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Was darf ich im Freiland zubauen? [Stmk]

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  •  nikki
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
6.5. - 9.5.2023 0
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Liebe Forumteilnehmende,

es geht um ein Bauvorhaben mit einem 70m² Altbau, der per Zubau erweitert werden soll. Die neu gewonnene Bruttogeschoßfläche darf ja im Freiland die erstmals genehmigte Fläche nicht überschreiten. Dennoch:

1. Beim Bausprechtag der Gemeinde wurde mir gesagt, dass die Verdoppelungsoption je Geschoss angewendet werden soll. Der Keller kann von 3m² auf 6m² erweitert werden, diese 3m² können aber nicht im EG erweitert werden. Das Steiermärkische Baugesetz § 4 Abs. 64 kann mit etwas Phantasie tatsächlich so gelesen werden, dass nur die bestehenden Geschosse erweitert werden können. Kann das sein?

2. Im Entwurf waren auch anzubauende Nebengebäude vorgesehen. Diese sollen nun nur von außen zugänglich sein, um einer nachträglichen Umwandlung in Wohnräume vorzubeugen. Kennt ihr diese Anforderung?

Danke für eure Hilfe!
LG Nik



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