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Was zählt zuerst? Bauplan oder bauen?

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  •  webdesigne
18.2. - 19.2.2015
9 Antworten 9
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Hi

ich plane an meiner grundstücksgrenze eine garage zu bauen (baubewilligung schon im zuge des hausbaus erledigt) die direkt an die grundstückgrenze kommt. wir haben noch keinen nachbarn auf dieser seite und das grundstück ist denke ich noch nicht verkauft.

meine frage wäre folgende: wenn jetzt jemand das grundstück kaufen würde und er was anderes, kann er was gegen meine baubewilligung machen bzw. sich aufregen das ich an seiner grundstückgrenze quasi eine 10m lange und 2,5m hohe Mauer baue (bauen werde!) oder kann er nix tun da ich schon alles genehmigt bekommen habe?

bedanke mich!

  •  nobody4yu
18.2.2015  (#1)
Wenn deine Garage baubewilligt wurde und du dich bei der Ausführung genau an den Plan hälst, kann niemand etwas dagegen tun.

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  •  webdesigne
18.2.2015  (#2)
auch wenn zb. jemand morgen das grundstück kauft und VOR MIR mit dem ausbau an der seite beginnt? (5 jahre habe ich ja zeit)

danke!

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  •  teslason
  •   Bronze-Award
18.2.2015  (#3)

zitat..
webdesigne schrieb: auch wenn zb. jemand morgen das grundstück kauft und VOR MIR mit dem ausbau an der seite beginnt? (5 jahre habe ich ja zeit)
danke!


Da würed ich sagen, wer zuerst kommt malt zuerst...

Aber für das bräuchte er ja erst eine Bauverhandlung, wo man ja den Sachverhalt abklären könnte..

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  •  webdesigne
18.2.2015  (#4)
okay gut also da kann ich beruhigt sein :)

ich denke mir halt das auch der zukünftiger käufer von dem grundstück auch vorher so gescheit ist um die nachbarsbaupläne zu besichtigen, da hat er bei der gemeinde eh einsicht oder?

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.2.2015  (#5)
seh das genauso wie teslason.
glaub ich nicht, dass er sich das nochmal anschauen kann. aber die gemeinde muss es im zuge seiner bewilligung berücksichtigen. und er kann ja auch mit dir reden und dich fragen, bevor er baut. man sieht ja, dass da noch nicht alles fertig ist.

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
18.2.2015  (#6)
was soll er denn machen...

die bewilligung wurde ja auf basis der aktuell gültigen bebauungspläne ausgestellt. ob dort jetzt jemand schon baut/wohnt oder nicht.

solange du dich also an die Regeln hältst kann er auch keinen Einspruch erheben. Könnte er ja auch nicht wenn er vor Dir gebaut hätte...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.2.2015  (#7)

zitat..
webdesigne schrieb: wir haben noch keinen nachbarn auf dieser seite

stimmt nicht! Sicher hast du einen NAchbarn auf dieser Seite - wer immer es auch ist! Jedes Grundstück hat einen Eigentümer und der ist dein Nachbar (theoretisch kannst du es selber sein)

zitat..
nobody4yu schrieb: Wenn deine Garage baubewilligt wurde und du dich bei der Ausführung genau an den Plan hälst, kann niemand etwas dagegen tun.

Damit ist alles gesagt!

zitat..
teslason schrieb: Da würed ich sagen, wer zuerst kommt malt zuerst...

Kann man so nicht sagen. Die meisten Regeln fürs Bauen gelten unabhängig davon, ob daneben schon was steht oder nicht.

zitat..
atma schrieb: glaub ich nicht, dass er sich das nochmal anschauen kann.

Oh doch, kann er schon. Die Behörde muss ihm Auskunft darüber geben, was auf dem Nachbargrundstück wo und wie genehmigt wurde.

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  •  webdesigne
19.2.2015  (#8)
Danke euch, jetzt bin ich beruhigt :)

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  •  teslason
  •   Bronze-Award
19.2.2015  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: teslason schrieb: Da würed ich sagen, wer zuerst kommt malt zuerst...
Kann man so nicht sagen. Die meisten Regeln fürs Bauen gelten unabhängig davon, ob daneben schon was steht oder nicht.


biite nicht aus dem kontext reissen, war auf die Bauverhandlung bezogen, und da, ja, gilts...

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