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Was kann Nachbar dagegen haben?

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  •  Gast martin
8.1. - 9.1.2007
2 Antworten 2
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hallo zusammen. wir werden demnächst mit den einreichplänen fertig sein - nun meine frage: kann ein nachbar grundsätzlich etwas gegen den bau unternehmen? wir gehen jetzt einfach mal davon aus, das alles passt (abstand, höhe usw.) - wo könnte sich ein nachbar sonst noch beschweren? kann er einfach ohne grund gegen etwas sein und einspruch einlegen?!? danke euch ...

  •  nasowas
9.1.2007  (#1)
Regelt die Bauordnung - Die Bauordnung beachtet auch die "Nachbarschaftsrechte". Solange ein Bauwerk nach diesem Regelwerk geplant wurde, ist alles in Ordnung!!

Oft passiert es aber, dass das geplante Gebäude aus irgendeinem Grund die restriktive Bauordnung nicht vollständig einhält. Wenn dies die Nachbarschaftsrechte betrifft, dann muss der Nachbar diesen "Überschreitungen" zustimmen. (Schweigen gilt als Zustimmung)
Je nach Umfang der Überschreitungen kann ein positiver Beschluss im Gemeinderat notwendig sein.

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  •  nasowas
9.1.2007  (#2)
Regelt die Bauordnung (2) - Der Nachbar kann nicht nur einfach "dagegen" sein. Einsprüche müssen in Gesetzen vor allem auch in der Bauordnung eine Entsprechung finden.

"Mir gefällt das Dach nicht", "mir wird die Sicht verstellt" sind als Einsprüche nur zulässig, wenn die Bauordnung entsprechende Vorschriften enthält oder wenn im Vorfeld diesbezügliche Vereinbarungen getroffen wurden. (-> Dienstbarkeiten)
So wurde z.B. dem Palais Coburg in Wien der freie Blick auf die Ringstraße verbrieft, weswegen dort Baulücke bleibt

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