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WBF

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  •  Gast steini
21.2. - 16.5.2008
12 Antworten 12
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Hallo,
kann mir jemand helfen bezüglich Wohnbauförderung Bgld?
es wird ja das Jahreseinkommen von beiden sprich meines und von meinem Partner gerechnet oder? Nur das Problem ist das wir dann zuviel verdienen und wir keine Wbf mehr bekommen? Kann eigentlich ich alleine auch eine beantragen? Es steht eigentlich alles auf mich Grund usw. Hoffe es kann mir jemand helfen! Danke

  •  lize
21.2.2008  (#1)
In Kärnten ist es so... dass das Einkommen aller haushaltszugehörigen Personen herangezogen wird. Wenn deine Partnerein nicht bei dir gemeldet ist, kannst du auch alleine WBF beziehen! Nur bekommst du dann halt weniger, und eventuell müsstest du auch wegen der zulässigen m² aufpassen, da das dann nur für 1 Person gerechnet wird. Schätze mal, dass das im Bgld nicht viel anders sein wird.

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  •  steinhc9
21.2.2008  (#2)
WBF - Ja das weiß ich ja eh alles! Das habe ich von der Tabelle rauslesen können! Nur ich denke wir sind sicher nicht welche von den ganz toll verdiener aber dann dürfte ja fast keiner mehr ein WBF mehr bekommen!
Und wann darf sich dann mein Partner melden? wenn ich fertig bin mit dem Hausbau oder?

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  •  lize
22.2.2008  (#3)
In Kärnten... setzt sich die WBF aus Direktdarlehen und Annuitätenzuschuss zusammen. Das Direktdarlehen wird gleich ausgezahlt und mtl. zurückgezahlt. Der Annuitätenzuschuss wird halbjährlich ausgezahlt. Dabei wird jedes Jahr, oder alle 2 Jahre das Haushaltseinkommen überprüft. Wenn man dann über die Grenze kommt, bekommt man diesen halbjährlichen Zushcuss nicht mehr.

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  •  Flachdachler
26.2.2008  (#4)
Nur knapp zuviel? - Wir haben auch geglaubt, dass wir zuviel verdienen und es ist sich dann doch ausgegangen ... ich kann dir nur raten, einmal einen Termin in Eisenstadt auszumachen und vor Ort mit den zuständigen Mitarbeiter sprecht.
Die Einkommensobergrenzen (netto) beträgt bei 2 Personen EUR 43.000 - d.h. ihr müsstet pro Monat gemeinsam über EUR 3583,33 verdienen.

Falls ihr trotzdem knapp keinen Anspruch habt und sowieso schon ein paar Überlegungen bez. Familienplanung gemacht habt, wäre dann eventuell der richtige Zeitpunkt - bei 3 Personen steigt die Einkommensobergrenze auf EUR 47.000 (netto) pro Jahr ... emoji

Zulässige m² oder Gebäudekennzahl spielen in Burgenland für die Grundförderung keine Rolle. Es gibt eine Grundförderung von max. EUR 40.000 und pro Kind einen Kindersteigerungsbetrag von EUR 11.000.
Es kann zusätzlich auch noch eine Ökoförderung beantragt werden (abhängig von EKZ, Wärmerückgewinnung, usw. max. EUR 17.000 auf 10 Jahre).

lG Flachdachler

http://www.e-government.bgld.gv.at/wbf/basisinfo/service.htm
http://www.e-government.bgld.gv.at/wbf/downloads/wohnbaufibel.pdf

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  •  Flachdachler
26.2.2008  (#5)
Monatliche Angabe stimmt nicht ganz - Weil man muss ja auch Urlaubsgeld berücksichtigen ...

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  •  45er
18.3.2008  (#6)
gleiches problem - stehe vorm selben problem wie der steini.

ließt man die wohnbaufibel durch findet man folgendes auf seite 7.

Maßgebend
ist das Nettoeinkommen des vorangegangenen
Kalenderjahres vor Antragstellung.
In Ausnahmefällen können bis zu drei Kalenderjahre
berücksichtigt werden.

somit darf ich auch mit wbf rechnen..

lgc

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  •  susisuzuki
13.4.2008  (#7)
Einkünfte aus selbst.+unselbst. Arbeit - ich war 2007 selbständig und hab negativeinkünfte aus selbständiger arbeit (ordentliche emoji). dann hab ich wieder zu arbeiten begonnen = einkünfte aus unselb. Arbeit.

in der wb-fibel steht nur drin, dass "bei zusammentreffen von einkünften aus nicht selbst. Arbeit mit Einkünften aus andren Einkunftsarten werden jedenfalls die Einkünfte aus nicht selbst. A. als Jahreseinkommen herangezogen, wenn die anderen Einkünfte negativ sind".
hab aber laut einkommensteuerbescheid eine hohe summe, als verlust = negativeinkunft. wird das dann abgezogen? so würde es sich genau ausgehen mit der grenze ... *hoff*

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  •  susisuzuki
13.4.2008  (#8)
ups - war mein erster eintrag, hab ja nit geantwortet sondern gefragt ... hoff, dass is ok

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  •  peru_1980
15.5.2008  (#9)
Spät aber doch... hab ich eure Forumseinträge über die WBF in Bgld. durchgelesen. Ich hätte da auch mal eine Frage: Wisst ihr ob das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch mitgerechnet wird? Ich nehme an es werden alle Einnahmen (auch Prämien,etc.) berücksichtigt! Mein Lebensgefährte und ich wollen auch spätestens nächstes Jahr bauen und sind auch ziemlich enttäuscht, weil wir ebenfalls über diese 43.000,- liegen und keine Förderung bekommen. Ich hab da aber vor einiger Zeit gehört, dass diese Grenze von 43.000,- erhöht wird stimmt das?

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  •  kolloss
15.5.2008  (#10)
warte 1.7.2008 warte bis zum 1.7.2008! dann kommt eine neue förderung in brugenland raus! noch bessere förderung für niedrigenergiehäuser!!!

ich hab noch die alte förderung!
ich warte schon ganz gespannt auf die neue! die bekomme ich von meinem bürgermeister!!!

dann kann ich dir gern weiter helfen!

lg franz

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  •  peru_1980
15.5.2008  (#11)
WBF Bgld - Hallo Franz! Danke für die Info, ich wusste zwar, dass eine neue WBF kommen soll aber nicht genau wann. Wäre wirklich super, wenn du mich informieren könntest sobald du von deinem Bürgermeister die Information bekommst *freu*. Sag mal diese 43.000,- Grenze ist da Urlaubs-,Weihnachtsgeld und Prämien auch dabei?

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  •  bossi
16.5.2008  (#12)
WBF Nö - Hallo. Kann mir jemand sagen, ob sich an der WBF in Niederösterreich auch was ändert?

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