles genau definiert ist.

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  •  altehuette
10.1.2016  (#3)
Link dürfte nicht funzen!
Aber das aufschlussreichste wird der Gang auf die zuständige Gemeinde sein. Heißt ja, man geht zum Schmied, nicht zum Schmiedl!
Vorteil eines solchen erhaltungswürdigen Gebäudes ist, dass es keinen unmittelbaren Nachbarn gibt. Abgesehen von der landw. Nutzung des Nachbargrundstückes. Aber wie schaut es mit der Zufahrt aus? Grundbücherliches Zufahrtsrecht? Schneeräumung im Winter? Bei einer Privatstraße ist man für Räumung und Streuung selbst verantwortlich. Wie schaut es mit Kanal und Wasser aus? Ein Häuschen in den Bergen kann ja recht niedlich und schön sein, ABER.......
Aha, Strom, Wasser und Kanal gibt es! Ist schon was!

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  •  MinouMom
11.1.2016  (#4)
Vielen Dank für eure Tipps.

Heute war ja GsD Montag und ich konnte auf der Gemeinde anrufen - erhaltenswertes Gebäude - Grundstück ist vollkommen aufgeschlossen. Müllabfuhr etc vor der Tür. Keine Ahnung welcher Schildbürgerstreich dazu geführt hat, dieses Grundstück irgendwann wieder in Grünland umzuwidmen. Aber die Amtsleiterin der Gemeinde war überaus hilfreich und zuvorkommend.Haben mit ihr auch schon ein paar bauliche Änderungen besprochen und sie hat milde gelächelt, und gesagt, wir wären nicht die ersten, die bei einem erhaltungswerten Gebäude einen Wintergarten oder größere Terrasse wollen ==> die Bruttogrundfläche von 17om² dürfe nur nicht überschritten werden und alle anderen baupolizeilichen Vorgaben gelten für uns genauso, wie für alle anderen.
Das einzige was mich stutzig macht, ist dass wir als Eigentümer von Grünland dann keine Parteistellung im Bauverfahren die Nachbargrundstücke betreffend haben....

Aber das werde ich wohl morgen klären.

Ich danke euch für euren Input bis hierher. Wenn euch noch etwas einfällt, dann lasst es uns bitte wissen.

P.S.: Das HAus wegzureißen wäre eine Schande. Es ist laut SV in einem TOP Zustand (unser SV, nicht der vom Verkäufer) ;o))

Danke nochmals ;o))



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.1.2016  (#5)
Also ist eine GEB-Widmung vorhanden? (Du hast aber keinen Flächenwidmungsplan gesehen, oder?) Hat die GEB-Widmung einen Zusatz mit der Bezeichnung "Standort" (Sto)? Wenn das nicht der Fall ist, dann ist die Aussage

zitat..
MinouMom schrieb: die Bruttogrundfläche von 17om² dürfe nur nicht überschritten werden

rechtlich ein Blödsinn und falsch. Ohne den Zusatz "Standort" darfst du das GEB bis auf 300m² aufblasen und für familieneigene Wohnbedürfnisse sogar mehrere Wohneinheiten einbauen.
Also nochmal mein Rat: Zur Gemeinde gehen und eine Kopie vom (rechtskräftigen) Flächenwidmungsplan holen und schauen, was da genau steht. Dann reden wir weiter!

zitat..
MinouMom schrieb: Das einzige was mich stutzig macht, ist dass wir als Eigentümer von Grünland dann keine Parteistellung im Bauverfahren die Nachbargrundstücke betreffend haben....

So wie du das schreibst, ist das schlicht einfach falsch. Du hast volle Parteistellung! Wer verzapft solchen Blödsinn???

zitat..
MinouMom schrieb: Das HAus wegzureißen wäre eine Schande.

Wer macht das Abreißen zum Thema? und warum?

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